Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jenny+Luca, 31. SSW am 10.08.2006, 15:50 Uhr

Krankenhauskosten bei ALG2

hi mädels
nun jetz geht mir seit tagen die frage durch den kopf ob ich wohl krankenhaustagegeld bezahlen muss wenn mien kleiner auf die welt kommt und ich die woche da verweile ;)ich bekomme ALG2 und könnte es mir beim besten willen nicht leisten das zu bezahlen selbst wenn ich wollte...

weiß wer bescheid ob man als ALG2 empfänger da freigestellt ist?

 
10 Antworten:

Re: Krankenhauskosten bei ALG2

Antwort von Schokoladenkuchen, 33. SSW am 10.08.2006, 16:11 Uhr

Muss man Krankenhaustagegeld zahlen, wenn man direkt zur Entbindung im KH ist?!
Wäre mir neu. Aber wundern täte mich gar nichts mehr.

LG Nicki

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Re: Krankenhauskosten bei ALG2

Antwort von mami1984, 26. SSW am 10.08.2006, 16:13 Uhr

Hallo!

Am besten du informierst dich mal bei deiner Krankenkasse, da du nur einen bestimmten Betrag an Kosten für Medikamente, Praxisgebühr, etc. bezahlen musst. Du musst dafür sämtliche Quittungen aufbewahren. Wie gesagt, am besten du fragst mal bei deiner Krankenkasse nach.

Lg Verena

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Re: Krankenhauskosten bei ALG2

Antwort von Bibi1010, 24. SSW am 10.08.2006, 16:18 Uhr

Ich musste bei einer OP im letzten Jahr 10 Euro pro Tag im Krankenhaus an die Krankenkasse bezahlen. Meinst du das? Ich weiß aber nicht, ob man diesen Betrag auch bei Geburten zahlen muss. Ich denke aber schon...

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also ...

Antwort von Jenny+Luca, 31. SSW am 10.08.2006, 16:19 Uhr

also bis zu 6 tage nach der geburt muss ich kein tagegeld zahlen ...hoffen wir das alles gut geht und der kleine fratz nicht so lang drin bleiben muss ;)

bin übrigens bei der bkk weiß nich wie dsa bei anderen behandelt wird

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Re: Krankenhauskosten bei ALG2

Antwort von mama5, 37+3. SSW am 10.08.2006, 16:32 Uhr

Hallo,also Du mußt wegen der Entbindung kein Krankenhaustagegeld bezahlen. Bei keiner gesetzlichen Krankenkasse. Du bleibst so lange im Krankenhaus,bis Du entlassen wirst. In der Regel ca 5 Tage. Wenn die Ärzte meinen,Du müßtest noch länger bleiben(Kaiserschnitt oder andere Komplikationen) brauchst Du auch kein Krankenhaustagegeld zahlen. Alles Gute

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Nein!

Antwort von Sandra78 am 10.08.2006, 16:44 Uhr

Sowas gibts nicht. Man zahlt auch bei längerem Aufenthalt kein KH-Geld. Bei Geburt sind ja viele länger drin wegen Kaiserschnitt etc.!

Wo habt ihr das denn gehört? Google dich mal durchs Netz. Da steht einiges drüber drin.
LG :-)

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Re: Nein!

Antwort von Tutzi, 13. SSW am 10.08.2006, 19:59 Uhr

also das man nichts bezahlen muß stimmt auch nicht !!! vorsicht...!!!

ich habe letztes jahr im juli meinen sohn entbunden... mußte vor der entbindung 2 mal für 4 tage ins kh habe auch dafür 80 euro bezahlt...

habe letztens erst die abrechnung von meiner kasse (bin auch BKK) bekommen... die wollten ursprünglich 7 tage abrechenen... 5 tage entbindung und 2 tage vorher...
habe dort angerufen uns nachgefragt, wie das denn mit den tagen für die entbindung ist...
5 tage sind frei... alles andere kostet eben 10 euro am tag...
da ich 2 tage länger bleiben mußte bzw schon vorher da war mußte ich die 20 euro zahlen...!!!

also holt dir doch die info bei deiner kasse oder beim amt !!!
dann weißt du es ganz genau !!!
LG

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Re: Nein!

Antwort von Antje76 am 10.08.2006, 20:30 Uhr

Hallo,

also bei der Geburt unseres Sohnes im Februar 2005 wars so. Tag der Entbindung wird nicht gezählt und danach sind 7 Tage frei wo man die 10,00 Euro nicht bezahlen muß. Ich war 8 Tage dort und mußte 10 Euro an meine BKK überweisen. Könnte aber sein das sich die Gesetze wieder geändert haben, frag mal bei deiner Kasse nach, die müssen es ja wissen.

LG, Antje

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@Tutzi

Antwort von Doreen 72 am 10.08.2006, 20:59 Uhr

Das ist ja auch in Ordnung so, wenn du vor der Entbindung wegen irgendwelche Sachen ins KH musst, musst du das Tagegeld zahlen. Nur wenn du zur eigentlichen Entbindung ins KH kommst und die Zeit danach, da zahlst du nichts.

LG Doreen

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Re: @Tutzi

Antwort von Sassi1, 17. SSW am 11.08.2006, 0:58 Uhr

tutzi hat recht. auch bei einer entbindung sind nur 5 oder 6 tage frei hinterher. danach muss tagegeld gezahlt werden.

lg

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