Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von 1337, 33. SSW am 05.10.2010, 21:17 Uhr

Kennt sich jemand rechtlich aus? - Entlassung aus KH

Hallo!
Ich bin momentan mit dem dritten Kind schwanger. Meine beiden "Großen" (4 und 1,5 Jahre) kamen jeweils in der 36. SSW. Bei meinem ersten blieb ich die vollen drei Tage, beim zweiten nur 2 Tage.
Nun will ich ambulant entbinden. Hab auch eine Hebamme, die mit zur Geburt kommt, eine (weitere) Nachsorgehebamme und einen tollen Kinderarzt an der Hand.
Heute hatte ich nun Erstvostellung im KH mit meiner Hebamme (, die für die Geburt). Wir gehen wieder davon aus, dass das Kind früher kommt als erwartet. Meine Hebamme meinte, wenn die APGAR-Werte gut sind und das Baby fit ist, spräche nix gegen eine ambulante Geburt, selbst wenn es zu leicht wäre (zur Zeit noch 1900 g (aber ein bisschen schaff ich bestimmt noch ;-) ), meine beiden Großen hatten 2600 und 2500 g), wäre sie dafür, dass ich ab nem Gewicht von 2100 g mit dem Baby heimdürfe.
Danach machte eine Ärztin US und ich hab mit ihr auch nochmal gesprochen: Sie meinte, dass die Kinderärzte in der Klinik die Kinder unter 2500 g bei ambulanter Geburt niemals gehen lassen würden.

Nun meine Frage: Natürlich unter der Voraussetzung, dass es dem Baby gut geht, dürften die mein Kind dort behalten? Ich weiß ja, dass ich für mich selbst die vorzeitige Entlassung unterschreiben kann, darf ich das dann auch für mein Kind?
Denn wenn es echt nur ums Aufpäppeln geht: Füttern kann ich daheim auch und zwar ohne stressiges KH.

LG

 
9 Antworten:

Re: Kennt sich jemand rechtlich aus? - Entlassung aus KH

Antwort von cke04 am 05.10.2010, 21:40 Uhr

hallo

wie das rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen, aber oft ist es ja so das die kleinen wenn sie unter 2500 g wiegen,schlecht ihre temperatur halten können,also mir wär es zu gefährlich,das kann auch erst am nächsten tag auftreten.
ich würd einfach ein paar tage bleiben,wenn das baby wirklich zu leicht sein sollte,wenns nicht fit wäre würdet du ja auch bleiben müssen.
aber warte erstmal ab was kommt.
hast du denn im kh gefragt wie es in dem fall aussehen würde?
nicht das sie dann mit gefärdung des kindeswohl kommen usw.

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Re: Kennt sich jemand rechtlich aus? - Entlassung aus KH

Antwort von dawn, 36. SSW am 05.10.2010, 21:42 Uhr

hallo!

ich weiß, dass sie bei uns frühchen aus der 36 ssw. nicht gehen lassen würden, selbst wenn der zwerg schon etwas mehr als 2500 g hätte.
sie würden auf nummer sicher gehen und zur beobachtung noch im kh lassen.

ich höre das mit den 2100 g von deiner hebamme auch zum ersten mal, finde das schon ein bisschen sehr wenig für eine ambulante geburt.

ich weiß nicht ob du das für dein kind unterschreiben könntest, nur ich würde mir das so oder so überlegen, ich persönlich finde das nicht gut.

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Re: Kennt sich jemand rechtlich aus? - Entlassung aus KH

Antwort von Zwergenmama74 am 05.10.2010, 22:04 Uhr

Mein vorletzter Sohn ist mit 2360g geboren worden und das nach 39 ssw, selbst da hätte ich NICHT ambulant heim geurft. Zum Glück denn aufgrund seines ssehr geringen Geburtsgewichtes entwickelte er veine starke Neeugeborenen Gelbsucht.5 Tage später sind wir dann mit dem Geburtsgewicht heim.

lg Zwergenmama

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Re: Kennt sich jemand rechtlich aus? - Entlassung aus KH

Antwort von Käfer76, 33. SSW am 05.10.2010, 22:22 Uhr

Also bei mir sieht die Sache ähnlich wie bei Dir aus.

Mein erster Sohn (1999) kam mit 2460 g auf die Welt da war ich noch drei Tage im KH. Beim 2. Sohn (2008) bin ich nur die Nacht geblieben - er wog 2680 g - die beiden sind auch je vier wochen zu früh gekommen.Beide Male wollten die mich nicht wirklich gehen lassen - musste die U dann auch von Kinderarzt machen lassen.

