Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von melle83, 27. SSW am 09.01.2007, 12:42 Uhr

Mal ne Frage zur Krankenversicherung!

Hallo!

Mein Mann ist bei der AOK, ich bin bei der BKK versichert!
Wenn ich jetzt in Mutterschutz gehe, bezahlt die BKK ja das Mutterschaftsgeld.
Wenn ich dann in Erziehungsurlaub gehe, bin ich dann weiterhin bei der BKK versichert? Quasi beitragsfrei?
Und wo wird unsere Tochter versichert? Beim Papa über die AOK?

Danke vorab!

Melanie

 
7 Antworten:

Re: Mal ne Frage zur Krankenversicherung!

Antwort von Bluemoon19xx, 24. SSW am 09.01.2007, 13:22 Uhr

Du bist weiterhin bei der BKK. Für die Kleine kannst du dir aussuchen wo sie versichert wird. Sie ist dann familienversichert bei dir oder bei deinem Mann :)

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Re: Mal ne Frage zur Krankenversicherung!

Antwort von melle83, 27. SSW am 09.01.2007, 13:40 Uhr

Und ich bin, so lange ich im Erziehungsurlaub bin, Beitragsfrei, oder muß mein Mann irgendwie für mich was bezahlen?

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Re: Mal ne Frage zur Krankenversicherung!

Antwort von Lena_1977, 35. SSW am 09.01.2007, 14:41 Uhr

Wenn beide gesetzlich sind dann beitragsfrei.

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DANKE! o.T.

Antwort von melle83, 27. SSW am 09.01.2007, 14:52 Uhr

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Re: Mal ne Frage zur Krankenversicherung!

Antwort von lilly04, 33. SSW am 09.01.2007, 15:15 Uhr

Habe die Frage gestern an meine KK gestellt und bekam die Antwort:

Für den Zeitraum in dem Sie Mutterschaftsgeld und anschließend Elterngeld beziehen, bleiben Sie als Mitglied bei der GEK versichert. Endet Ihr Anspruch auf Elterngeld, so können Sie sich beitragsfrei über Ihren Ehemann familienversichern. Bitte informieren Sie uns daher über das Ende Ihres Elterngeldes. Wir werden Ihnen dann umgehend einen Antrag zur Feststellung/Überprüfung der Familienversicherung zuschicken.

LG
Ela

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pflicht oder freiwillig - das ist hier die frage :-)

Antwort von estragon, 25. SSW am 09.01.2007, 15:45 Uhr

das vorgenannte gilt natürlich alles nur bei PFLICHTVERSICHERTEN. wer freiwillig in der gesetzlichen KK versichert ist, muss sich im anschluss an die entbindung selbst versichern!
lg
andrea

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Re: pflicht oder freiwillig - das ist hier die frage :-)

Antwort von melle83, 27. SSW am 09.01.2007, 15:53 Uhr

D.h. ich muß dann, nach Ablauf des Eltergeldes, daß ich übrigens auf 2 Jahre beantragen werde, bei meiner KK kündigen, da mein Mann ja bei einer anderen KK ist, oder geht das automatisch?

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