Geschrieben von prinzessin87 am 21.06.2010, 12:22 Uhr |
Mutterschutzgesetz, wer kennt sich aus?
hey,
und zwar geht es um eine Bekannt von mir. Sie ist in zwischen in der 13 woche schwanger und arbeitslos.
Sie wurde anfang März gekündigt während der Probezeit, weil sie 2 Wochen krank war, was rechtlich gesehen ja völlig in ordnung ist. Was sie jedoch damals nicht wusste war das Sie bereits in der 5 ssw war. Ihr Chef hat das dem entsprechend auch nicht gewusst. Hat sie irgendwelche ansprüche an ihren ehemaligen chef oder gilt dies nur wenn er zum kündigungszeitpung von der ss gewusst hat?
lg tanja
Re: Mutterschutzgesetz, wer kennt sich aus?
Antwort von Maja86, 38. SSW am 21.06.2010, 12:35 Uhr
Also rein rechnerisch kann sie nicht jetzt in der 13 und im März in der 5. ssw gewesen sein. Glaube auch in der Probezeit gilt der Kündigungsschutz für Schwangere nicht!
lg
Re: Mutterschutzgesetz, wer kennt sich aus?
Antwort von marlen80, 13. SSW am 21.06.2010, 12:39 Uhr
genau, rechnerisch funktioniert das nicht.
ich bin zufällig gerade in der 13. ssw und habe am 20.4. positiv getestet und hatte meine letzte mens am 22.3.
aber ich denke, dass der kündigungsschutz für schwangere in der probezeit schon gilt.
aber nur, wenn der chef von der ss weiß.
lg
marlen
Re: Mutterschutzgesetz, wer kennt sich aus?
Antwort von Maja86 am 21.06.2010, 12:41 Uhr
Ja denke ich auch!
Re: Mutterschutzgesetz, wer kennt sich aus?
Antwort von InesG, 33. SSW am 21.06.2010, 13:00 Uhr
Wenn der Chef bei der Kündigung das nicht wußte, kannst du rückwirkend glaub ich nur innerhalb von 2 Wochen Ansprüche anmelden
Re: Mutterschutzgesetz, wer kennt sich aus?
Antwort von tazzy2405, 38. SSW am 21.06.2010, 13:30 Uhr
2 Wochen hätte deine Bekannte Zeit, das noch mitzuteilen dann hätte der Kündigungsschutz gegriffen.
Re: Mutterschutzgesetz, wer kennt sich aus?
Antwort von trine1, 24. SSW am 21.06.2010, 14:35 Uhr
das stand im i-net!!
3. Greift der Kündigungsschutz gemäß § 9 MuSchG schon innerhalb der Probezeit ein?
Ja! Doch aufgepasst, die Sachlage ist eine andere, wenn der Arbeitgeber mit Ihnen zunächst nur ein befristetes Arbeitsverhältnis (evtl. auch über eine Dauer von 6 Monaten, wie sonst bei einer Probezeit üblich!) abgeschlossen hat (Es kann jedoch sein, dass die Befristung unwirksam ist; dann kann der Mutterschutz in Anspruch genommen werden). Es spielt für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses auch keine Rolle, ob Ihr Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat oder nicht!
Re: Mutterschutzgesetz, wer kennt sich aus?
Antwort von Maja86 am 21.06.2010, 15:41 Uhr
nur blöd das sie Anfang März noch überhaupt nicht schwanger WAR nach den Angaben oben!
Re: Mutterschutzgesetz, wer kennt sich aus?
Antwort von trine1, 24. SSW am 21.06.2010, 16:41 Uhr
ja mag sein.. aber vielleicht hilft es ja auch anderen hier im forum
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