Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von cinthya, 35. SSW am 15.02.2013, 14:38 Uhr

Kennt sich jemand aus? = Jugendamt

Hallo,

Die Frage kommt von einer Bekannte, aber da ich selber kein blassen Schimmer habe,dachte, ich frage mal euch, vllt kennt sich jemand aus! Würde mit solchen Fragen nur ungern das Jugendamt anrufen!(und sie kann kaum deutsch)

ALSO:

sie ist ja auch schwanger (38.SSW), und nach der Entbindung "muss" der Papa ja die Vaterschafts anerkennen, wenn man nicht verheiratet ist.
Und genau da ist das Problem:

Sie sagt zwar, sie weiss genau, wer der Vater ist, aber wenn man im KH nach dem NAMEN DES VATERS fragt, würde sie den gern VERSCHWEIGEN.
Dazu ihre Fragen:

1.) Ist es "legal"?
2.) Würde sie trotzdem irgendwie Geld bekommen? (statt Unterhalt vom Vater)
2.a ) Wie funktioniert es dann?

3.) Was ist wenn der Papa sie im KH besucht und logischerweise nach ihr und dem Baby fragt: kann man trotzdem sagen: er ist der Papa (aber dann den Namen nicht offiziell eintragen?) ?
4.) Oder wenn sie sich später (vllt nach Monaten, Jahren) anders überlegt, was kann man da noch machen?

Danke euch schon mal im Voraus...

 
26 Antworten:

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von Allison_Cameron am 15.02.2013, 14:43 Uhr

Ich verstehe es nicht wirklich??

Also der Vater MUSS schon mal gar nichts, er muss auch die Vaterschaft nicht anerkennen, wenn er das nicht möchte.

Sind die beiden ein Paar (also zusammen)? Dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum sie den Namen nicht verraten möchte??

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von cinthya, 35. SSW am 15.02.2013, 15:11 Uhr

Nein, der Typ ist verheiratet.

Aber sogar ich weiss, dass das Geld für den Unterhalt zwar vom Jugendamt kommt, aber das Jugendamt holt es ja von dem Vater zurück, wenn man den Namen eingibt.

Wenn du nicht verstehst => also selber keinen blassen Schimmer hast, dann musst du auch nicht "antworten"!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von angi159 am 15.02.2013, 15:18 Uhr

Hey,
Ich finde es ehrlich gesagt unverschämt, wenn der Staat Unterhalt bezahlen würde, wenn der Vater bekannt ist. Er hat ja schließlich seinen Teil zum Kind beigetragen und dann sollte er dafür auch gerade stehen.

So weit ich weiß, bazhlt das Jugendamt nur Unterhaltsvorschuss und holt es sich beim Vater dann wieder und dazu müssen sie ihn ja kennen. Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch gerichtlich veranlasst werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von 96AlteLiebe, 13. SSW am 15.02.2013, 15:29 Uhr

Entweder sie gibt ihn als Vater an oder nicht. Einen Mittelweg gibts nicht.... also entweder:

-Vaterschaft anerkennen lassen UND Namen eintragen und Unterhalt beziehen

oder:

-Vater nicht bekannt eintragen und eben seine Ruhe haben, und sein Kind mit allen Konsequenzen allein aufziehen - ohne Unterhalt


Wenn sich nach ein paar Jahren beide einig sind, müsste es machbar sein, das nachzuholen.

Was nicht geht, ist nur die "Leckerbissen" (sprich Unterhalt) raus zu picken und alles unangenehme beiseite zu schieben... es gibt auch keinen "Ersatz" für Unterhalt wenn kein Unterhalts-Pflichtiger vorhanden ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von Murmeltiermama am 15.02.2013, 15:29 Uhr

Nein, es ist nicht legal. Jeder Mensch hat das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Selbst Kinder von Samenspendern, wie ein Urteil vor ein paar Tagen ergeben hat. Einzige Möglichkeit: Lügen. Es war ein One-Night-Stand mit einem Austauschstudenten aus den USA, der Justin hieß, blond und etwa 1,80 groß. Unterhaltsvorschuss gibt es in diesem Fall in der Regel nicht. Zudem hat das Kind später die Möglichkeit, die Mitter auf Auskunft zu verklagen. Oder der Vater. Oder jemand, der behauptet, der Vater zu sein. Dann hätte sie evt. noch eine Anzeige wegen falscher eidesstattlicher Versicherung an Hals, wenn sie jetzt eine solche abgibt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von ChoCoCat, 30. SSW am 15.02.2013, 15:36 Uhr

Geld beziehen und den Vater nicht angeben ist halt nicht. Ansonsten will es das Jugendamt wissen und die setzen sich mit dem Vater in Verbindung. Ggf wird er dann gerichtlich mit Vaterschaftstest usw anerkannt aber langer Weg und sie will es ja garnich.

