Geschrieben von Babywish, 18. SSW am 03.06.2007, 9:31 Uhr |
Mutterschutzgeld
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie das ist mit dem Mutterschutzgeld anmelden?
Das mit dem Antrag auf Elternzeit 6 Wochen vor Beginn, hab ich inzwischen verstanden. Ich weiß nun auch an welchem Tag mein Mutterschutz beginnt.
wie ist das nun mit der anmeldung des mutterschutzgeldes? Gibt mir da mein AG und meine KK einen Antrag oder läuft das alles von alleine?
Oder bekomm ich nur von der KK einen Antrag den der AG mit ausfüllen muß und ich dann zu der KK zurückschicken muß? Muß man den Antrag extra anfordern oder kommt der automatisch?
Wäre schön wenn mir jemand diese komplizierte Bürokratie erklären könnte.
Liebe Grüße
Martina
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von Trisha, 32. SSW am 03.06.2007, 12:05 Uhr
Morgen!
Also ich glaube, es kommt sehr auf deinen AG an, ob er den Antrag bei der KK stellt oder ob du das machen mußt.
Ich bin z.B. im öffentl. Dienst und da hat das mein AG gemacht.
Mein Personalbearbeiter sagte, das das für sie sogar einfacher wäre, da sie sowieso mit der KK sprechen müßten und dann auch gleich den Antrag stellen könnten. So sind sie wenigstens sicher, das das alles klar geht;-)
Habe dann auch das Geld von meinem AG bekommen und der hat es sich von der KK wiedergeholt.
Sprech am besten mit eurer Personalabteilung wenn ihr sowas habt oder ruf deinen KK an, das ist am unkompliziertesten.
LG!
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von Chrissicat, 18. SSW am 03.06.2007, 13:12 Uhr
In der Regel braucht die KK 7 Wochen vor ET eine Bescheinigung von deinem Arzt, dies ist gleichzeitig der Antrag (die Sprechstundenhilfe müsste Bescheid wissen). Die KK wird dann deinen Arbeitgeber (AG) anschreiben, der auch eine Bescheinigung ausfüllen muss. Wie Trisha aber schon geschrieben hat, kommt es auch auf den AG an. Wir (bin auch Personalerin) erstellen die Bescheinigung 7 Wochen vor ET automatisch und schicken sie (in der Regel mit dem Antrag/Bescheinigung vom Arzt) dann an die KK.
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von Babywish, 18. SSW am 03.06.2007, 14:19 Uhr
Hallo,
danke für eure Antworten. Also ich habe bereits von meiner Ärztin ein SS-Attest bekommen, wo auch der vorraussichtliche ET drin steht. Das Orig. musste ich der KK schicken, eine Kopie an die Personalabteilung. werde mal meine KK fragen ob das reicht und die sich mit dem AG in Verbindung setzen oder umgekehrt.
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Martina
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von kiki-oliver, ab Heute 38. SSW am 03.06.2007, 14:43 Uhr
Also die Bescheinigung darf nicht älter als 6-7 Wochen vor deinem ET ausgestellt werden. Ansonsten hast du ja schon Infos bekommen.
LG
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von svea26, 21. SSW am 03.06.2007, 14:46 Uhr
hi, meiner meinung nach bekommst du ihn bei der kk kannst ihn aber erst paar wochen voher abgeben...lg svea
Kann das sein?
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