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Geschrieben von Mäuschen85 am 21.03.2017, 11:43 Uhr

Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub...

Vlt ist ja heute jemand hier der sich gut damit auskennt. Ein Versuch ist es wert..
Und zwar muss ich bis morgen meinen Elternzeit Antrag bei der Firma abgeben.so weit so gut. Hatte mich vor ab etwas informiert. Jedoch haben wir nun umentschieden und der Papa möchte doch 1 Monat Elternzeit parallel nehmen um mich zu unterstützen.
7 Wochen vor antritt wäre ja die Frist zum beantragen sprich er könnte erst dann EZ nehmen richtig? Ich möchte die ersten 2 Jahre zuhause bleiben und im 3ten im Teilzeit arbeiten. Wenn jetzt mein Partner 1 Monat beantragt kann ich nur 23 beantragen? Versteh ich das richtig oder spielt das beim Arbeitgeber keine Rolle sondern nur für das Amt zwecks der Verrechnung von EG Plus? Und wenn ich dann 23 Monate beantrage fällt dann meine Option auf Verlängerung fürs dritte Jahr weg? Ich weiß das ist bischen kompliziert. Ich werde nachher versuchen telefonisch Infos zu bekommen aber meistens soll man einen Termin vereinbaren, was In meinem Fall zeitlich nicht mehr reicht.

 
8 Antworten:

Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub...

Antwort von Stef12 am 21.03.2017, 13:07 Uhr

Dein Mann hat unabhängig von dir Anspruch auf 2 Monate Elternzeit. Dadurch verkürzt sich deine nicht, das sind die Partnermonate. Er muss allerdings 2 Monate (oder gar keinen) nehmen. Nur 1 Monat geht leider nicht.
Du beantragst ganz normal bei deinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit. Elterngeld und Elternzeit sind 2 paar Schuhe. Du bekommst halt nur für 24 Monate Elterngeld, wenn du Elterngeld Plus nimmst. Im 3. Jahr hast du Elternzeit, bekommst aber kein Elterngeld. Dein Arbeitgeber interessiert nur die Dauer, also 3 Jahre. Ich hatte in dem Schreiben glaube ich auch mit dazu geschrieben, dass ich nach einer gewissen Zeit in Teilzeit arbeite. Im Elterngeldantrag musst du dann genau angeben was du während der Teilzeitarbeit verdienst und wie viele Stunden du arbeitest.

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Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub...

Antwort von emilie.d. am 21.03.2017, 14:06 Uhr

1 Monat Elternzeit kann er schon nehmen. Um Elterngeld zu bekommen, müssen es mindestens zwei sein.

Ihr beide teilt dem AG Eure Elternzeit (in Deinem Fall dann die zwei Jahre ab Geburt) mit, das mit den Monaten hat wie Du schreibst nur Konsequenzen bei der EG Stelle.

Füll den Antrag fürs Elterngeld doch schon mal online aus, dann wird vieles klarer.

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Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub...

Antwort von Maiglück2015 am 21.03.2017, 14:11 Uhr

Elternzeit und Elterngeld sind unterschiedliche Dinge. ElternZEIT kannst du bis zu 3 Jahre nehmen. ElternGELD bekommst du für maximal 2 Jahre. Der Mutterschutz (8 Wochen nach Geburt) wird für die Elternzeit mit angerechnet. Elterngeld gibt es aber erst danach, weil du ja während des Mutterschutzes dein volles Gehalt bekommst. Dein Partner MUSS mind. 2 Monate Elternzeit nehmen. Das sieht das Gesetz so vor. 1 Monat geht nicht. Er muss sie aber nicht zusammenhängend nehmen. Er kann z.b. 1. Monat und 10. Monat oder so nehmen. Die 2 Monate Mutterschutz und die 2 Monate deines Partners abgezogen, bleiben 20 Monate ElternGELD für dich.

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Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub...

Antwort von Silene am 21.03.2017, 15:11 Uhr

Das stimmt nicht ganz, der Partner kann auch nur einen Monat Elternzeit nehmen (allerdings gibt es dann keine Partnermonate, also maximal 12 Monate Elterngeld oder 24 Monate ElterngeldPlus für beide Elternteile zusammen). Übrigens hat der Vater unabhängig von der Mutter einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.
Vätern wird in der Regel geraten, die Elternzeit beim Arbeitgeber frühestens 8 Wochen vor Beginn (bzw. vor dem voraussichtlichen Geburtstermin) zu beantragen, weil sie dann einen besonderen Kündigungsschutz haben. Allerdings muss sie spätestens 7 Wochen vor Beginn beantragt werden, so dass da nur ein kurzer Zeitraum bleibt.
Auf Familienwegweiser.de gibt es viele Infos zu Elterngeld und Elternzeit, da werden viele Fragen beantwortet.

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Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub...

Antwort von Stef12 am 21.03.2017, 15:16 Uhr

Hm, mein Mann wollte ursprünglich auch nur 1 Monat Elternzeit nehmen und die Elterngeldstelle meinte, es müssen 2 Monate sein. Habe also die gleiche Info wie Maiglück bekommen...

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Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub...

Antwort von Estepona am 21.03.2017, 16:05 Uhr

Jedes Elternteil hat Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Die zwei Monate Mindestzeitraum bezieht sich lediglich auf die Inanspruchnahme von Elterngeld.

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Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub...

Antwort von Mine74 am 21.03.2017, 17:54 Uhr

Leider muss ich euch da in einem Punkt widersprechen. Elterngeld gibt es höchstens bis zum 22.LM, wenn man vorher Mutterschaftsgeld bekommen hat. (Was bei euch als Berufstätige ja der Fall ist)
Nimmt man nämlich nur regulär das erste Jahr, bekommt man erst ab 3.-12. Monat EG, (die ersten 8 Wochen ja Mutterschaftsgeld) jalso 10 Monate. Diese würden dann bei EG plus auf 20 Monate aufgeteilt. Plus die 2 Monate Mutterschaftsgeld sind das dann nur max 22 Monate, wo man Geld bekommt.

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Re: Leidiges Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Vaterschafts Urlaub...

Antwort von Mäuschen85 am 21.03.2017, 20:30 Uhr

Danke für die vielen Info's. Mir ist jetzt auf jeden Fall einiges klarer geworden das ganze kann einen schon ganz schön verwirren. Ich werde das nun tatsächlich mal online probieren. Lieben Dank euch allen :)

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