Schwanger - wer noch?

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von lestate  am 02.03.2011, 11:23 Uhr

Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

ich habe zum 31.7. die verträge für die kita-plätze gekündigt. das kita jahr geht bis 31.8. aber davon sind 3 wochen schließzeit, heißt die kita hat im august nur 6 tage offen.

heute kam die bestätigung allerdings zum 31.8.

unsere plätze kosten uns stolze 350 euronen im monat...110 euro platz 1 (mit geschwisterbonus, 140 euro platz 2 und 100 euro essens geld. ich seh mal gar nicht ein, dass ich das zahlen soll für den ganzen august.

meine kleine geht zum 1. sept. in einen neuen kindergarten, meine große kommt in die schule.

nun steht in meinem vertrag dass ich zum 15. kündigen kann aber nicht zum 31.7. nun gut...also da angerufen und gesagt, dass ich zum 15.7. kündigen will...da meinte die am telefon eine kündigung zum 30.6.,15.7. und 31.7. ist ausgeschlossen...heißt ich müsste zum 31.5. kündigen...

das kann doch nciht rechtens sein...wenn ich im juli umziehen würde müsste ich bis august kuita zahlen und evtl noch nen 2. platz am neuen wohnort dazu? das ist doch ein knebelvertrag und rechtswiedrig oder?

 
12 Antworten:

Re: Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

Antwort von Aprilkatze07, 7. SSW am 02.03.2011, 11:49 Uhr

Das ist ja noch relativ günstig - wir zahlen für den Krippen-Platz unsere kleinen Tochter im Monat 362 Euro (ohne Essens- und Pflegegeld)... Kindergarten ist für die Grosse dagegen ein Klacks (96 Euro mtl.)

Die Verträge werden immer für ein ganzes Kindergartenjahr gemacht also vom 01.09. bis 31.08., das ist auch bei uns so! Kündigung geht bei uns bis spätestens 3 Monate vorher, allerdings da auch zum Ende des Kiga- Jahres.
Schau mal in die Verträge, da muss das irgendwo drinstehen! Und aus so nem Vertrag kommt man meist auch nur dann raus, wenn man wirklich wegzieht...

Ich glaub, da hast du wenig Chanzen
LG Kerstin

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Re: Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

Antwort von Sothy am 02.03.2011, 11:53 Uhr

das finde ich heftig. kenn mich da noch gar nicht aus, weil unsere Kleine erst dieses Jahr in eine Krippe kommt (wenn wir nen Platz kriegen).
Frag nochmal jemand anderen wegen dem 15.7. Vielleicht kannte die sich am Telefon nicht aus.

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Re: Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

Antwort von Baby2411 am 02.03.2011, 11:55 Uhr

nunja.....wenn das Kind den Kiga besucht, muss man ja auch für den August bezahlen, obwohl 3 Wochen davon zu sind.

Rechtens ist das sicherlich Ich persönlich würde dort aber anrufen und die Situation nochmal klären. So kulant sollten sie eigentlich schon sein,

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Re: Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

Antwort von Britta1988, 33. SSW am 02.03.2011, 12:00 Uhr

Hey.. Also ich hatte so ein ähnliches Problem.. wir haben für den Kita platz auch stolze 245 euro gezahlt mit essen und allem Pipapo..
Nun sind wir zum 01.02.11 Umgezogen, also ich hatte nur die chance zum 31.12.10 zu kündigen oder auch zum 31.07.2011 sprich hätte ich jeden monat umsont gezahlt! Also da ich eh zuhause war habe ich ihn dann nun 3 monate rausgelassen.. seit gestern habe ich endlich nach langen suchen und reinrutschen ein Platz bekommen und wir zahlen für die gleichen std. und so weiter nur noch 85 euro.. wie kann das sein?? solche Preisunterschiede??

Aber zu deiner Frage Wenn es so im Vertrag festgehalten wurde, wirst du über kurz oder Lang für den August bezahlen müssen! finde dies auch sehr heftig.. aber was soll man machen?! wir mussten auch immer für Ferien trotz das keine Betreuung war das volle Geld bezahlen!

Lg Britta

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Re: Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

Antwort von Baby2411 am 02.03.2011, 12:03 Uhr

wir zahlen für den kindergarten ab 2 Jahre sogar gar nichts mehr seit 2010! Außer für das Essen 2,50 pro Tag

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Re: Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

Antwort von lestate am 02.03.2011, 14:29 Uhr

also es handelt sich ja um 2 kitaplätze...wir müssten essensgeld genauso voll zahlen wie den grundbetrag...

nur weil irgendwas in einem vertrag drinnen steht heißt es nicht, dass es damit legitimiert ist. es können ja einzelne paragraphen sittenwidrig sein, heißt das ganze wird dann nichtig....

es wäre ja nicht mal bei umzug so, dass ich kündigen könnte. und ich bin berufstätig. ich kann meine kinder nicht einfach mal eben so 3 monate zu hause behalten...das mit dem 31.7. sehe ich ja noch ein, aber dass ich nicht zum 15.6. nicht zum 30.6. nicht zum 15.7. kündigen kann...also das sehe ich nicht ein...

