Geschrieben von Wolkenwesen, 17. SSW am 19.08.2006, 14:09 Uhr |
@Lena_1977 wg. Fitnessstudio
Hallo,
du hattest hier kürzlich was über ein neues Urteil bez. SS und Fitnessstudio-Kündigung gepostet.
Weißt du (oder sonst wer) zufällig auch, ob man dem Studio zur Kündigung irgendwelche Unterlagen/Beweise vorlegen muss, oder genügt es, das Az des Urteils zu nennen?
Und bekommt man sein Geld anteilig zurückgezahlt, wenn man jährlich im voraus bezahlt hat?
Danke + liebe Grüße
Henny mit Kiran (34 Monate) und Krümel, 16+4
Re: @Wolkenwesen
Antwort von jooni, 22. SSW am 19.08.2006, 14:28 Uhr
Hallo
Der Trainer sagte er baräuchte für seine Unterlagen nur eine Bescheinigung (kann auch auf ein Rezept geschrieben sein) das ich SS bin, und in welcher Schwangerschaftswoche ich mich befinde, und halt die Kündigung.
Ich werde zur sofortigen Wirkung kündigen, was ja auch kein Problem darstellt.
Falls du im vorraus zahlst, beckommst du das Geld zurücküberwiesen, würde ich im Kündigungsschreiben aber mit einbringen!
LG Nicole
Danke!
Antwort von Wolkenwesen, 17. SSW am 20.08.2006, 11:55 Uhr
Vielen Dank für die Info! Dann werde ich kündigen, hab keinen Bock mehr auf Fitnessstudio und könnte das Geld gut gebrauchen.
LG Henny
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