Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ChaosMistress, 10. SSW am 20.05.2020, 14:58 Uhr

Kündigung

Hallo liebe Community!

Ich habe da mal eine Frage, wie rechtssicher hier vielleicht manche sind.
Kurze Zusammenfassung:
Mein AG weiß, dass ich schwanger bin
Ich habe seit dem 18.05. ein Berufsverbot vom Arzt
Soeben bekam ich den Anruf, dass es aufgrund von Corona und meiner Probezeit rechtens sei, mir zu kündigen.
Dieser Schritt musste gegangen werden, aufgrund der hohen Einbußen durch Corona.
Mein (nun ex) Chef meinte ebenfalls, dass ich mir aber keine Sorgen zu machen brauche, weil ich durch das BV sowieso 100% Gehalt weiterhin von der Krankenkasse bekomme.

Ja, jetzt stehe ich da.
Wisst ihr da genaueres? An wen soll/muss/kann ich mich denn jetzt erstmal wenden?
Agentur für Arbeit? Krankenkasse?
Mama und Papa und um Geld für einen Anwalt schnurren?
Ich bin verwirrt.

 
22 Antworten:

Re: Kündigung

Antwort von JonathanCrane am 20.05.2020, 15:25 Uhr

Ja, nimm dir einen Anwalt.

Eine Schwangere darf nicht gefeuert werden, auch nicht wenn noch die Probezeit besteht.

Du hast 14 Tage Zeit Einspruch gegen die Kündigung zu erheben. Ansonsten ist sie wirksam.

Das die Krankenkasse dir 100% Gehalt zahlen soll, wäre mir neu..m

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Re: Kündigung

Antwort von Meyla, 11. SSW am 20.05.2020, 15:40 Uhr

Direkt zum Anwalt.

Diese Kündigung ist nicht rechtens und ohne Beruf, kannst du natürlich auch kein Gehalt aus einem BV beziehen. Das zahlt ja fein AG und erhält dsnn Rückzahlung von der Krankenkasse.

Kündigung widersprechen, Anwalt nehmen. Nach der elternzeit neue Stelle suchen.

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Re: Kündigung

Antwort von CGN1984, 16. SSW am 20.05.2020, 15:45 Uhr

Ich sehe es wie die anderen: Die Kündigung ist nicht rechtens.

Und weil Du davon schreibst, Deine Eltern anzuschnorren: Ich meine, Du kannst unter gewissen Umständen dafür Unterstützung bekommen. Erkundige Dich mal nach "Prozesskostenhilfe" oder so. Hab's selbst noch nie gemacht und nur davon gelesen, deshalb bin ich mir wegen des Namens und der Bedingungen nicht sicher.

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Re: Kündigung

Antwort von ChaosMistress am 20.05.2020, 15:49 Uhr

Ich befürchte, dass ich nicht "arm genug" dafür bin aber meine Eltern greifen mir da zum Glück sehr gerne unter die Arme.
Aber somit sollte ich vermutlich erst einmal zum Amt und dort bescheid geben, oder? Die werden dann ja vermutlich schon intervenieren, wenn ich mich im Berufsverbot arbeitslos melden will.

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Re: Kündigung

Antwort von rose_dust am 20.05.2020, 15:57 Uhr

Durch die Schwangerschaft wird die Probezeit mehr oder weniger aufgehoben. Heißt, Kündigungsschutz
Also sofort Widerspruch einlegen und zum Anwalt gehen

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Re: Kündigung

Antwort von Nala1202, 24. SSW am 20.05.2020, 16:11 Uhr

Hallo, ich habe mich mit dieser Thematik auseinander gesetzt. Es gibt Möglichkeiten eine Schwangere zu kündigen, dass ist aber nicht so einfach. Aufgrund von Corona ist das möglich, muss aber durch das behördenaufsichtsamt geprüft werden. Da du im BV bist kann ich mir nicht vorstellen, dass er durch dich finanzielle Nachteile hat und eine Kündigung gerechtfertigt ist. Lass dich doch bitte beim Anwalt beraten!

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Re: Kündigung

Antwort von Nala1202 am 20.05.2020, 16:13 Uhr

Nachtrag:

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Re: Kündigung

Antwort von Kaddy85, 22. SSW am 20.05.2020, 16:18 Uhr

Also ich würde mir auch einen Anwalt nehmen.
Bin auch in meiner Probezeit schwanger geworden und bekomme mein Gehalt weiter gezahlt.
Der Arbeitgeber kann sich das Geld ja wiederholen, was er an dich zahlt.

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Re: Kündigung

Antwort von JonathanCrane am 20.05.2020, 17:07 Uhr

Du hast nur 14 Tage Zeit.
Ich würde direkt zum Anwalt.
Du bist ja im Recht. Dann muss der Gegner die Kosten übernehmen, wenns vor Gericht geht.

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Re: Kündigung

Antwort von Mumim2.0 am 20.05.2020, 17:34 Uhr

Du bist schwanger egal wie weit du bist, du darfst nicht gekündigt werden auch nicht in der Probezeit.
Zum Gericht gehen, Prozesskostenbeihilge beantragen, 10€ musst du lediglich zahlen ind binnen 2 Wochen zum Anwalt.
Und direkt hättest du zum Arbeitsamt Gemusst, um dich arbeitslos zu melden, ansonsten gibt's 3 Monate lang eine sperre.
Wenn du Alg 1 beantragst oder Alg2 (Alg1 bekommst du nur wenn du mindestens 6 Monate gearbeitet hast) würde ich auf Erstausstattung pochen, ab der 12. Ssw bekommst glaub etwas mehr.
Zur Schwangerschaftsberatung kann ich dir auch nur raten, da kannst du vom Staat auch nochmal was beantragen für Erstausstattung und für SS- Kleidung für dich.

