Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von tina0408, 29. SSW am 25.03.2010, 18:26 Uhr

leiblicher Vater nicht eingetragener Vater

Hallo Ihr lieben

haben ein ganz großes problem.

Ich lebe seit januar 2007 von meinem Mann getrennt. Haben letztes Jahr im Mai die Scheidung bei gericht eingereicht. Haben Jetzt erfahren das ich bis zur geburt meines kleinen mannes leider noch nicht geschieden sein werde. Jetzt haben wir ja erst mal das problem das mein ex der eingetragene Vater meines Zwerges ist und nicht mein Lebengefährter ( der im Übrigen total genervt von der ganzen sache ist.) und jetzt will mein ex nicht denn wisch fürs Kindergeld unterschreiben das ich das alleine bekomme und bei dem scheiß antrag fürs erziehungsgeld wollen die wissen ob das kind mit bei ihm lebt und so .ich habe keinen durchblick mehr.

war jemand wileicht auch schon mal in so einer situation

Liebe grüße Tina

 
12 Antworten:

sag ihm

Antwort von Dinchen16012009, nö. SSW am 25.03.2010, 18:29 Uhr

wenn er nicht unterschreibt,verlangst Du Unterhalt fürs Kind von Ihm!!
Meistens zieht das!!!

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Beim Kindergeld...

Antwort von Lucylu am 25.03.2010, 18:35 Uhr

....muss nur der IM HAUSHALT lebende Ehegatte mit unterschreiben! Da er das ja nicht macht, muss er nicht mit unterschreiben!!!

LG Lucy

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stimmt!!!.

Antwort von Dinchen16012009 am 25.03.2010, 18:38 Uhr

ich vergaß
Ansonsten würde ich mit den Schreiben zum Amt gehen und es erklären das er nicht der Vater ist.
Müßte dann eigentlich ohne Probleme gehen.

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Re: Beim Kindergeld...

Antwort von eledil am 25.03.2010, 18:40 Uhr

Dei Freund soll bei Jugendamt die Vaterschaft für dein Baby anerkennen, dann hat dein noch Mann keine Recht.
So war es jedenfals bei meiner Freundin.
Oder ist das Baby vom noch Mann?? Nee habe ich falsch verstanden oder??

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Re: leiblicher Vater nicht eingetragener Vater

Antwort von Doing, 34. SSW am 25.03.2010, 19:12 Uhr

Aus wichtigen Gründen (sog. Härtefallentscheidungen) kann eine Scheidung vor Ende d. Trennungsjahres vorgenommen werden. Sofern das der Grund ist, was eurer Scheidung noch im Wege steht.

Da muss dein Anwalt einen Antrag stellen.

Inwieweit eine Schwangerschaft mit anderem Vater so ein Härtefall ist, das weiss ich leider nicht.

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Re: leiblicher Vater nicht eingetragener Vater

Antwort von Morphiste, 18. SSW am 25.03.2010, 19:34 Uhr

Hallo,

wenn du schwanger bist von einem anderen Mann und euer Trennungsjahr abgelaufen ist, kannst du schneller geschieden werden. Zur Not auch ohne Versorgungsausgleich. Das hat mir so mein Anwalt gesagt. Bin in einer ähnlichen Situation.
Scheidung läuft seit August, Trennungsjahr ist schon lange rum und geschieden bin ich leider auch noch nicht. Mein Anwalt hat mir versprochen, das ich bis zur Geburt def. geschieden bin, zur Not auch ohne den Versorgungsausgleichsquatsch!
Also geh nochmal zu deinem Anwalt und mach bißel Druck!

LG

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Ich stecke in genau der selben Situation.........

