Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jolina20 am 10.06.2009, 8:44 Uhr

Mutterschaftsgeld von der KK!

Hallo ihr lieben,ich hoffe ihr könnt mir meine frage beantworten.

Habe nun schon mehrfach bei euch was übers mutterschaftsgeld lesen können.Allerdings weiß ich nicht wofür das ist,wieviel man kriegt,wie lange und ab wann? sorry hab echt Null ahnung"!

habe das mal nach meiner ersten ss gehört das man sowas in der ss beantragen kann! Habe mich auch nicht weiter informiert,weil ich halt schwanger WAR.Ja und nun wieder und bin genauso schlau wie vorher!

lg janet

 
3 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeld von der KK!

Antwort von LittleKids, 19. SSW am 10.06.2009, 8:46 Uhr

Das Mutterschaftsgeld bekommst du für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Schau mal hier:

http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm

LG Mandy

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Re: Mutterschaftsgeld von der KK!

Antwort von Keks10, 39. SSW am 10.06.2009, 9:07 Uhr

Das Mutterschaftsgeld bekommst du für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

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Re: Mutterschaftsgeld von der KK!

Antwort von PhiSa am 10.06.2009, 10:58 Uhr

Also wenn du arbeitest, gehst du 6 wochen vor dem errechneten Geburtstermin, sowie 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz.

Gilt auch für Arbeitlose.

Das ist, damit du dich die 6 Wochen vorher noch "ausruhen" kannst und die Zeit danach dich um dein Baby kümmern kannst.

Damit der Arbeitgeber dafür nicht alleine "aufkommen" muss, bekommst du eben von der KK das Mutterschaftsgeld.
Für Arbeitslose wird das Geld komplett von der KK bezahlt, in Höhe des Arbeitslosengeldes (soweit ich weiß).

Allgm. bekommst du 13€/Tag von der KK. Wenn du arbeitest den Rest zu deinem Gehalt vom AG.

Allerdings bekommst du kein Mutterschaftsgeld, wenn du weder arbeitest, noch arbeitslos gemeldet bist. Wenn du "nur" Hausfrau bist oder, wie ich letztes Jahr, noch im Erziehungsurlaub/Elternzeit bekommst du kein Geld.

Solltest du vor den 6 wochen vor ET entbinden, werden die die fehlenden Wochen/Tage nach der Geburt angehängt. So, dass du auf jeden Fall die 14 Wochen Mutterschutz hast.

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