Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von tanzmit, 31. SSW am 16.07.2012, 16:44 Uhr

Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Hallo ihr Lieben.
In der (recht großen) Firma meines Mannes soll einem gutes Drittel (!) der Belegschaft gekündigt werden. Mein Mann ist erst letzten Monat mit viel "Ja, wir wollen Sie unbedingt haben, bitte gedulden Sie sich etwas" eingestellt worden, unbefristeter Vertrag, aber 6 Monate Probezeit. Jetzt heißt es vorsichtig, dass die befristeten Verträge wohl auslaufen sollen und den Leuten in der Probezeit gekündigt werden soll.
Weiß eine von euch, ob es einen besonderen Schutz für werdende Väter gibt? Also, spielt das in die Sozialauswahl oder so irgendwie rein? Bisher wissen die noch nicht, dass er Vater wird...
Theoretisch (wenn die bis dahin nicht Nägel mit Köpfen machen) könnte er doch auch dann hingehen (auch noch nachträglich?) und ab ET lange Elternzeit einreichen, dann muss ihm der Job ja erhalten bleiben, oder?
So ein Chaos...
Liebe Grüße

 
15 Antworten:

Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von Bloodymary308 am 16.07.2012, 17:00 Uhr

Hallo,

Man kann das so genau nicht beantworten, es kommt immer darauf an was er macht und wo Personal gekürzt wird.
Als erstes werden meist langjährige MA behalten und dann schaut man auf den Sozialen Aspekt. Neu Angestellte MA werden leider meist gekündigt, weil die Abfindung nicht so hoch ausfällt.
Die übrigen MA werden dann entweder versetzt oder gekündigt.
Probezeit und so eine Info ist natürlich hart, aber Rücksicht nehmen muss der AG nicht und darf in dieser Zeit kündigen. Ist die Probezeit vorbei sieht es natürlich wieder ganz anders aus.

Ich Drücke die Daumen

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Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von Trommelwirbel, 28. SSW am 16.07.2012, 17:08 Uhr

Also einen "Schutz" für werdende Väter gibts, glaub ich, rein rechtlich gesehen nicht!
Bin aber kein Experte! Hab ich nur noch nie gehört oder erlebt.
Aber wenn er jetzt damit zum Chef geht und seine Lage erklärt, könnten seine Chancen ja steigen!
Vielleicht bekommst du von deiner FÄ eine Schwangerschaftsbestätigung, die er vorzeigen könnte.
Da steht ET drauf und ab wann MuSchu beginnt!

Blöde Situation aber wünsche viel Glück!!!

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Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von tanzmit, 31. SSW am 16.07.2012, 17:14 Uhr

Die Ankündigung wollten wir möglichst noch vermeiden, weil wir Sorge haben, dass genau die Schwangerschaft dann zur Kündigung führen könnte, eben, weil er erst so kurz da war.
Derjenige, der die Kündigung dann aussprechen würde, wäre nicht sein direkter Chef (also, von der Abteilung), dass käme von ganz oben von der Firma, es wäre also wohl kaum hilfreich, mit einer Bescheinigung hinzugehen.
Für uns wichtig wäre die Frage: Wenn die Kündigung bei uns ist und er die Elternzeit einreicht, ist die Kündigung dann unwirksam oder nicht?

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Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von shade1983, 36. SSW am 16.07.2012, 17:27 Uhr

Huhu!

Es gibt Kündigungsschutz für Väter ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Und in der Elternzeit sowieso.

Laut Gesetz kann der AG aber mit einer Frist zum Ende der Elternzeit kündigen und in besonderen Fällen auch zwischendurch, das müsste ein Gericht entscheiden.

Im Endeffekt kann aber auch jemand der unbefristet ist, gekündigt werden, eben dann aus betrieblichen Gründen. Im Sozialplan können Väter berücksichtigt werden, aber das kommt eben auf den AG an.

In deinem/euren Fall könnte man das Ende zumindest hinauszögern, wenn der AG nicht jetzt schon auf die Idee kommt, zu kündigen. Also am Besten bis 8 Wochen vor ET Füße stillhalten und hoffen.

