Geschrieben von Muffin08 am 03.02.2009, 20:33 Uhr |
Kündigungsfrist Tagesmutter?
Folgendes: ich bin Erzieherin und habe nun 3Monate übergangsweise(dies hab ich der Familie direkt gesagt) als Tagesmutter in einer Familie gearbeitet (Kinder sind 1+3Jahre, Mutter ist zu Hause,deren Mann arbeitet und die ganze Sache wird vom Jugendamt gesponsert),
Mein alter Kindergarten rief mich nun an, ich könne ab nächste Woche wieder dort arbeiten (2Wochen Vertretungsweise) und ab 1.3.wieder fest.
In dem Betreuungsvertrag vom Jugendamt steht nix von Kündigungsfristen. Gibts überhaupt eine oder kann ich einfach nächste Woche aufhören? Gruß
Re: Kündigungsfrist Tagesmutter?
Antwort von griefchen am 03.02.2009, 20:47 Uhr
Also, in meinem Vertrag steht 4 Wochen Kündigungsfrist für Tagesmutti bzw. Familie
Re: Kündigungsfrist Tagesmutter?
Antwort von julinga12 am 03.02.2009, 22:51 Uhr
Ist nichts vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese sind bei Vereinbarung einer Probezeit in der Regel 14 Tage. Ist keine Probezeit vereinbart, so beträgt die Frist 4 Wochen zum 15, oder zum Monatsende - bei Dir also (bei Kündigung jetzt) vier Wochen zum 15.3.! Gruß, Julinga