also ich hab daher mal rumgesucht...
Knebelvertrag
Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten.[1] Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für die „geknebelte“ Partei oder Monopolstellungen.
In Anlehnung dazu werden manchmal einzelne Abschnitte eines Vertrages als Knebelparagraphen bezeichnet, wenn sie für eine der Vertragsparteien unverhältnismäßig günstige Konditionen enthalten.
Rechtlich können solche Verträge gänzlich oder in Teilen nichtig sein. In Betracht kommen hierfür Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese anwendbar sind. Ferner kann ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 oder Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB vorliegen.

ich finde das trifft voll zu....im grunde geht nur um den vorteil, dass die für 2 kinder noch 2 monate 350 euro abkassieren können....und was hab ich davon?! nichts! nur verluste!!!!

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Re: Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

Antwort von MichiThomas am 02.03.2011, 15:36 Uhr

Also in dem Kindergarten in dem ich arbeite hat jeder ein 2 monatiges Kündigungsrecht..das heisst wenn du bis zum 31 März kündigst dann musst du noch April und Mai zahlen. Und das ist kein rechtswiedriger Vertrag.

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Ach ja

Antwort von MichiThomas am 02.03.2011, 15:39 Uhr

Ach ja weil geschreiben wurde das man auch die Ferien voll bezahlen muss...bekommt ihr in euren Urlaub kein Geld vom Arbeitgeber???

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Re: Ach ja

Antwort von lestate am 02.03.2011, 16:42 Uhr

aber darum gehts ja nicht. ich habe die letzten 4 jahre die schließzeit gezahlt....kein problem...es geht ums kündigen...

wenn jemand jetzt zum 31. mai bei euch kündigt (also jetzt im Februar) dann wird er doch auch zum 31. mai seinen vertrag enden lassen können...? oder zumindestens kann man dann zum märz kündigen wenn man den kitaplatz bis mai braucht...ist mir ja voll logisch...


aber ich kann gar nicht kündigen!!!! entweder muss ich meine kinder 3 monate zu hause lassen (ganzer Juni, ganzer Juli, ganzer August) oder ich muss bis 31.8. zahlen. obwohl ich den platz nur noch bis 15.7. brauche....damit werde ich ja geschädigt wenn wis rechtlich mal genau nehmen...jeden telefonvertrag kann man wegen umzug kündigen...bzw. den mitnehmen....meinen vertrag für kinderbetreuung kann ich nicht kündigen bzw. nicht mitnehmen....da kann doch was nicht stimmen oder?!

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Re: Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

Antwort von momworking am 02.03.2011, 17:07 Uhr

Hi,
das hängt bei uns an den Ferienzeiten.
Die KiGas wollen natürlich nicht, dass alle kommenden Schulkinder VOR den Sommerferien kündigen.
Daher kann man entweder zum Monatsende im Monat VOR dem Monat in dem die Schulferien beginnen kündigen oder dann eben erst in dem Monat in dem die Schulferien enden.

Und dir geht es ja nicht um einen Umzug oder sowas, sondern darum, die drei Augustwochen zu sparen, das hast du eingangs deutlich formuliert.
Da der KiGa für diese drei Wochen logischerweise auch keinen Nachfolger finden wird, kannst du den Vertrag eben nicht zum 31.07. kündigen.
Der KiGa hat dir das Datum zur Kündigung vielleicht so mitgeteilt, dass sie den Platz gleich wieder besetzen können?

VlG
Annette

PS: In unserer Schülerbetreuung kann man nur zum Halbjahreswechsel kündigen. Ausnahme: Man findet einen Nachfolger, der den Platz übernimmt.

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Re: Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

Antwort von lestate am 02.03.2011, 19:08 Uhr

ja aber wir können ja nicht mal einen monat vorher kündigen...sprich auch nicht zum 30.6.!!! man hat also 3 Monate die man auf alle fälle wegfallen lassen muss oder eben bezahlen...und sie würden ab 15.7. bzw. 16.7. ja dann bei oma sein...also ich brauche dann den kindergartenplatz auch gar nicht mehr....

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Re: Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

Antwort von Charly0815 am 02.03.2011, 22:08 Uhr

Bei unserem KiGa ist es für Kinder, die eingeschult werden genauso. Das steht in der KiGa-Satzung. Schau doch da einfach mal nach, wenn Du das unterschrieben hast dann ist das auch kein 'Knebelvertrag', wenn das aber tatsächlich nirgendwo steht, dann müssen sie Dich mit der normalen Kündigungsfrist aus dem Vertrag lassen. Seltsam finde ich es für Dein anderes Kind, dass ja in eine andere Einrichtung gehen wird. Wir sind im vergangenen Jahr Mitte August umgezogen, da hatte der KiGa auch Ferien und deswegen habe ich zu Ende Juli gekündigt. Das ging dann auch, eben, weil wir ja weggezogen sind. Ansonsten geht das dort auch nicht, sonst würden Leute ja nur für den August kündigen und im September neu anmelden, um sich die Kosten für die Ferien zu sparen.

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