Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von annett23, 7?. SSW am 01.10.2007, 13:16 Uhr

Mal ne Frage! Kennt ihr euch damit aus?

Hallo, hab mal ne frage. Hab doch am 31.03.07 meinen kleinen entbunden, d.h. ich bekomme bis zum 30.03.08 Elterngeld. Jetzt bin ich aber wieder schwanger und werde voraussichtlich ende mai oder anfang juni 08 entbinden. Meine Frage nun, wer bezahlt mich denn nach dem 30.03.08. Krieg ich dann Arbeitslosengeld oder muss mich mein Arbeitgeber dann weiter bezahlen, denn ich bin ja noch angestellt bei ihm, halt nur in Elternzeit und wenn ich jetzt wieder schwanger bin, kann er mich ja nach Ablauf der Elternzeit nicht rausschmeißen, sondern muss mir doch eigentlich noch Mutterschaftsgeld zahlen, oder? Ich kenn mich damit nicht aus, wollte mal horchen, ob vielleicht jemand von euch was weiß, wie das abläuft, wenn nicht dann muss ich halt mal auf der Elterngeldstelle anrufen.
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.

lg Annett

 
5 Antworten:

Re: Mal ne Frage! Kennt ihr euch damit aus?

Antwort von Chrissicat, 36. SSW am 01.10.2007, 13:26 Uhr

Also wenn du in Elternzeit bist, bekommst du von deinem Arbeitgeber nichts! Arbeitslosengeld wirst du wohl auch nicht bekommen, höchstens Hartz IV.

Wenn du während der Elternzeit in Mutterschutz gehst, bekommst du das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, in gleicher Höhe wie bei der ersten Mutterschutzfrist. Und Elterngeld kannst du nach der Geburt dann ja auch wieder beantragen, da weiß ich aber nicht in welcher Höhe das in deinem Fall sein wird.

Hoffe, konnte dir ein bisschen weiterhelfen.

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Re: Mal ne Frage! Kennt ihr euch damit aus?

Antwort von Felinchen30, nix mehr seit 01.08.07. am 01.10.2007, 16:46 Uhr

Hallo,

also...von deinem Arbeitgeber wirst Du nichts bekommen, es sei denn du würdest vor der Mutterschutzfrist nochmal arbeiten, aber da Du ja in Elternzeit bist und nicht arbeitest, bekommst Du von deinem Arbeitgeber auch kein Mutterschaftsgeld. Höchstens das von der Krankenkasse, da bin ich mir aber nicht sicher.

Elterngeld bekommst Du für das 2.Kind jetzt nur noch den Sockelbetrag von 300 Euro pro Monat für ein Jahr. Es wird diesmal dann nicht nach deinem ehemaligen Gehalt berechnet, da Du ja die 12 Monate vor ET nicht mehr gearbeitet hast und kein Einkommen hattest ! Bekommst also, wie gesagt, nur noch den Sockelbetrag von 300 Euro pro Monat für ein Jahr !
Wenn man also zwischen dem 1. und 2. Kind nicht nochmal gearbeitet hat, geht man beim Mutterschaftsgeld leer aus und beim Elterngeld gibt es nur die 300 Euro.

LG,
Felinchen

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NACHTRAG !!!

Antwort von Felinchen30 am 01.10.2007, 16:53 Uhr

Wegen Arbeitslosengeld...

Wenn Du Arbeitslosengeld beziehen willst, mußt Du deine Arbeitsstelle selbst kündigen. Dann haste erstmal 3 Monate sperre, kriegst also 3 Monate sowieso kein Arbeitslosengeld, weil Du ja selbst gekündigt hast. Und sobald Du dich beim Arbeitsamt dann also arbeitslos meldest, bist Du ja gleichzeitig bei denen "arbeitssuchend", mußt Dich also bewerben etc., sonst wird Dir Geld gestrichen.
Hartz 4 genau das gleiche. Dazu mußt Du erstmal deine Stelle kündigen. Dann geht das erstmal danach, was dein Mann verdient. Verdient der genug, kriegste auch kein Hartz 4 !

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Re: Mal ne Frage! Kennt ihr euch damit aus?

Antwort von annett23, 7?. SSW am 01.10.2007, 16:57 Uhr

danke für die antworten, konnte ich mir schon denken, aber mach mich trotzdem nochmal genau kundig.

lg annett

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Re: NACHTRAG !!!

Antwort von Mone ´82 am 01.10.2007, 20:45 Uhr

Möcht mich dazu auch mal äußern. Also es ist auf jeden Fall so, dass Du von Deinem Arbeitgeber nichts bekommst, allerdings kannst Du sehr wohl Hartz 4 beantragen! Ich habe auch Arbeit, bin jetzt aber im 2. Erziehungsjahr (beantragt sind 3) und da ich nicht weiß wohin mit meinem Kleinen (15 Monate) beziehen wir auch vorerst Hartz 4, kommt natürlich dann drauf an, wieviel Dein Mann/ Freund verdient!

LG, Simone

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