Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von -silke73-, 15. SSW am 31.08.2005, 17:09 Uhr

Krankenkasse erteilt AG AUskunft???

Gestern hatte ich es auf der Arbeit nicht mehr ausgehalten, weil ich ständig die Kloschüssel umarmen musste, ausserdem hatte ich butterweiche Beine wegen der Hitze - muss auch den ganzen Tag stehen, schleppen und packen. Das war jetzt das zweite Mal, dass ich deswegen früh von der ARbeit weg bin. Habe dafür einen Krankenschein für nur 1 Tag abgegeben. Sonst habe ich meistens durchgehalten. Am Anfang der SS war ich mal eine Woche krank geschrieben wegen schlimmer Krämpfe.
Heute schrie mich mein Chef an, ob ich meinem Arzt denn nicht sagen würde dass ich schwanger bin. Ich sagte "natürlich weiß er das". Er brüllte mich weiter an, er hätte bei der Krankenkasse Auskunft eingeholt und auf dem Krankenschein stehe lediglich "übelkeit" und nicht (wie er gerne will) ÜBELKEIT WEGEN SS !!! Ich soll gefälligst meinem Doc sagen dass alles was wegen der SS ist auch auf dem Schein steht damit er nach zusammengesammelten 6 Wochen krank nichts mehr zahlen muss.
Ich bin jetzt nicht nur wütend über meinen Chef weil er mich dermaßen runtergeputzt hat, sondern wundere mich auch über die Krankenkasse - wenn der AG das genaue Krankheitsbild wissen sollte würde es doch auch auf dem Schein für den Betrieb stehen, oder? Dürfen die ihm das wirklich einfach so mitteilen??? Und muss die Schwangerschaft wirklich auf dem Krankenschein vermerkt sein???

Liebe Grüße,
-silke-

 
9 Antworten:

WIE BLÖD IST DENN DEIN CHEF,WEIß ER NICHT, ...

Antwort von pittiplatsch80, nix mehr seit 250705 am 31.08.2005, 17:23 Uhr

dass er bei ss beschwerden unbegrenzt deinen lohn weiterzahlen muss,da es dann ja wohl ein beschäftigungsverbot ist.

kannste dir ja mal holen,da wird dein chef sich dann mal richtig freuen... ;0)))

lg pitti

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Re: Krankenkasse erteilt AG AUskunft???

Antwort von arnanja, 22. SSW am 31.08.2005, 17:52 Uhr

Hallo
Ich meine das es einen Unterschied macht ob du jetzt zum Beispiel wegen Übelkeit in der SS oder z.B. wegen Krämpfen oder schlimmer, Wehen oder ähliches krankgeschrieben würdest. Bin mir da jetzt aber auch nicht ganz sicher. Außerdem kannst ja du auch nichts dafür was dein Arzt attestiert. Über die KH wundere ich mich allerdings auch. Die dürfen höchstens sagen ob Krankheiten die gleichen sind, nicht aber was du hast!
@pittiplatsch80
Es ist ein großer Unterschied ob du krankgeschreiben bist oder Beschäftigungsverbot hast. Für ein Beschäftigungsverbot muß man nicht krank sein, dann darf man nur die Arbeit halt nicht machen. Man hat nicht automatisch wenn man krank ist Beschäftigungsverbot und wenn man länger als 6 Wochen wegen einer Sache krank ist rutscht man leider ins Krankengeld.
LG Tanja

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wo ist das problem,soll sie sich halt ein bv holen....

Antwort von pittiplatsch80, nix mehr seit 250705 am 31.08.2005, 18:10 Uhr

das mit dem kgeld ist klar....
aber wenn ihr chef ihr so doof kommt,gleich bv her!!

lg pitti

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Re: wo ist das problem,soll sie sich halt ein bv holen....

Antwort von Silke72, -. SSW am 31.08.2005, 20:42 Uhr

Hallo mach dich doch mal auf deinem Gewerbeaufsichtsamt schlau. Die kümmern sich um die werdende Mutter. Und um deinen liebenswerten (Kotzbrocken) Chef.
LG Silke

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Re: wo ist das problem,soll sie sich halt ein bv holen....

