Schwanger - wer noch?

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von kleine fee 87  am 13.08.2014, 16:21 Uhr

MuSchuG §8 ?

Hallo liebe "bald Mamis",
kennt ihr euch mit dem Mutterschutzgesetz aus?
Ich bin in einer Teilzeitanstellung in einem Hotel (Spa Bereich) als Masseurin und Kosmetikerin. Und dann bin ich auch Selbstständig.Habe ein kleines Kosmetik und Wellnessstudio-aber darum gehts nicht.
Im Hotel arbeite ich in der Regel immer Freitag und Samstag 9-20Uhr, oder auch mal 7-18Uhr. Nun steht in dem Gesetz drinn, dass man nur 8 1/2 Stunden pro Tag arbeiten darf.
Das muss ich wohl meinem Arbeitgeber mitteilen, wenn die das nicht von alleine korrigieren?
Und wie ist das mit der Bezahlung?
Bekomme ich trotzdem meine 20Stunden bezahlt oder dann nur noch 16Stunden?

Danke schon einmal für eure offenen Ohren und hoffentlich zahlreichen Antworten.

Liebe Grüße und eine schöne Kugelzeit

Die kleine fee 87

 
10 Antworten:

Re: MuSchuG §8 ?

Antwort von Jana287 am 13.08.2014, 16:28 Uhr

Ich wuerde meinen, entweder verteilen sich die 20 Stunden dann auf 3 Tage oder wenn Du nur 2 Tage kannst, werden entsprechend weniger Stunden bezahlt.

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Re: MuSchuG §8 ?

Antwort von ÜberraschungNr2_2015 am 13.08.2014, 16:35 Uhr

Weiß dein Ag schon Bescheid? Wenn ja, dann muss er dir einen angemessenen Arbeitsplatz anbieten, der dem MuSchuG gerecht wird. Wenn er das nicht kann, bekommst du ein Bv und trotzdem dein volles Geld. Du kannst auch ein Teil-BV bekommen. Dann gehst du weniger Stunden arbeiten, bekommst aber trotzdem dein volles Geld. So wars bei mir. Ich bin von 40 auf 20 h runter und habe trotzdem volles Geld bekommen.

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Re: MuSchuG §8 ?

Antwort von kleine fee 87 am 13.08.2014, 16:43 Uhr

Danke schön für eure Antworten. Also mein AG weiss Bescheid. Ich weiss halt nur nicht was ein angemessener Arbeitsplatz sein soll. Normalerweise macht mir meine Arbeit Spaß, aber im Moment ist das massieren hintereinander weg recht anstrengend. Bin heilfroh, wenn da auch mal eine Kosmetik dazwischen ist. Dazu kommt, dass ich in den letzten Wochen vor lauter Übelkeit und Appetitlosigkeit 6Kg abgenommen habe bei einem Startgewicht von 58Kg Ich bin Körperlich ganz schön kaputt aber will nicht schon am Anfang vor allen anderen so rum hängen. 8 1/2 Stunden wären schon gut, wenn das jetzt erstmal runtergestuft wird- aber ob ich in meinen Beruf ein BV bekomme Naja, mal sehen, ob mir nochmehr Antworten helfen können, aber danke euch schon einmal

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Re: MuSchuG §8 ?

Antwort von matz, 7. SSW am 13.08.2014, 17:25 Uhr

Ich denke nicht das du bei iner 20 Stunden Woche ein Teil bv bekommst und in dieser Branche wahrscheinlich sowieso nicht, es sei denn du hast irgendwelche Beschwerden.
Solltest u ein bv bekommen, wirst du allerdings ein kleines Studio zu machen können. Weil bv ist bv.

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Re: MuSchuG §8 ?

Antwort von keinnamemehrfrei am 13.08.2014, 17:54 Uhr

Nein das stimmt nicht. Wenn in dem bv klar definiert ist was sie darf und was nicht, dann muss kann sie in Ihrem studio natürlich weiter arbeiten. Das bv bezieht sich dann ja nur auf die Massagen.

Also wenn die Firma keine angemessen Arbeitszeiten bieten kann, bekommst du auch ohne dramatische beschwerden ein BV. Das muss dann allerdings dein Arbeitgeber ausstellen oder beantragen. Weigert er sich kannst du beim gyn dein Glück versuchen, aber mit größter Wahrscheinlichkeit schickt der dich wieder zum Arbeitgeber oder eben an die Aufsichtsbehörde. Als schwangere dürfen dir keine finanziellen einbußen geschehen, darum muss er die 20 Stunden schwangerengerecht verteilen. Kann er das nicht, hat er Pech und du behältst dein Gehalt. Wobei ich nicht weiß wie es läuft wenn er sagt du darfst die stunden donnerstags zb machen aber du kannst da gar nicht. Das würde ich mal im expertenforum bei Frau Bader fragen.

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Re: MuSchuG §8 ?

Antwort von ÜberraschungNr2_2015 am 13.08.2014, 18:36 Uhr

Hö? Warum sollte sie denn in ihrem Job kein Bv bekommen? Ich denke mal, dass ihr Job anstrengender ist als meiner. Ich arbeite im Büro und hatte trotzdem Bv.

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Re: MuSchuG §8 ?

Antwort von kleine fee 87 am 13.08.2014, 19:35 Uhr

Ach gut ihr Lieben, das hilft mir schon ein bisschen weiter-
@keinnamemehrfrei- den Tipp mit dem Expertenforum werde ich morgen mal nachgehen, vielen Dank
Eigentlich kann ich nur Freitag und Samstag im Hotel arbeiten, weil ich sonst meiner selbstständigen Tätigkeit nachgehe- aber mal sehen, irgendeine Lösung wirds geben

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Re: MuSchuG §8 ?

Antwort von Christine70 am 14.08.2014, 8:48 Uhr

versteh ich das richtig, daß du nur ein BV fürs hotel willst, aber deine selbständige arbeit weiter ausüben möchtest? Das beißt sich in meinen augen.

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Re: MuSchuG §8 ?

Antwort von kleine fee 87 am 14.08.2014, 9:37 Uhr

Hallo Christine, nein, das hast du falsch verstanden- in erster Linie geht es mir um das Gesetz, dass eine werdende Mutter wohl nicht mehr als 8 1/2 Stunden am Tag arbeiten darf. Und ich denke dass ich das so wie ich es bisher gehandhabt habe( 11 Stunden am Tag im Hotel) nicht weiter machen kann. Ein BV erhoffe ich mir nur für Massagen und Saunaaufgüsse- das schaffe ich körperlich im Moment nicht, weil ich mich noch sehr unwohl fühle und halt 6Kg abgenommen habe. Kosmetik und Bäder und solche Sachen kann ich doch noch machen, und das nimmt auch den größten Platz in meinen kleinen Studio ein. Nur im Hotel ist es halt überwiegend so, dass ich hintereinander weg massiere. Ich denke, das geht nicht mehr- zumindest im Moment nicht. Vielleicht wieder, wenn ich mich nicht nach jeder Mahlzeit übergebe und auch ausreichend Flüssigkeit drinnen bleibt.

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Re: MuSchuG §8 ?

Antwort von Christine70 am 14.08.2014, 17:50 Uhr

ok, dann hatte ich das falsch verstanden

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