Also schleunigst Anwalt, Gericht und zum Arbeitsamt.

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Re: Kündigung

Antwort von ChaosMistress am 20.05.2020, 17:36 Uhr

Die Frau Bader hat mir im Expertenforum ebenfalls geantwortet. Dann werde ich mich mal mit meinem Partner zusammen setzen und diskutieren. Ich befürchte da wird unter freundlichem Deckmantel doch nur gegen mich gearbeitet...
Schade eigentlich. Das Betriebsklima an sich ist ja toll aber so nicht. :/

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Re: Kündigung

Antwort von ChaosMistress am 20.05.2020, 17:41 Uhr

Also gearbeitet habe ich ja schon seit mehreren Jahren, ich hatte nur aus diversen Gründen den AG gewechselt.
Aber die Auflistung ist auf jeden Fall sehr hilfreich für mich und da werde ich mich dran orientieren. Ich danke dir sehr!

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Re: Kündigung

Antwort von Mackie am 20.05.2020, 19:08 Uhr

Halt uns mal auf dem laufenden!

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Re: Kündigung

Antwort von ELLIUM am 20.05.2020, 20:39 Uhr

Hallo,

hast du die Kündigung schriftlich?
Bitte ruf als allererstes Freitag bei Gewerbeaussichtsamt an! Die mögen es ganz und gar nicht wenn der Arbeitgeber ohne Einverständnis kündigt. Die können dich umfassend beraten und dir sagen wie es weiter geht. Sowas zieht sich lange hin und in der Zeit muss er dich weiter bezahlen. Eine Schwangere kann unter gar keinen Umständen ohne Gewerbeaussichtsamt gekündigt werden. Wichtig ist, dass innerhalb der zwei Wochen reagiert wird.

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Re: Kündigung

Antwort von Mumim2.0 am 20.05.2020, 22:21 Uhr

Gut dann steht dir alg1 ein komplettes Jahr zu, das sind 60% vom Nettogehalt, ab der Geburt werden es 67%.
Wie gesagt beantrage was geht, aber am wichtigsten ist erstmal Arbeitsamt und Anwalt.

Bitte kein Thema

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Re: Kündigung

Antwort von CGN1984, 16. SSW am 20.05.2020, 22:43 Uhr

Zahlt im Arbeitsrecht nicht jeder seinen Anteil?

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Re: Kündigung

Antwort von ChaosMistress am 20.05.2020, 23:51 Uhr

Sehr gute Anmerkung! Da informiere ich mich gleich mal. Ich danke dir!

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Re: Kündigung

Antwort von ChaosMistress am 20.05.2020, 23:54 Uhr

Also schriftlich habe ich sie noch nicht erhalten. Die wird jetzt die Tage wohl eintreffen. Ich bin ja fast dankbar für die Vorwarnung.

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Re: Kündigung

Antwort von ChaosMistress am 21.05.2020, 0:02 Uhr

Ich danke allen für die tollen Tipps und werde euch gerne auf dem Laufenden halten. Mein Plan steht erstmal das Einschreiben ab zu warten.
Dann werde ich zeitgleich einen RA kontaktieren und meinem AG eine Mail schicken, in welcher ich die rechtliche Lage anzweifle und mitteile, dass ich aus Selbstschutz einen Rechtsberater mit einschalten muss. (Im Versuch das friedlich zu klären)
Auch das Gewerbeaufsichtsamt wird dann mal angerufen und angefragt.
Ich rufe am Freitag meine KK an und frage die, wie das eigentlich abläuft, wenn soetwas passiert. Dann weiß ich ja, ob mein Gehalt gesichert wäre oder nicht. (Vermutlich nicht)
Zur Sicherheit habe ich heute schon eine Mail an das Arbeitsamt geschickt, sie kurz über den Fall informiert und gefragt, wie ich nun weiter vorgehen soll.
Ich versuche mich jetzt also erstmal auf allen Wegen abzusichern.

Wer noch weiterhin hilfreiche Tipps hat, gerne her damit.

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Re: Kündigung

Antwort von NaduNadu am 21.05.2020, 11:09 Uhr

Du bist durch das Mutterschutz Gesetz geschützt.

Die Probezeit entfällt bei Schwangerschaft.

Wenn du ein unbefristeten Vertrag hast du noch
3 Jahre Anspruch auf den Job, nach Elternzeit und co.

Wenn der Vertrag allerdings z.B. ein Jahr befristet ist, läuft er mit der Befristung aus.

Unterzeichne bloss keinen Aufhebungsvertrag... !

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Re: Kündigung

Antwort von Mone am 21.05.2020, 14:00 Uhr

Dein Chef ist aber ganz schön dämlich.

Durch dein BV bekommt er das Gehalt das er dir zahlt von der Krankenkasse zurück.

Sorry, ich habe nicht alle Beiträge gelesen, daher weiß ich nicht ob das schon jemand geschrieben hat. Mir kommt nur der Gedanke, vielleicht vorm Anwalt nochmal mit dem Chef zu reden und es so zu kommunizieren. Ihm entstehen ja keine Nachteile, wenn er dich behält. Und durch die SWS bist du ja eh Safe.

LG

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Re: Kündigung

Antwort von ChaosMistress am 21.05.2020, 17:50 Uhr

Jaaaaa DAS habe ich auch nicht so ganz verstanden. Also eigentlich ist das BV ja aktuell Gold wert für ihn.
Ich bin mal gespannt was im Schreiben steht. Irgendwie fühle ich mich halt total verarscht, weil die gesamte Begründung unlogisch ist.

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