LG

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Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von MVgirl1986, 32. SSW am 16.07.2012, 19:02 Uhr

Hallo.

Also wir waren letzte Woche in der Elterngeldstelle und haben da sämtliche Fragen gestellt, die auch sehr kompetent und nett beantwortet worden.

Wann hast du ET? Dein Mann müsste dann DIESE oder spätestens NÄCHSTE Woche den Antrag auf Elternzeit (wenn er ab Geburt nehmen will) beim Arbeitgeber stellen. Er hat ab Antragstellung und für die Elternzeit Kündigungsschutz.

Aber bitte beachten: Ihr habt zusammen 14 Monate Elternzeit-Anspruch. Durch die 2 Monate Mutterschutz von dir werden schon 2 Monate davon abgezogen. Geht dein Mann in Elternzeit während du in Mutterschutz bist (ist alles erlaubt), wird seine Zeit logischerweise auch schon abgezogen. Bei uns wird es so sein. Mein Mann nimmt 1 Monat Elternzeit gleich zur Geburt. Uns werden dann schon drei Monate (2 Monate MuSchu + 1 Monat Elternzeit) abgezogen. Bleiben also noch 11 Monate, wovon ich 9 und mein Mann am Ende nochmal 2 nimmt.

Ich hoffe das ist verständlich. Wenn nicht, kannst mir auch gern ne PN schicken. Wir waren wie gesagt in der Elterngeldstelle.

Wichtig für euch ist, dass dein Mann noch diese oder nächste Woche den Antrag stellen muss. Sonst ist es zu spät, wenn er gleich ab der Geburt Elternzeit nehmen will.

LG

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Kein Kündigungsschutz für Väter! Hier keine Sozialauswahl, denn

Antwort von El-li am 16.07.2012, 19:17 Uhr

gem. § 1 Abs. 1 KSchG muss das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestanden haben, damit man den Kündigungsschutz genießen kann, sprich Sozialauswahl etc. Extra Schutz wie bei schwangeren Frauen haben werdende Väter meines Wissens nicht, denn dieser Kündigungsschutz bei Schwangeren soll eine Ungleichbehandlung zwischen Männer und Frauen ausgleichen..

Wenn ihr Rechtsschutz habt, lasst Euch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten oder holt Euch ggf. beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein.

Viele Grüße

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Hier noch was

Antwort von El-li am 16.07.2012, 19:27 Uhr

Hab noch was zur Elternzeit des Papas gefunden unter

http://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-03/antrag-arbeitgeber.php

"(...)
Beim Beantragen auf Fristen achten!

Viele Väter meinen, sie haben freundliche Arbeitgeber, sind sogar mit den Vorgesetzten per „Du“. Außerdem wollen sie zeigen, dass sie sich um betriebliche Belange kümmern und gern und engagiert arbeiten. Also sagen sie schon mal vier Monate vor dem geplanten Beginn der Elternzeit Bescheid. Und haben ganz schnell eine Kündigung auf dem Tisch. Denn gekündigt werden darf nicht während der Elternzeit und auch nicht wegen der Elternzeit. Aber rechtzeitig vorher aus anderen Gründen schon. Und da ist der so emsige Mitarbeiter auf einmal nicht mehr der richtige für die anstehenden Aufgaben.

Väter haben nur wenig Zeit, wenn sie den Antrag fristgerecht und ohne Angst vor einer Kündigung einreichen wollen: exakt eine Woche! Denn der Sonderkündigungsschutz beginnt acht Wochen vor dem Start der Elternzeit. Und sieben Wochen vor Beginn muss der Arbeitgeber Bescheid wissen. Also am besten diese Woche rot im Terminkalender anstreichen, damit man sie auf keinen Fall versäumt!
(...)"

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Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von shade1983, 36. SSW am 16.07.2012, 20:26 Uhr

Ich möchte hier den letzten Absatz korrigieren, denn das ist in dem Fall sehr wichtig: ihr habt 14 Monate (Einheiten, die man auch gleichzeitig nehmen kann) Anspruch auf ElternGELD. Jeder hat Anspruch auf 3 Jahre ElternZEIT.

