Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jessysternchen, 19. SSW am 26.10.2005, 13:29 Uhr

mutterschaftsgeld-beschäftigungsverbot!

hallo ihr lieben,

vielleicht könnt ihr mir ja helfen,das ist meine erste schwangerschaft und habe überhaupt keine erfahrung.ich lese überall das leute mutterschafts geld bekommen,bekomme ich das auch? also habe eine 50% stelle als altenpflegerin in einem altenheim.habe seid einem monat beschäftigungsverbot,weil ich mit hohem RR zu tun habe.bezahlt der arbeitgeber das mutterschafts geld? wieviel geld bekommt man überhaupt? muß ich da einen antrag stellen?

hoffe es kann mir jemand meine fragen beantworten...
Lg jessysternchen

 
3 Antworten:

Re: mutterschaftsgeld-beschäftigungsverbot!

Antwort von mexi, 14. SSW am 26.10.2005, 13:35 Uhr

du bekommst von deinem frauenarzt so einen zettel den du an die KK schickst. dann bekommst du 13 euro pro tag von der krankenkasse und den rest von deinem arbeitgeber, so daß du auf dein ursprüngliches nettogehalt kommst. das ist unabhängig vom beschäftungsverbot!
das ist 6 wochen vor der geburt und 8 wochen danach, bei mehrlingsschwangerschaft 12 wochen danach!
das mutterschaftsgeld bekommt jeder der arbeitet.

LG

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Re: mutterschaftsgeld-beschäftigungsverbot!

Antwort von Mandy-rine, 23. SSW am 26.10.2005, 15:42 Uhr

Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat jeder AN.
Generell ist es so das Du den Durchschnitt aus Deinen letzten 3 Monatsloehnen/-gehaeltern im
Mutterschutz weiter bekommst (so gesplittet das eben 13,-EUR pro Tag von der KK kommen und der Rest vom AG).
Soweit wie ich informiert bin, wird Beschaeftigungsverbot wie Krankschreibung behandelt, deswegen muesstest Du auch hier eigentlich weiterhin Dein Lohn/Gehalt bekommen. Aber das weiss ich nicht ganz genau.
Beantragen musst Du das ganze bei Deiner KK.
Vielleicht hilft Dir das weiter. Ansonsten gibt es reichlich Info bei der KK, Deinem Arzt, oeffentlichen Stellen und natuerlich im www. :-)
Gruesse,

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Re: mutterschaftsgeld-beschäftigungsverbot!

Antwort von Feele23, 39. SSW am 26.10.2005, 16:16 Uhr

Nee, Beschäftigungsverbot wird nicht mit ner Krankschreibung gleichgestellt.

Bei einer Krankschreibung bekommt man ein gekürztes Gehalt, bei einem Beschäftigungsverbot das volle.

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