Antwort von Glücksbärchen, 00. SSW am 25.03.2010, 20:06 Uhr

Ich habe im März 2008 die Scheidung eingereicht, bin in eine eigene Wohnung gezogen, habe im Nov 2008 meinen neuen Partner kennengelernt und bin im März 2009 schwanger geworden. Im Dez. 2009 kam unser Sohn auf die Welt. Ich bin bis jetzt nicht geschieden. Der absolute Hammer ist, dass mein noch Ehemann zustimmen musste beim Standesamt, dass der Sohn von meinem neuen Partner und mir den Namen tragen darf, den wir ausgesucht haben. Ich muss dazu sagen, dass mein noch Ehemann ein Stalker ist und ich deswegen eine eintweilige Verfügung gegen ihn erwirkt hatte.
So, nun hatten mein neuer Partner und ich eine Geburtsurkunde OHNE Vornamen vom Kleinen, da mein Ex sich natürlich weigerte, dem Namen zuzustimmen ( Ich hatte ihn verlassen und er wollte es nicht und versucht mich wie es nur geht kaputtzumachen ).
Als Vater steht auch mein Ex auf der Geburtsurkunde, was meinem neuen Partner sehr wehtut.
Nach vielem Hin und Her, willigte mein Ex doch ein, dem Namen zuzustimmen. Als Vater bleibt er aber bis zur Scheidung auf der Gebutsurkunde stehen.
Mein Ex und mein neuer Partner mussten zusammen mit mir zum Standesamt. Mein Ex hat eine Vaterschaftsaberklärung und mein neuer Partner eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, deren ich zustimmen musste.
Sofern die Scheidung durch ist, wird mein neuer Partner automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, die wir dann wieder ändern lassen müssen/können.
Mit den Geldern hat mein Ex allerdings nichts zu tun, da der Kleine ja bei mir lebt.
Also, ich verstehe dieses SCHEIß Gesetz nicht. Ist doch alles so unsinnig

Lg Julia

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DAS hat mein Anwalt auch gesagt aber.......

Antwort von Glücksbärchen, 00. SSW am 25.03.2010, 20:10 Uhr

......mein Sohn ist jetzt fast 4 Monate alt und ich bin immer noch verheiratet

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Re: DAS hat mein Anwalt auch gesagt aber.......

Antwort von Schnitte78 am 26.03.2010, 9:22 Uhr

meiner ist 15 Monate alt und ich bin noch verheiratet, scheidung läuft über 2 Jahre. Den Richter interessiert das kein Stück

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Re: leiblicher Vater nicht eingetragener Vater

Antwort von maxmum, 18. SSW am 26.03.2010, 9:46 Uhr

Hallo...
Ich hatte vor fast zwei Jahren das selbe Problem! Habe die Anträge vom leiblichen Vater unterschreiben lasen und eine Anmerkung dazu, dass ich in Scheidung lebe und keinen Kontakt zum Ex habe. Hat funktioniert! Des weiteren ist es hier so gewesen, mein Ex musste bei der Gemeinde (Standesamt) die Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters unterschreiben, also zustimmen. Das wollte er natürlich erst nicht. Als ich ihm sagte, dass es sonst teuer für ihn wird (Unterhalt), hat er es umgehend unterschrieben!
Viel Glück und Kraft!
LG Sabrina

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Re: leiblicher Vater nicht eingetragener Vater

Antwort von Baby2411 am 26.03.2010, 10:00 Uhr

Ja das ist leider das Problem, dass wenn man noch verheiratet ist, dass dann der "Noch-Ehemann" der rechtmäßige Vater des Kindes ist....aber eben auch mit allen Rechten UND PFLICHTEN!

Weiß das dein Mann?

Ein Versuch die Scheidung früher durchzukriegen, wäre es zumindest wert.

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Re: leiblicher Vater nicht eingetragener Vater

Antwort von lila_pause63 am 28.03.2010, 20:27 Uhr

hallo tina
muss kurz mal was dazu schreiben. das ist echt eine blöde situation.

bei meinem 2. kind war ich in der gleichen situation. bin dann im 8. monat auf die schnelle geschieden worden, wegen dem kind.
was mir aber letztendlich nichts gebracht hat. denn kinder, die innerhalb der 320 (?) tage frist nach scheidung geboren werden, gelten weiterhin als ehelich. dadurch bereinigst du die ganzen formalitäten leider nicht.

ich kann dir auch nur raten. drohe deinem nochehemann, das er sonst den unterhalt zahlen muss, dann sollte er alles nötige unterschreiben.

einiges kannst du auch alleine unterschreiben, da ihr ja nicht mehr zusammen lebt und offiziell die scheidung läuft.
ich habe damals einfach immer dazu geschrieben, das der nochehemann die unterschrift verweigert. dann ist es deren sache, die unterschrift zu bekommen.

kannst mir gerne fragen per pn stellen. habe einiges durch bekommen, trotz anderer gesetzeslage. man muss sich nur zur wehr setzen.
lg babs

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