Antwort von Meba, 18. SSW am 31.08.2005, 21:29 Uhr

Hallo,
also die Krankenkasse darf deinem Arbeitgeber absolut nicht sagen was du hast. Sonst würde der Arbeitgeber ja eine Au mit der Diagnose erhalten. Ich arbeite auch in einer Praxis und die Krankenkasse hat wie die Praxis absolute Schweigepflicht. Die Praxis darf deinem Arbeitgeber nicht mal Auskunft geben, nicht mal ob du heute in der Praxis warst usw.. Also ich finds ne Sauerei von der KK. Das dein Chef allerdings so doof reagiert hat find ich auch nicht in Ordnung.
Liebe Grüße

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Re: Krankenkasse erteilt AG AUskunft???

Antwort von Hikari am 31.08.2005, 21:38 Uhr

Hi,
ich würde mich über die KK beschweren.
Schließlich gibt es so etwas wie Datenschutz.

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Re: Krankenkasse erteilt AG Auskunft???

Antwort von -silke73-, 15. SSW am 01.09.2005, 5:24 Uhr

Wo kann ich mich denn beschweren? Bei der KK selbst? Nehmen die doch eh nicht ernst.
Ich finds auch eine ziemliche Schweinerei von meinem Chef. Ich bin immerhin gerade mal insgesamt 2 Wochen und 2 Tage weg geblieben und hatte nicht vor die 6 Wochen voll zu kriegen (man will ja schließlich auch freiwillig keine gesundheitlichen Probleme in der SS kriegen), aber ich werde nach dieser Reaktion in Zukunft mehr Rücksicht auf den Krümel in meinem Bauch nehmen als auf die Arbeit! Das Klima ist dort einfach nur zum k....
Ich möchte jetzt gerne verhindern dass der weiter lustig bei der Kasse alles erfährt, wie stelle ich das am besten an?

Liebe Grüße,
-silke-

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von der KK erfährt der AG nichts!

Antwort von speedy, 41. SSW am 01.09.2005, 10:10 Uhr

Hi,
ich denke, dass dein Chef nur blufft - von der KK erfährt er idR nichts - liegt auch daran, dass die KK selbst nicht mehr weiss, als auf dem Attest drauf steht - nur bekommen die es halt nicht im Klartext, sondern als Ziffer laut ihrem Katalog.

Ich habe mal versucht, über die KK herauszubekommen, was der Arzt bei mir für eine Behandlung abgerechnet hat (private KK wollte mich nicht aufnehmen, weil ich angeblich ein Rückenleiden hätte - hatte aber noch nie eine Behandlung deswegen oder Beschwerden) - da konnten sie mir noch nicht einmal sagen, welche Behandlungen abgerechnet wurden - das ginge direkt an die BKK-Zentrale, meine KK (Techniker) bekäme nur die Summen gemeldet, nicht den Behandlungskatalog. Dieser könne nur bei chronischen Krankheiten oder langwierigen Behandlungen abgerufen werden - und dann nicht von jeder x-beliebigen Sachbearbeiterin auf der Geschäftsstelle...

Also lass ruhig gehen und deinen Chef toben. Er kann nix machen :)

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Re: Krankenkasse erteilt AG AUskunft???

Antwort von ;) Heidi, 36. SSW am 01.09.2005, 13:17 Uhr

Hallo Silke,

also die Diagnose steht nur auf dem Durchschlag für die Krenkenkasse, den der AG ja nicht zu sehen bekommt. Sie ist nach ICD verschlüsselt, es gibt im Netz einige Seiten, auf denen Du die entsprechenden Schlüssel nachschlagen kannst, wenn es Dich interessiert.
Arbeitsrechtlich ist es so, dass Du dem AG überhaupt nicht sagen musst, weswegen Du arbeitsunfähig bist.
Sollte tatsächlich bei der KK jemand "geplaudert" haben, ist das ein schwerer Fehler dieser Person. Ich würde mich mal vorsichtig bei der Kasse erkundigen und ggf. dort an höherer Stelle richtig saftig beschweren...
Nebenbei solltest Du mal überprüfen, was Dir Dein AG eigentlich noch abverlangen kann - schwer Schleppen etc. hört sich nicht nach Einhaltung der Vorgaben für Schwangere an.
Alles Gute und liebe Grüße!

;) Heidi

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