Schwanger - wer noch?

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von katsix2903, 39. SSW  am 20.03.2013, 17:11 Uhr

Mutterschaftsgeld

Habe heute endlich meine Abrechnung zum Mutterschaftsgeld bekommen........
So da ich ja von Anfang an ein BV habe, habe ich nur mein Grundgehalt bekommen. Aber müssen das Mutterschaftsgeld und der Lohnfortzahlung nicht genau das gleiche ergeben wie der Nettolohn???

 
9 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von wolke76 am 20.03.2013, 17:16 Uhr

Hallo,

also im BV bekommst du dein normales Netto weiter - müsstest du ja auch so bekommen haben oder?

Von der KK bekommst du Mutterschaftsgeld von EUR 13,00 pro Tag. Der Arbeitgeber stockt die Differenz von den 13EUR bis zur Höhe deines normalen (durchschnittlichen) Nettogehaltes auf. Ich meine, man rechnet es kalendertäglich. Musst also dein Nettogehalt durch z.B. 30 Kalendertage teilen - das was sich da ergibt abzüglich der 13EUR muss dein AG zahlen.

Hoffe, das ist verständlich.

LG

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Nicole_Meyer, 24. SSW am 20.03.2013, 18:03 Uhr

Im BV bekommst Du eigentlich nicht nur das normale Netto, sondern inkl. aller Zuschläge, gerechnet auf die drei Monate vor Bekanntwerden der SS.

"...haben Anspruch auf Weiterzahlung ihres bisherigen Durchschnittsverdienstes. Die Bemessungsgrundlage hierfür sind die letzten drei Monate bzw. 13 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Einbußen durch entfallende Akkord- und Fließbandarbeit oder der Mehrarbeit, der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dürfen nicht eintreten."


link:
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/beschaeftigungsverbote/index.php


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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von katsix2903, 39. SSW am 20.03.2013, 18:25 Uhr

Ich habe eigentlich ein Grundgehalt und das wurde durch Mehrarbeit bzw. zusätzliche Dinge aufgestockt. dann hatte ich Urlaub und dann war ich sechs Wochen krank. Daraufhin sagte mir mein Ag, dass ich nur mein Grundgehalt bekommen würde, da mir mehr ja bei Urlaub und Krankheit auch nicht zusteht. Fakt ist aber mir fehlen jetzt weitere 200 Euro

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von ChoCoCat am 20.03.2013, 19:38 Uhr

Im BV stehen dir auch evtl Schichtzulagen usw zu.
Also wie eben meine Vorrednerin schon schrieb das Durchschnittsgehalt.

Und Mutterschaftsgeld muss dann dein vorheriges Netto sein sozusagen.Das heißt wenn was fehlt,versucht scheinbar dein AG da wieder was zu drücken...würde ich zumindest mal so vermuten bei dem was du schreibst.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von katsix2903, 39. SSW am 20.03.2013, 20:05 Uhr

das heißt also ich würde das Gehalt ab der 1 SSW rückwirkend der letzten 13 Wochen bekommen?

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Fuchsina am 21.03.2013, 0:26 Uhr

Meines Wissens nach werden beim Mutterschaftsgeld sowie Mutterschutzlohn (Lohnfortzahlung beim BV) Mehrarbiet in Sinne von Überstunden nicht mitberechnet. Insoweit erscheint es mir richtig, dass der AG hier nur der Grundgehalt als Aufstockung zur Mutterschaftsgeld zahlt.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von kitkat170583 am 21.03.2013, 7:51 Uhr

ich bin mir nicht sicher aber ich denke auch das sonderzahlungen nicht berücksichtigt werden. 400 euro jobs oder andere nebeneinkünfte werden auch nicht mitgezählt!

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von katsix2903, 39. SSW am 21.03.2013, 7:53 Uhr

das Problem ist ja, das wenn ich jetzt das Geld der KK und das vom AG zusammenrechne mir immer noch 200Euro Netto fehlen, bis ich auf mein Grundgehalt komme, oder muss das erst nach dem ET abgerechnet werden

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von kitkat170583 am 21.03.2013, 8:03 Uhr

zum begin des muschu habe ich das geld für die wochen vor der geburt bekommen und nach der geburt das geld für die 8 wochen muschu nach entbindung! für die 6 wochen vor geburt müsstest du dein grundgehalt für 6 wochen bekommen! musste es allerdings vor dem arbeitsgericht einklagen weil meine chefin auch nicht den vollen betrag zahlen wollte. 4 oder 5 monate nach der geburt hatte ich es dann endlich!

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