Geschrieben von Lumpine, Nix mehr seit 2003. SSW am 23.05.2006, 9:13 Uhr |
Kündigung in der Probezeit
Hallo Ihr Lieben!
Hab kurz eine Frage, ich bin in einem geringfügigen Beschäftigungsvertrag und noch in der Probezeit. Ich möchte aber bald wieder eine von euch Kugelnden sein. Kennt sich jemand damit aus ob man in der SS in der Probezeit gekündigt werden darf? Ich weiß das es für Schwangere besondere Regelungen gibt, aber gilt das auch für die Probezeit? Kann ich dann gekündigt werden?
Danke und viele Grüße Melli
Re: Kündigung in der Probezeit
Antwort von nicij22, 26. SSW am 23.05.2006, 9:15 Uhr
hallo!!
man darf während der probezeit gekündigt werden!!!
meiner freundin ist das gerade vor drei wochen passiert. Leider. Sie hatte nicht gewusst das sie schwanger ist und nur durch einen routine untersuchung beim FA wurde es festgestellt.
also zumindest ist bei uns in wien so.
lg nici
befristet oder unbefristeter vetrag???
Antwort von gatubella, anfang24. SSW am 23.05.2006, 9:21 Uhr
hi melli,
also meines wissens kommt es darauf an, ob der vertrag unbefristet läuft, und in diesem vetrag eine probezeit vereibart ist - oder der vertrag von vornherein auf eine bestimmte zeit befristet...
eine freundin von mir wurde in einem befristeten arbeitsverhältnis schwanger, und der vertrag wurde damals nicht verlängert...
ich habe selbst bei meiner ersten ss in einem minijob gearbeitet - war grade mal einen monat dort als ich schwanger wurde (der vertrag war unbefristet) -
ich teilte meine ss mit, und wurde nicht gekündigt...
liebe kugelgrüße,
maggy
@nicij
Antwort von Lumpine am 23.05.2006, 9:21 Uhr
Ist sie deswegen gekündigt worden?
Ist ja krass!!!
Re: Kündigung in der Probezeit
Antwort von Melanie78, 35. SSW am 23.05.2006, 9:22 Uhr
Ja kann man, mir ist das vor 5 Jahren passiert als ich mit meinem Sohn schwanger wurde und dort gerade mal 2 Wochen gearbeitet hab.
Lg Melanie
@gatubella
Antwort von Lumpine am 23.05.2006, 9:23 Uhr
Hallo, vielen Dank für deine Antwort!
Also der Vertrag hat 6 Monate Probezeit und ist unbefristet.
Ich kann mir das nicht vorstellen das man in Deutschland dann gekündigt werden darf oder?!
@lumpine
Antwort von gatubella, anfang24. SSW am 23.05.2006, 9:26 Uhr
also, ich wurde damals nicht gekündigt -
das arbeitsverhältnis wurde dann nach der elternzeit gelöst, da ich eine schulung gemacht habe, und dadurch nicht mehr so planbar war...
sonst hätte ich den job wohl noch
du darfst meines wissens nicht gekündigt werde, egal ob du noch in der probezeit bist -
DEIN VERTRAG IST UNBEFRISTET!!!!
Re: ich würde lieber warten!
Antwort von moni77, 23. SSW am 23.05.2006, 9:29 Uhr
Guten morgen!
Wenn es geht, würde ich auf Nummer sicher gehen und lieber warten! Ist ja "nur" nen halbes Jahr. Ich weiß nicht, ob man gekündigt werden darf, aber es hinterläßt(zumindest bei meinem Chef) nen bitteren Nachgeschmack, wenn man direkt nach der Einstellung sofort schwanger wird.
lg
Re: @nicij
Antwort von nicij22, 26. SSW am 23.05.2006, 9:32 Uhr
ja ist sie. sie hatte begonnen und hatte zwei monate probzeit zwei wochen vor ende hatte sie erfahren das sie schwanger ist und da war sie bereits in der 11 woche. und als sie es in der firma gemeldet hatte wurde sie gekündigt.
ich find das auch schlimm. aber wir haben bei uns am ams dann erfahren das es vielen frauen schon so gegangen ist. leider!!!
@moni
Antwort von Lumpine am 23.05.2006, 9:35 Uhr
Hallo Moni,
ja da hast du eigentlich vollkommen recht, das habe ich mir auch überlegt. Aber meine Tochter wird schon bald drei und der Abstand wird immer größer. Aber es ist auch schwierig wieder einen neuen Job zu bekommen. Ich hatte da leider Pech, habe 13 Jahre in ein und der gleichen Firma gearbeitet. Nachdem ich dann 2003 schwanger wurde ist die Firma 2004 nach über 75 Jahren insolvent gegangen. Ich habe immer Vollzeit gearbeitet. Im letzten halben Jahr habe ich nun über 40 Bewerbungen geschrieben und habe "Nur" einen 400 Euro Job bekommen. Und zwar in dem Moment als wir dann planten ein zweites Kind zu bekommen. Sicher ist es sinnvoller zu warten, aber ich möchte den Job ja auf alle Fälle in und nach der SS weiter machen.
folgenden text hab ich grade recherchiert...
