Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von yvonnika, 13. SSW am 10.09.2009, 11:12 Uhr

mutterschutz geld

von wem und wie viel geld bekommt man im mutterschutz?

 
10 Antworten:

Re: mutterschutz geld

Antwort von selena85 am 10.09.2009, 11:17 Uhr

Wenn du arbeitstätig bist, dann bekommst du ab Beginn des Mutterschutzes einige Wochen vor und nach dem Entbindungstermin MUtterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Und zwar bis zu 13 Euro am Tag. Den Rest deines Gehalts stockt dann dein Arbeitgeber auf. Nach der Mutterschutzfrist bekommst du Elterngeld, wenn du Elternzeit nimmst und nicht mehr als 30 Std. die Woche arbeitest.

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Re: mutterschutz geld

Antwort von medamu, 28. SSW am 10.09.2009, 11:19 Uhr

kommt drauf an ob du arbeitest und wenn ja wie das angestelltenverhältnis ist. Bei sozialversicherungspflichtiger beschäftigung zahlt die KK, die 6 wochen vorher gibt der Arbeitgeber noch was drauf so das du dein normales gehalthast. die 8 wochen nachher zahlt nur noch die KK, glaub 67 %

Ansonsten bei 400 Euro gibt es glaub ich einmalig was, aber da kann dir jemand anders vielleicht besser was zu sagen.

Wenn du gar nciht arbeitest gibt es eine Einmalzahlung von der KK, glaube 210 Euro.

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67%....

Antwort von selena85 am 10.09.2009, 11:20 Uhr

.....Beziehen sich auf das Elterngeld, nicht auf das Mutterschutzgeld....die KK zahlt BIS zu 13 Euro am Tag...

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nach der geburt?

Antwort von yvonnika, 13. SSW am 10.09.2009, 11:25 Uhr

also ich arbeit vollzeit und will nur wissen worauf ich mich einstellen muss.

vor der geburt volles gehalt und danach?
13€ mal 30 Tage? sind ja grad mal 390€.

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ja......deswegen...

Antwort von selena85 am 10.09.2009, 11:26 Uhr

hab ich ja auch geschrieben: BIS ZU 13 Euro gibt es von der Krankenkasse, den Rest stockt dein Arbeitgeber auf....du kriegst also sozusagen dein volles Gehalt, zum Teil von der KK und zum Teil noch von deinem AG.

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Re: ja......deswegen...

Antwort von medamu, 28. SSW am 10.09.2009, 11:28 Uhr

aber man bekommt doch 6 wochen vorher nur die Aufstockung vom Arbeitgeber oder nicht. die 8 wochen nachher nur noch von der KK oder nicht. und das richtet sich dann nicht nach dem Gehalt???? Muss jetzt schnell los zur arbeit aber lese heute abend weiter.

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Re: ja......deswegen...

Antwort von selena85 am 10.09.2009, 11:31 Uhr

Nein. Man bekommt vor dem ET in den 6 Wochen UND nach dem ET in den 8 Wochen immernoch bis zu 13 Euro pro Tag von der KK und den Rest vom AG.
Immernoch. War noch nie anders.

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danke

Antwort von yvonnika am 10.09.2009, 11:33 Uhr

danke, hab das erst nicht richtig kapiert.

das ist ja dann super. mit dem elterngeld anschließend, klappt das ja dann alles!

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Re: danke

Antwort von franzi1982 am 10.09.2009, 12:02 Uhr

wie schon geschrieben wurde,bekommst du was von deinem ag und der kk.ist in der regel das gleiche gehalt,wie du jetzt bekommst (14wochen lang ,6 wochen vor geburt und 8 wochen nach geburt)
jedoch sieht es anders aus,wenn du schon ein kind hast und NOCH in elternzeit bist.da bekommst du NUR den zuschuß von der kk.

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Re: mutterschutz geld

Antwort von mirico11, 34. SSW am 10.09.2009, 19:06 Uhr

Wenn man Krankengeld bezieht,bekommt man kein Mutterschaftsgeld,sondern weiterhin Krankengeld. Auch keinen Anspruch hat man mit Hartz4! Wenn man Arbeitslosengeld1 bekommt,berechnet sich das Mutterschaftsgeld danach,soviel wie man täglich vom Arbeitsamt bekommt,kriegt man für 6 Wochen vor der Geburt ausbezahlt und nach der Geburt für 8 Wochen berechnet bezahlt. Hoffe das war verständlich!

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