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von jamelek, 31. SSW  am 23.01.2013, 12:34 Uhr

Mutterschutz/Anteilige Urlaubstage/Auszahlung dieser

Hallo!

Mitte März beginnt mein Mutterschutz und eigentlich hätte ich mit Einberechnung der mir zustehenden Urlaubstage für 2013 und ein paar wenigen noch aus 2012 am 29.1.2013 meinen letzten Arbeitstag.

Aufgrund einiger Komplikationen muss ich nun aber schon liegen und bin bis Beginn Mutterschutz krankgeschrieben.

Muss mein Arbeitgeber die Urlaubstage, die ich nun nicht antreten kann auszahlen? Oder kann er drauf bestehen, dass ich diese nach Ende der Elternzeit (ich nehme 2 Jahre Elternzeit, dass weiß der Chef) antrete? das wäre ja in meinem Fall erst 2015. Oder verfallen die einfach?

LG Jamelek

 
4 Antworten:

Re: Mutterschutz/Anteilige Urlaubstage/Auszahlung dieser

Antwort von Nine5283, 17. SSW am 23.01.2013, 12:49 Uhr

Wenn du krankgeschrieben bist verfallen deine Urlaubstage nicht. Die bekommst du dann wieder wenn du nach deiner Elternzeit wieder anfängst zu arbeiten.

Grüße
Nine

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Re: Mutterschutz/Anteilige Urlaubstage/Auszahlung dieser

Antwort von Jenn am 23.01.2013, 12:55 Uhr

Hallo,

bei mir ist es so, das alle Urlaubstage bestehen geblieben sind und ich diese ab März nehmen darf bzw. muss. Da ich in der SS ein Beschäftigungsverbot hatte habe ich noch Urlaub von 2011 und der Urlaub von 20012 als ich in Mutterschutz war. Sind so um die 40 Tage alter Urlaub und dann noch der neue der kommt.

LG jenn

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Re: Mutterschutz/Anteilige Urlaubstage/Auszahlung dieser

Antwort von Jenn am 23.01.2013, 12:56 Uhr

Hallo,

bei mir ist es so, das alle Urlaubstage bestehen geblieben sind und ich diese ab März nehmen darf bzw. muss. Da ich in der SS ein Beschäftigungsverbot hatte habe ich noch Urlaub von 2011 und der Urlaub von 20012 als ich in Mutterschutz war. Sind so um die 40 Tage alter Urlaub und dann noch der neue der kommt.

LG jenn

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Re: Mutterschutz/Anteilige Urlaubstage/Auszahlung dieser

Antwort von aprilagain am 23.01.2013, 13:02 Uhr

Hallo,
wie die anderen schon geschrieben haben: bleiben erhalten, kannst du nach Elternzeit nehmen.
AUSZAHLEN MUSS DIE DER ARBEITGEBER NICHT!
lg

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