Geschrieben von Jenny2212 am 15.06.2016, 11:05 Uhr |
Mutterschutz
Hallo liebe Leute, ich hab vollgende Frage und zwar: Wenn man eine schulische Ausbildung macht kann man in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung? Und dann ist noch meine Frage ist es möglich in 4 -6 Monat noch ein Praktikum in der Kita zu absolvieren ? Vielleicht hatte ja einer eine ähnliche oder gleiche Situation. Vielen dank im voraus
Re: Mutterschutz
Antwort von Vanny90 am 15.06.2016, 11:58 Uhr
Eine Bekannte von mir ist während dem Mutterschutz sogar zur schriftlichen und mündlichen Prüfung. Die praktische Prüfung holt sie dann später nach.
Meinst du im 4.-6. Schwangerschaftsmonat wegen dem Praktikum ? Wenn ja kannst du das Praktikum nicht machen auf Grund der Infektionskrankheiten die für das ungeborene gefährlich sind.
Re: Mutterschutz
Antwort von knuffelbär am 15.06.2016, 11:59 Uhr
Im Studium waren Prüfungen während des Mutterschutz möglich, zumindest vor sechs bis acht Jahren. Ich denke daher, das es im schulischen Bereich auch möglich ist.
Grundsätzlich geht auch ein Praktikum, nur ob du in einer Kita machen darfst wäre ich nicht sicher, viele Erzieherinnen, denen bestimmte Antikörper fehlen gehen direkt zu Beginn der Schwangerschaft ins Berufsverbot, das konnte daher schwer werden.
Re: Mutterschutz
Antwort von Hany am 15.06.2016, 12:01 Uhr
Ich arbeite seit 7 Jahren in einer kita im u 3 Bereich und habe seit der 5 Ssw ein beschäftigungsverbot. Bei uns kommt es darauf an, ob du in einer u oder ü 3 Gruppe eingesetzt bist. Ü 3 schwangere dürfen bei uns zumindest nur dann in die Gruppe, wenn Sie den immunschutz etc haben ,welches Frauen Arzt und Amts Arzt bei uns feststellen, aber u 3 darf bei uns wie gesagt nicht mehr tätig werden. Evtl sprichst du mal mit dem Träger deiner Einrichtung bzw Leitung, ob du da dann noch tätig werden "darfst" während deiner Schwangerschaft: )
LG und alles gute
Re: Mutterschutz
Antwort von Philo am 15.06.2016, 13:23 Uhr
Hallo,
vor der Geburt darfst Du zur Prüfung, da darfst Du auch zur Schule oder in die Arbeit. 8 Wochen nach Geburt nicht (für Ausnahmen mit der Schulleitung sprechen).
Zum Praktikum im KiGa: Das ist nur zulässig, wenn Du nach Biostoff-Verordnung die Antikörper im Blut hast, damit Dein Baby nicht gefährdet wird, heißt, vor dem Praktikum zum Betriebsarzt.
LG, Philo
Re: Mutterschutz
Antwort von ArianeLothar am 18.07.2016, 9:46 Uhr
Hallo
also theoretische Prüfungen solltest du durchaus machen können! Natürlich nur wenn du dich dabei wohl fühlst!
Das mit dem Praktikum könnte schwierig werden, da eine Infektionsgefahr für das Baby besteht .
Mir hat auch bei den anderen Fragen die ich hatte diese Seite hier geholfen: https://www.rechtsanwalt.com/ratgeber/arbeitsrecht/mutterschutz
Vielleicht hilft sie dir ja auch!
Liebe Grüße
Ariane
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