Antwort von gatubella, anfang24. SSW am 23.05.2006, 9:37 Uhr
Besteht während einer vorgeschalteten Probezeit kein Kündigungsschutz?
Anders also bei dem befristeten Probearbeitsverhältnis ist es bei einem Dauerarbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit. Hier besteht von vornherein ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das je nach Lage des Falles durchaus unter den gesetzlichen Kündigungsschutz fallen kann.
Zwar gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG (Kündigungsschutzgesetz) für den Arbeitnehmer erst nach der gesetzlichen Wartezeit von 6 Monaten und auch nur dann, wenn mindestens 6 Arbeitnehmer (ab dem 01.01.2004: 11 Arbeitnehmer) in dem Betrieb arbeiten, und gewöhnlich dauert eine vertraglich vereinbarte vorgeschaltete Probezeit eben genau 6 Monate. Die vorgeschaltete Probezeit kann jedoch auch über die sechsmonatige Wartezeit des KSchG hinausgehen, also etwa 9 oder 12 Monate dauern. Ist die Wartezeit von 6 Monaten abgelaufen und arbeiten mindestens 6 Arbeitnehmer (ab dem 01.01.2004: 11 Arbeitnehmer) in dem Betrieb Ihres Arbeitgebers, erfaßt der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem KSchG Ihr Arbeitsverhältnis also bereits vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Probezeit.
Das gleiche gilt, wenn Sie schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs.2, 3 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) sind. Auch dann genießen Sie den besonderen Kündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX zwar erst nach der gesetzlichen Wartezeit von 6 Monaten (§ 90 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Auch hier kann eine vertraglich vereinbarte Probezeit diese gesetzliche Grenze jedoch überschreiten. Ist vertraglich eine Probezeit von mehr als 6 Monaten vereinbart, so erfaßt der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX das Arbeitsverhältnis nach Ablauf von 6 Monaten und damit während der Restdauer der vertraglichen Probezeit.
!!!!!!!!!
Schließlich gilt auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere bereits während einer vertraglich vereinbarten vorgeschalteten Probezeit. Da hier keine Wartezeit gilt, greift dieser Sonderkündigungsschutz sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch hier ändert die Probezeit also nichts daran, daß der Arbeitgeber einer Schwangeren gemäß § 9 Abs.1 MuSchG (Mutterschutzgesetz) während der Schwangerschaft nicht kündigen kann.
Eine vorgeschaltete Probezeit und Kündigungsschutz schließen sich daher keineswegs immer gegenseitig aus.
!!!!!!!!!!!!!
lg, maggy
deine freundin kann vor dem arbeitsgericht klagen....
Antwort von gatubella, anfang24. SSW am 23.05.2006, 9:40 Uhr
....sofern der vertrag unbefristet war/ist....
siehe auch den geposteten text weiter unten....
lg. maggy
Re: Kündigung in der Probezeit
Antwort von line1981-1, 14. SSW am 23.05.2006, 9:41 Uhr
Hallöchen!
Schau doch mal auf die folgende Homepage, darin kannst du lesen, dass du auch trotz Probezeit unkündbar bis:
http://www.mittelstand-und-familie.de/xi-490-0-1000-96-21-de.html
Viel Grück
Re: @Lumpine
Antwort von moni77, 23. SSW am 23.05.2006, 9:49 Uhr
Ach ist doch sch.... Super timing, aber warum sollte es auch mal einfache Entscheidungen zu treffen geben:-( Aber wenn du noch wartest hat es ja den Vorteil, dass du dich bewähren kannst, dein Chef merkt, dass du es wert bist und er dich behalten WILL.Ist ja schon schwer genug in nen halben Jahr zu zeigen, was man alles drauf hat, erst recht bei nem 400€ Job.Ich hoffe, dass alles so klappt, wie du es dir wünscht!
lg :-)
An alle die mir geschrieben haben!
Antwort von Lumpine am 23.05.2006, 13:23 Uhr
Hallo Ihr Lieben!
Vielen lieben Dank für eure Antworten. Ich hab um es genau zu wissen, mal jemanden angerufen der darauf spezialisiert ist. Also es ist wohl so das man in der SS einem besonderen Kündigungsschutz unterliegt und man nicht gekündigt werden kann. Na ja dann werden wir ja sehen vielleicht klappt das mit der SS ja auch erst in ein paar Monaten dann ist es ja eh nicht so schlimm. Mal abwarten...
Liebe Grüße und euch noch eine schöne Kugelzeit, vielleicht hören wir uns ja bald!
Gruß Melli
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