Geschrieben von kjellsmama, 14. SSW am 24.02.2009, 16:38 Uhr |
krankschreiben?
juhu...
mal eine frage... was is der unterschied zwischen ner krankschreibung und nem arbeitsverbot in der ssw. was das geld betrifft. nach 6 wochen bekomm ich nur noch krankengeld von der krankenkasse oder??
mir geht es garnicht gut und ich habe angst das diese schwangerschaft nicht bis zum ende an der arbeit gelingt :(...
lg kaja
Re: krankschreiben?
Antwort von konni76, 27. SSW am 24.02.2009, 17:01 Uhr
also soweit ich weiß, bekommst du bei krankschreibung nach 6 wochen krankengeld von der KK, was glaube etwas weniger als dein lohn ist. bei einem arbeitsverbot (berufsverbot) darfst du gar nicht mehr in deinem beruf arbeiten, bekommst aber deinen vollen lohn weiter. bin mir da aber nicht 100%ig sicher! frag doch mal frau bader im forum schwangerschaftsberatung-recht für junge familien!!!
Re: krankschreiben?
Antwort von Jazzy1982, 38. SSW am 24.02.2009, 17:22 Uhr
Huhu,
ich habe ein BV.
Ich habe meinen vollen Lohn weiter bekommen.
Bei einer krankschreibung bekommst Du nach 6 Wochen Krankengeld.
Und wenn Du Mutterschutzgeld bekommst und Elterngeld, dann wird das nach Deinem letzten Gehalt berechnet, also von dem Krankengeld.
Deshalb lass Dich nicht krankschreiben,sondern wenn dann ein BV.
Viel Glück.
Re: krankschreiben?
Antwort von chrisy1205, 18. SSW am 24.02.2009, 20:09 Uhr
Also wenn du krankgeschrieben bist, bekommst du nach 6 Wochen Geld von der Krankenkasse aber das ist geringer als dein Gehalt. Wenn du ein Arbeitsverbot hast bekommst du bis zu Beginn des Mutterschutzes dein volles Gehalt. Das hatte ich in der ersten SS, da ich Frühgeburtsbestrebungen hatte. Man bekommt nen Arbeitsverbot aber nur mit wirklich triftigen Grund. Können aber auch psychische Probleme sein, oder eben physiche.
Schon erschreckend ....
Schlimmes Stechen nach unten raus
@ Feena
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Mir ist kalt, mein bauch zieht und mir ist übel ;-(