Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von beccile, 17. SSW am 08.01.2007, 20:13 Uhr

krankengeld - elterngeld

hi

melienchens frage hat mich draufgebracht..
ich bin krankgeschreieben udn der arzt sagte mir beim letztenmal, dass ich eigentlich nicht damit rechnen kann, nochmal arbeiten zu gehn. ich bekomm jetzt dann krankengeld, das sind nicht ganz 90% vom nettolohn.

elterngeld berechnet sich aus dem letzten 12 monaten erwerbstätigkeit.. dann verringert sich doch mein einkommen nun um ein paar prozent oder? oder wird das nicht gerechnet? wahrscheinlich schon oder?! hab nirgends was gefunden!

nicky

 
4 Antworten:

Re: krankengeld - elterngeld

Antwort von EmEl am 08.01.2007, 20:35 Uhr

Gibt es nicht mehr dieses Beschäftigungsverbot, wo man seinen vollen Lohn bis zum Mutterschutz erhält? Man hat doch bei Krankschreibungen nach den 6 Wochen bestimmte Prozente Abzüge , und da wäre die andere Variante doch sinnvoller. Oder?
Gruß Conny mit Zwillis
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http://zwillinge1972.elf88.de

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Re: krankengeld - elterngeld

Antwort von beccile, 17. SSW am 08.01.2007, 20:40 Uhr

ja doch, gibt es.

ich vermute einfach mal, dass der fa bei einer krankschreibung mehr abrechnen kann;-)
beim nächstne mal werd ich auch fragen, was der fa meint..

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Re: krankengeld - elterngeld

Antwort von kirsche11, 40. SSW am 08.01.2007, 20:51 Uhr

Huhu.

Das habe ich dazu gefunden. Also werden die Monate nicht mitgezählt in denen du krank geschrieben bist.


§ 2 Berechnung des Elterngeldes
(7)... Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt. Das Gleiche gilt für Kalendermonate, in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat oder in denen während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise weggefallen ist.

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super, danke!!

Antwort von beccile, 17. SSW am 08.01.2007, 20:56 Uhr

dann bin ich jetzt etwas beruhigter.
wär ja sonst schon blöd gewesen..
vielen dank!!

nicky

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