Schlimmer noch als dass die finanzielle Frage hier im Vordergrund steht finde ich den Fakt dass man hier dem Kind seine Identität vorenthält. Und zum Kind machen gehören 2 und jeder sollte dem Kind zuliebe auch Verantwortung übernehmen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von JuliaA am 15.02.2013, 15:42 Uhr

Hallo,

1. nein, das ist nicht legal. Sie hat eine Mitwirkungspflicht. Allerdings - eine Strafe wird sie wohl kaum erhalten.

2. solange sie nicht glaubhaft nachweisen kann, dass sie den Vater deswegen nicht angibt, weil er eine Gefährdung für sie und/oder das Kind darstellt (mit anderen Worten dass der Vater nicht erfahren darf, dass er Vater ist, weil er sonst das Kind und/oder die Mutter umbringen könnte), bekommt sie auch keinen Unterhaltsvorschuss oder sonstwas.

3. das wär ziemlich dämlich.

4. ich glaube nicht, dass dann alle sagen: Wunderbar, schön, dass Ihnen das noch eingefallen ist. Eine Geburtsurkunde zu ändern ist ein ziemlicher Aufwand. Da wird man um eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft nicht herumkommen, denke ich.

Deswegen: Hosen runterlassen, Vater angeben, Unterhalt vom Vater kassieren. Und nicht einen verheirateten Mann schützen, der wahrscheinlich einfach nicht den Arsch in der Hose hat, zu seinem Kind zu stehen und das Mädel ist so verknallt oder naiv, ihm da "entgegenzukommen".
Wer am meisten darunter leiden wird ist das Kind!

LG,
Julia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von palimpalim, 18. SSW am 15.02.2013, 16:42 Uhr

"deine freundin" will den staat bescheißen!

es ist nicht legal, den vater zu verschweigen um uhv einzukassieren.

aber zum glück sind die leute auf dem amt nicht dumm, die werden recherchieren und sie wird auflagen erhalten um bei der findung des kv zu helfen.

im schlimmsten fall eidesstattlich...ich wünsche ihr "viel erfolg"...wieso setzt man ein kind in die welt? um 133 € uhv und 184 € kindergeld einzukassieren, armes deutschland.

und dir rate ich, dich von so einer person fernzuhalten...das ist ein straftatbestand den sie da versucht zu begehen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das ist so nicht korrekt

Antwort von 96AlteLiebe, 13. SSW am 15.02.2013, 16:54 Uhr

Wenn Vater als "unbekannt" eingetragen wird, gibts auch keinen Unterhaltsvorschuss vom Amt, den gibts nur, wenn ein Vater eingetragen ist, dieser aber nicht zahlungskräftig oder -willig ist....

Wenn sie ihn nicht eintragen lässt, hat sie finanziell also eher einen Nachteil.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das ist so nicht korrekt

Antwort von 96AlteLiebe, 13. SSW am 15.02.2013, 17:00 Uhr

Zitat aus dem § 1 Abs. 3 UhVorschG

(3) Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken.

Gibt sie den Vater absichtlich nicht an, wirkt sie ja nicht mit, den Vater "ausfindig" zu machen und hat somit keinen Anspruch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von mf4 am 15.02.2013, 17:01 Uhr

1.) Ist es "legal"?
Im KH muss sie keinen Vater nennen. MUSS muss sie auch nicht beim Jugendamt oder sonst wo. Dann gibts aber auch keinen Unterhalt.

2.) Würde sie trotzdem irgendwie Geld bekommen? (statt Unterhalt vom Vater)
Niemand wird ihr was zahlen, wenn sie den der zahlen müsste nicht nennen möchte. Bekommt sie z.B. H4 dann wird das Jobcenter wissen wollen, von wem es die Kohle fürs Kind zurück fordern kann.

2.a ) Wie funktioniert es dann?

3.) Was ist wenn der Papa sie im KH besucht und logischerweise nach ihr und dem Baby fragt: kann man trotzdem sagen: er ist der Papa (aber dann den Namen nicht offiziell eintragen?) ?
Im KH muss sie sich nicht vor dem Personal rechtfertigen, ob ein Besuch das Kind gezeugt hat. Es könnte auch ein anderer sich als Vater ausgeben. Im KH verlangt man keine Sperma-Probe um Mutter und Kind besuchen zu können.

4.) Oder wenn sie sich später (vllt nach Monaten, Jahren) anders überlegt, was kann man da noch machen?
Sie hat sich entschieden ihn zu decken und muss also ohne seinen Unterhalt auskommen. Weiß er, dass er der Vater ist kann er darauf drängen als Vater anerkannt zu werden. Wenn er unerkannt bleiben will hat er bis zur Anerkennung keine Rechte und keine Pflichten.

