Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jelema, 13. SSW am 03.03.2010, 22:46 Uhr

kennt sich jemand mit Elternzeit- Elterngeld aus? (Beamte)

Wenn mir jemand mal helfen könnte, wäre echt super, oder evtl. weiß wenigstens jemand wo ich jemand finden kann der mir da helfen kann?

Also mein Mann ist Lehrer (Beamter) und möchte nach der Geburt von Nr.3 gerne einen Monat Elternzeit nehmen ...
Nun scheint das irgendwie doch recht kompliziert zu sein, zumindest konnte uns bisher keiner so richtig helfen (hab mir schon die Finger wund telefoniert)

Die Frage ist vorallem was wir dann als Elterngeld bekommen?

Also bekommt er die 67% (bzw. den Höchstsaz) und ich auch nochmal den Sockelbetrag (bin nicht Berufstätig)?? Oder nur er das Elterngeld?
Ich habe gelesen dass es das "doppelte" Elterngeld nur gibt wenn der Papa 2 Monate Elternzeit nimmt?! Stimmt das oder auch wenn er nur einen Monat nimmt??

Wir müssen halt wissen mit was wir rechnen können/müssen damit wir planen können, ist ja nicht ganz unerheblich ...


Würd mich echt freuen wenn jemand mir helfen könnte!!

Jessica

 
7 Antworten:

Re: kennt sich jemand mit Elternzeit- Elterngeld aus? (Beamte)

Antwort von falous am 03.03.2010, 23:02 Uhr

also ich sehe es so!!!(muss nicht unbedingt stimmen)

da du ja noch im mutterschutz bist bekommst du die 13 euro pro tag von der krankenkasse.dein mann der ja einen monat(wenn das überhaupt geht)da ja immer von 2 monaten papazeit geredet wird,würde dann diese zeit 67%von seinem geld bekommen.du bekommst dann erst danach die 300 euro mindestsatz.es ist zwar immer die rede von 12 monaten elternzeit aber in wirklichkeit sind es ja nur 10 da die mutterschutzzeit mitgerechnet wird.ihr habt also kein doppeltes einkommen.wenn er aber nur ein monat bleibt.bekommst du trotzdem erst nach dem mutterschutz dein mindestsatz

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Re: kennt sich jemand mit Elternzeit- Elterngeld aus? (Beamte) NACHTRAG

Antwort von jelema, 13. SSW am 03.03.2010, 23:15 Uhr

Ach ja, hatte ich vergessen, ich bekomme kein Mutterschaftsgeld weil ich nicht berufstätig bin und über meinen Mann priv.Vers. bin (mit Beihilfe) und die priv. zahlen kein Mutterschaftsgeld, also bekomme ich ab Geburt Elterngeld, war bei meinem Sohn auch so!

Tja und das mit der Elternzeit ist eben auch sone Sache, das konnte mir bisher auch noch keiner sagen ob und wie das mit einem Monat geht ...


Jessica

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Frau Bader vom Forum für Recht

Antwort von Disco-Bauch, 30. SSW am 04.03.2010, 5:00 Uhr

versuchs bitte mal hier:

http://www.rund-ums-baby.de/recht/

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Re: kennt sich jemand mit Elternzeit- Elterngeld aus? (Beamte)

Antwort von Sasumm am 04.03.2010, 9:22 Uhr

Also: ein Monat Elterngeld GEHT NICHT. Dein Mann muss 2 Monate nehmen!. Da er aber bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten darf, könnt ihr das ja vielleicht doch machen. Beachte aber: Der Verdienst wird angerechnet. Sprich: Durchschnittsnetto vor der EZ - verdientes Netto = anrechenbares Einkommen für EG und davon dann die 67 %!

Wenn ihr gleichzeitig Elternzeit bezieht, bekommst du die 300 € Sockelbetrag und dein Mann 67% von seinem Nettoeinkommen.

lg Sasumm

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Danke für die Antwort und noch ne Frage dazu

Antwort von jelema, 13. SSW am 04.03.2010, 9:31 Uhr

Wie jetzt, also er darf bis zu 30 Std. arbeiten, soweit klar und welches Geld bekommt er dann?
Bzw. er kommt ja als Lehrer kaum auf die 30 Std. Unterricht, also würde er dann Voll arbeiten, aber nur 67% vom Gehalt bekommen??

Kann man das auch aufteilen, sprich einen Monat ganz Zuhause und im nächsten Monat nur die halben Std. arbeiten?


Wenn das echt nur 2 Monate geht dann müssen wir das wohl knicken, da er ja alleinverdiener ist wird das finfanziell nicht gehen und ich hatte mir soo gewünscht dass ich mir diesmal keine Sorgen machen muss wie das alles nach der Geburt geht mit den anderen Kindern *schnief*
Mist ...


Danke trotzdem!

Jessica

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Re: Danke für die Antwort und noch ne Frage dazu

Antwort von Sasumm am 04.03.2010, 10:37 Uhr

Also er darf bis zu 30 Stunden weiterarbeiten. Als Lehrer hat er ja seine Unterrichtsstunden - nehmen wir jetzt mal 25 Unterrichtsstunden pro Woche bei Vollbeschäftigung. Die restlichen Stunden werden ja für Korrekturen etc. gewertet. Wenn er jetzt die 30 Stunden arbeitet wird der Arbeitgeber einfach von den 25 Unterrichtsstunden ein Viertel abziehen - sprich er hat in dem zweiten Monat halt statt 25 Unterrichtsstunden nur 19 Unterrichtsstunden. Das kommt dann ja auch auf eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden.

Wenn er das macht, bekommt er Elterngeld. Aber der Verdienst wird mit angerechnet. Das geht so:

Durchschnittliches Nettoeinkommen der 12 Monate vor Geburt (z.B. 3000 €)
abzüglich verdientes Netto in dem Elterngeldmonat (z.B. 2400 €)
= bereinigtes Netto. (600 €)
--> entspricht 402 € Elterngeld
--> gesamtes monatliches Einkommen: 2400 € + 402 € = 2802 €.

Auf der Seite vom Bundesministerium gibt es auch einen Elterngeldrechner, wo du das ausrechnen kannst.

Ihr könnt für jeden Monat einzeln bestimmen, ob er arbeiten geht oder nicht. Das gibst du im Antrag mit an und ihr gebt an, wie viel Einnahmen ihr erwatet.

Hoffe, ich konnte dir helfen. Ansonsten ruf halt mal auf der Elterngeldstelle an. Mein Sachbearbeiter war sehr nett und hat mir unheimlich geholfen.

lg Sasumm

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Re: Danke für die Antwort und noch ne Frage dazu

Antwort von jelema, 13. SSW am 04.03.2010, 11:08 Uhr

Super, gaaanz lieben Dank für deine Antwort, jetzt hab auch ICH´s kapiert und das hört sich schonmal sehr gut an!! (die zahlen kommen sogar ziemlich genau hin ) und wenn ich dann ja auch noch das Elterngeld für mich bekomme, dann könnte das schon hinhauen! (wir haben halt sehr hohe fixkosten durch Eigenheim, Auto usw.)

Bei der Elterngeldstelle versuche ich halt schon seit mehreren Tagen jemanden zu erreichen, leider bisher ohne Erfolg, aber ich versuchs nochmal!


Liebe Grüße, Jessica

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