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Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von shade1983, 36. SSW am 16.07.2012, 20:30 Uhr

Mir fällt gerade auf, es ist nicht der letzte Absatz. Ich meinte den, mit den 14 Monaten drin... Sorry

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Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von Tippel33 am 16.07.2012, 20:52 Uhr

Nein, kein Kündigungsschutz für ihn....bzw. bessere Stellung bei der Sozialauswahl. Gerade erst eingestellt, das sind dann immer die ersten die gehen. Ist er zum Zeitpunkt der Sozialauswahl bereits Vater, bekommt er für das Kind vielleicht noch ein paar Pünktchen, aber das wird alles andere nicht aufwiegen...( kurze Zugehörigkeit, Probezeit ).
In Elternzeit könnte er gehen....aber was bringt es ihm? Gehst Du dann sofort wieder arbeiten?

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Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von BW713, 33. SSW am 16.07.2012, 21:24 Uhr

Hallo,
soweit ich die Gesetze verstanden habe, hat ein werdender Vater, wenn er Elternzeit nimmt, ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit einen Kündigungsschutz. Den Antrag muss er aber frühestens 8 und spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit abgeben.
Bitte korrigiert mich, wenn ich das irgendwie falsch verstanden habe ;)
LG Bianca

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Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von shade1983, 36. SSW am 16.07.2012, 21:34 Uhr

Huhu,

du hast absolut recht!

LG

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Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von Maus_2012, 31. SSW am 16.07.2012, 22:02 Uhr

Während der Probezeit kann ohne Grund gekündigt werden... es gibt keinen Kündigungsschutz!

Und wenn es wirklich zu so eine Massenkündigung kommt, dann wird dein Mann ganz schlechte Chancen haben... wahrscheinlich wird auch aus seinem Bereich Personal abgebaut und sobald jemand eine Kündigung erhält, der länger im Betrieb ist, wird derjenige sicher vors Arbeitsgericht ziehen und dann ist es schwer zu begründen, dass jemand, der noch Probezeit hat, bleiben darf!

Abgesehen davon hat die Firma sicher einen Betriebsrat, oder?? Kündigungen müssen vom BR genehmigt werden... und die werden auch ein Auge drauf haben, dass zuerst die MA gehen, die noch nicht so lange da sind.

Würde er noch während der Probezeit in Elternzeit gehen, weiß ich nicht, wie seine Chancen stehen... da müsste man mal einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen... so ein seltener Fall wird sicher nicht irgendwo im Gesetz erläutert sein! Ein Anwalt kann recherchieren, ob es da Präzedenzfälle gibt.

lg, andrea

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Re: Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Antwort von MVgirl1986, 32. SSW am 17.07.2012, 9:47 Uhr

Natürlich hat er Kündigungsschutz, sobald er den Antrag für Elternzeit stellt. Sonst nicht, das ist klar. Besonders in der Probezeit. Aber wenn er den Antrag auf Elternzeit stellt (was er ja 7 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit machen muss), hat er auch Kündigungsschutz. Auch in der Probezeit und ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

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Danke schon mal und Nachfrage

Antwort von tanzmit, 31. SSW am 17.07.2012, 10:31 Uhr

Danke schon einmal für alle eure Antworten. Das Problem ist, dass ich mitten im Studium bin und das eben nicht mal kurz auffangen kann, indem ich wieder arbeiten gehe. Wir hatten aber auch keine Wahl, das Kinderkriegen zu verschieben, in ein paar Jahren hätte ich gar keine Kinder mehr bekommen können, war so schon umständlich genug.
Weiß denn jemand von euch zufällig, ob die Kündigung hinfällig würde, wenn er ANSCHLIEßEND den Antrag auf Elternzeit einreichen würde? Eigentlich wollte wir seine Monate nämlich an's Ende schieben und mich dann die 12 Monate die 300 Euro Mindestsumme nehmen lassen, käme finanziell sonst wesentlich schlechter aus...
WENN die Kündigung hinfällig würde, könnten wir ja wie geplant das laufen lassen. Ist blöd gelaufen, die haben von Zusage bis Einstellung fünf Monate fast gebraucht.

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