Geschrieben von jeleso25, 27. SSW am 30.07.2010, 12:28 Uhr |
Mutterschaftsschutz
Hi habe ja zur zeit einen Minijob und mein AG weiß ja das ich schwanger bin.muss ich ihn den ein Attest vorlegen von meiner FÄ?Weil Mutterschutz muss ich doch nicht beantragen oder?Weil ich kenne mich ja überhaupt nicht damit aus weil ihn sehe ich nicht und die Fialleiterin kann mir oder will mir darauf nicht antworten.
Lg
Re: Mutterschaftsschutz
Antwort von Sarii am 30.07.2010, 13:44 Uhr
Das ist Gesetz! Das musst du nicht beantragen!
Du bekommst ca. 7 Wohen vor dem ET so einen Wisch vom Doc.
Ich musste das nur als Kopie meinem Arbeitgeber geben.
LG
Re: Mutterschaftsschutz/brauchst keine bescheinigung für den ag und die kk
Antwort von cke04, 35. SSW am 30.07.2010, 13:58 Uhr
hallo
bei mir hats gereicht es ihm zu sagen wan der muschu beginnt.
bei dir würde es mündlich eigentlich auch reichen,ansonsten soll der gyn dir ein attest darüber geben.
denn mutterschaftsgeld bekommst du ja von ihm eh nicht in einer geringen beschäftigung und von der kk auch nicht also brauchst du auch keine bescheinigung für die krankenkasse!
Re: Mutterschaftsschutz
Antwort von MissDiana, 34. SSW am 30.07.2010, 15:43 Uhr
Hallo,
eine Bescheinigung das Du Schwanger bist bekommst Du vom Frauenarzt, den Du dann deinem Arbeitgeber geben musst. Im Mutterschutz bist Du die letzten 6 Wochen vor der Geburt des Kindes, da bekommst Du vom Frauenarzt auch so nen gelben Zettel wo Du die Rückseite ausfüllen mußt und an deine Krankenkasse schicken musst. Ich hatte damals in der 15-20ssw sogar noch nen Schreiben an die Krankenkasse fertig gemacht das ich Schwanger bin (aber nur weil es in nem Heft so stand) ob das ein MUß ist weiß ich aber nicht.
Schöne Schwangerschaft noch LG
Schwangerschaft erwähnen
Noch 47 Tage......Wie viele Tage habt Ihr noch bis zum ET ?????
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Juhu
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