Geschrieben von Juli07, 38. SSW am 29.06.2007, 9:10 Uhr |
Mutterschutz bei Geburt nach ET ??
Hi ihr
Mir ist eben ein Gedanke gekommen.
Ich kriege jetzt ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt mein normales Gehalt, wegen dem Mutterschutz.
Was ist denn, wenn das Baby z.B. erst am ET+14 kommt ??
Gruß Juli
Re: Mutterschutz bei Geburt nach ET ??
Antwort von Arndti am 29.06.2007, 9:12 Uhr
Bekommst du trotzdem 8Wochen nach der Geburt.
Ich hatte ein Frühchen hab also 12Wochen Mutterschaftsgeld bekommen. Und die 12Wochen gingen los als mein Baby geboren ist.
LG Jule
Re: Mutterschutz bei Geburt nach ET ??
Antwort von Juli07, 38. SSW am 29.06.2007, 9:13 Uhr
Aber dann wären es ja länger als 6 Wochen vor der Geburt, oder?
Muss man dann nix zurückzahlen ?
Gruß Juli
dann hat man glück
Antwort von two_kids am 29.06.2007, 9:14 Uhr
zurückzahlen muss man nichts.
lg two_kids
Danke :)
Antwort von Juli07, 38. SSW am 29.06.2007, 9:26 Uhr
Ich werde jetzt nicht auf ET+14 zustreben, aber gut zu wissen.
Dankeschön.
Gruß Juli
Re: Mutterschutz bei Geburt nach ET ??
Antwort von tina79, nix mehr :o). SSW am 29.06.2007, 9:39 Uhr
Hallöchen,
ich will ja weiß Gott nix falsches erzählen, aber...
... bei mir war es so, dass mein Sohn auch drei Wochen zu früh kam und ich für die drei Wochen extra bekam, da ich den normalen Mutterschutz (6Wo davor) inkl. Geld dafür ja demnach nicht nutzen konnte! ...
jedoch dächte ich zu wissen, dass man, wenn das Baby später kommt, man sprichwörtlich in die Röhre kuckt! dann bekommt man auch nur 8Wo danach das Geld (bzw. 12Wo bei Mehrlingen)... mach DIch doch diesbezüglich nochmal schlau... die KK dürte Dir da Auskunft geben können :o)
GGLG Tina
Re: Mutterschutz bei Geburt nach ET ??
Antwort von kabunovi, nix mehr seit 07.05.07. SS am 29.06.2007, 10:41 Uhr
Ich habe ganz normal mein Gehalt für die sechs Wochen vorher und die acht Wochen nach Geburt bekommen. Ich hatte einfach längeren Mutterschutz, sprich mehr freie Tage. Das hat sich bei mir richtig gelohnt (zumal es mir blendend ging): unsere zweite Tochter kam 16 Tage nach ET!
Liebe Grüße,
Katja
(Tochter Nr. 1 war 9 Tage zu spät)
Re: Mutterschutz bei Geburt nach ET ??
Antwort von Mel26 am 29.06.2007, 12:36 Uhr
Ich meine, wenn man ein Frühchen bekommt, ist es so, dass die Zeit, die das Kind zu früh kam noch dazu gerechnet wird. Also wenn das Kind 5 Wochen zu früh war, dann werden die plus die 12 Wochen gerechnet, die man für eine Frühgeburt dann nach der Entbindung als Mutterschaftsgeld bekommt, also hier der Geburtstermin und dann 17 Wochen drauf. So war es glaub ich 2005 bei mir
Re: Mutterschutz bei Geburt nach ET ??
Antwort von Chrissicat, 22. SSW am 29.06.2007, 13:38 Uhr
Also, tatsächlich ist es so, dass du im Prinzip MINDESTENS 14 Wochen Mutterschutz (6+8Wochen) hast.
Kommt dein Kind vor ET, dann wird der Mutterschutz so berechnet, als wäre es an ET geboren. Dann hast du vor der tatsächlichen Geburt weniger Mutterschutz, dafür anschließend mehr.
Kommt dein Kind nach ET, dann hast du nach der Geburt trotzdem 8 (bzw. evtl. 12) Wochen Mutterschutz. Insgesamt also eine längere Zeit Mutterschutz.
Zurück zahlen musst du aber definitiv nichts!