Ich glaube nicht, dass es ein Problem wäre bei 2500 oder etwas darunter - bei 2100 Gewicht wäre ich allerdings auch vorsichtig.

Wie das rechtlich aussieht kann ich nicht sagen - ich finde sowieso, dass da dann das Bauchgefühl entscheiden soll, wie man sich vor Ort entscheidet - etwas bleiben oder gehen - kommt ja auch immer auf die Tageszeit und den Wochentag an - ich selbst möchte aber auch unbedingt ambulant entbinden - war noch nicht im KH zum vorstellen - mal gespannt wie die darauf reagieren.

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Selbstverständlich darfst du mit Kind gehen

Antwort von huehnchen69 am 05.10.2010, 22:32 Uhr

Ein KH ist doch kein Gefängnis.

Du sagst ja selbst, dass du eh nur dann gehen willst, wenn mit dem Kind alles i.O. ist, und dass du eine eigene Hebamme für die Geburt und eine Nachsorgehebamme hast. Prima versorgt, würde ich sagen.
Mein Kleiner (zu Hause geboren, da gibt es zum Glück solche Regelungen nicht ;-)) hatte 2580g, und war noch leicht unreif, auch wenn er an ET-11 eigentlich termingerecht war.
Aber ihm ging es von Anfang an blendend. Nicht im Traum wäre ich mit ihm im KH geblieben, auch wenn dieses Gewicht für manche KHs unter der "magischen Grenze" liegt. Ich habe mich und/oder meine Kinder schon mehrfach selbst entlassen, und das war jedes Mal eine glänzende Entscheidung.

Dir alles Gute für die Geburt und die Zeit danach!

Liebe Grüße,
Sabine

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Re: Kennt sich jemand rechtlich aus? - Entlassung aus KH

Antwort von mf4 am 05.10.2010, 22:38 Uhr

Ich würde keinerlei Risiko eingehen, wenn das Baby doch einiges früher kommen würde. Ich würde NICHT vorzeitig gehen mit dem Baby.
Ich nehme malan, dass du einen Partner hast, der sich in deiner Abwesenheit um die anderen Kinder kümmern wird.

lG mf4

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Re: Kennt sich jemand rechtlich aus? - Entlassung aus KH

Antwort von Charly0815 am 06.10.2010, 8:53 Uhr

Hallo!

Zwar kenne ich keinen konkreten Fall eines Frühgeborenen zu leichten Babys, das dank Unterschrift der Eltern entlassen wurde, weiß aber, dass es zumindest in anderen Fällen geht. Zwei verschiedene Bekannte haben jeweils ihre Kinder selbst entlassen, die eine war wegen Fieberkrampf des Kindes stationär, die andere wegen Durchfall des Kindes. Beide Kinder waren aber etwa ein Jahr alt, ich kann also nicht sicher sagen, wie das bei Neugeborenen gehandhabt wird. Kann allerdings berichten, dass ich mit meinem Sohn (1970g bei Geburt sechs Wochen zu früh) auch mit einem Gewicht von deutlich unter 2500g nach Hause durfte.

Liebe Grüße und alles Gute!
Charly

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Re: Kennt sich jemand rechtlich aus? - Entlassung aus KH

Antwort von joyofsummer am 06.10.2010, 14:12 Uhr

Hallo,

ich kann Deine Ängste verstehen, Frau glaubt wirklich fast immer das ein KH wie ein Gefängnis ist .
Ich habe meinen ersten Sohn ( 3. Kind ) bei 35+4 entbunden und da wollten sie mich auch nicht gehen lassen, obwohl er über 3300 g hatte und topfit war. Ich genauso.... es gab also keinen ersichtlichen Grund. Da es der 31.12 war und ich unbedingt heim wollte zu meinen anderen Kids, bin ich dann mit eigener Unterschrift gegangen.
Wenn etwas gewesen wäre, dann ist man ja schnell wieder dort.

Alles Gute.

LG Anja

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Re: Kennt sich jemand rechtlich aus? - Entlassung aus KH

Antwort von tamja78, 6. SSW am 07.10.2010, 10:19 Uhr

also mir wurde damals gleich im kh gesagt das wenn ich mein kind geboren 36+1 mitnehmen möchte wenn es unter 2500 g ist werden sie das jugendamt verständigen...angeblich seien sie dazu verpflichtet.....hab mein sohn erst 3 wochen später mitnehmen dürden da sie den wegen dem gewicht in die frühchenintensiv getan haben wo ich als mutter nicht mit rein konnte:::::::

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