PS:
1. Wenn es hier um geld geht hat sie es bestimmt nicht im Überfluss und wird ihn angeben müssen wegen Unterhalt.
2. Hat das Kind ein Recht seinen Vater zu kennen und irgendwann muss sie mit der Sprache rausrücken.
3. Den verheirateten Erzeuger decken ist kindisch. Er hat wie sie nicht verhütet also müssen beide die Konsequenzen tragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ alteliebe

Antwort von palimpalim, 18. SSW am 15.02.2013, 17:13 Uhr

doch das gibt es, zumindest bei uns. wenn der vater unbekannt ist, übernimmt das JA einen gewissen teil, allerdings ist dies mit auflagen gebunden.

p.s. ich weiß das so genau, weil ich damals dort gelernt habe

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ alteliebe

Antwort von mf4 am 15.02.2013, 17:19 Uhr

der Vater ist NICHT UNBEKANNT sondern wird verschwiegen

habe ich zu Karneval einen ONS mit dem scharfen Piraten und der segelt dann weiter ist das "Erzeuger unbekannt" aber das ist hier offenbar eine Verschleierung um ihn zu decken

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ alteliebe

Antwort von 96AlteLiebe, 13. SSW am 15.02.2013, 17:19 Uhr

Wenn die Frau den Vater wirklich nicht kennt - zum Beispiel bei einer Heckenvergewaltigung die nie aufgeklärt wurde. Aber nicht, wenn sie den Vater zwar kennt, sich darüber aber ausschweigt. Dann wirkt sie nicht mit, den Unterhaltspflichtigen zu identifizieren und hat somit ihren Anspruch verwirkt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von binesonnenschein, 21. SSW am 15.02.2013, 17:45 Uhr

Vielleicht geht es dem Vater ja nur darum, dass nicht offiziell gemacht wird, dass er der Vater ist, weil er es seiner Familie verschweigen will? Dann könnte deine Freundin doch privat eine Regelung mit ihm treffen zum Unterhalt, also z.B. per Dauerüberweisung ohne ihn beim JA anzugeben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von mucki26, 23. SSW am 15.02.2013, 17:51 Uhr

Öhm....
Verheiratet sein und ein Kind machen mot der geliebten, ganz schön dämlich....
Selber schuld, soll er die konsequenzen tragen. Gehtbseine Ehe dadurch kaputt, selber Schuld

Zu deiner Freundin / Bekannten kann ich nur sagen:
Sie begeht Sozialbetrug!
Kommt das raus, steht darauf Gefängnis! Wenn Sie glück hat, Bewehrung. In jedenmfall eine Vorstrafe die sie nie wieder los wird...
Frag Sie mal ob ihr es das wert ist???

Alles Gute und auf eine richtige Entscheidung

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von 96AlteLiebe, 13. SSW am 15.02.2013, 18:00 Uhr

Solange sie keine Gelder aufgrund falscher Angaben bezieht, betrügt sie doch niemanden.
Mal rein theoretisch... hätte ich vor Jahren (mit 19 damals), als ich meinen trinkenden, psychisch labilen, sich nicht unter Kontrolle habenden Noch- Freund verlassen habe, festgestellt, ich bin schwanger, hätte ich diesen Mann never ever angegeben. Mein gutes Recht. Ich hätte keine Gelder beantragt und somit niemandem geschadet. Ich hätte mein Kind allein groß gezogen und er hätte weder Rechte noch Pflichten an den Kind gehabt. Mal den Fall ausgenommen, dass er um die Vaterschaftsanerkennung kämpft- dann muss man hat "kooperieren" - aber das ist ja da nicht der Fall. Dem Kind, hätte ich die Story irgendwann erzählt, wenn es alt genug zum Fragen gewesen wäre.
Gott sei Dank ist das alles nie passiert, aber sie macht sich überhaupt nicht strafbar, solange sie sich keinen geldwerten Vorteil erschleicht....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von Allison_Cameron am 15.02.2013, 18:04 Uhr

Bitte? Ich habe Dir normal geantwortet und Dir noch eine Frage gestellt, weil es für mich einfach zu wenig Infos waren. Fahr' mal zurück und lass' Deinen Frust nicht an mir ab!

Und nein, ich habe keinen blassen Schimmer, denn ich bin nicht so blöde und vögle mit verheirateten Männern und lass' mich dann auch noch schwängern! Sorry!

Gruß

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von palimpalim am 15.02.2013, 18:31 Uhr

aber die ap schrieb ja, dass "ihre freundin" geld beantragen will...

ich finde das einfach nur ne sauerei, sowohl dem kind, als auch der gesellschaft gegenüber.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von 96AlteLiebe, 13. SSW am 15.02.2013, 18:44 Uhr

Nein- sie fragte OB sie Geld beantragen kann- nicht dass sie es will....
Gäbe es eine Möglichkeit, dass der Staat Unterhalt zahlt, statt einem Kindsvater, würde sie das wohl in Anspruch nehmen - die Möglichkeit gibt es in der Konstellation aber nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von cinthya, 35. SSW am 15.02.2013, 21:09 Uhr

Sie ist nicht meine Freundin..dummerweise meine Nachbarin (also im selben Haus) ! und Landsfrau

Ab und zu trinken wir einen Teechen zusammen, und jetzt hat sie mich mit sowas "überfallen"....

Ich weiss ehrlich gesagt nicht was sie "vorhat", ob und überhaupt sie den Typen schützen will...

aber da sie MIR solche Fragen gestellt hat und ich mich mit sowas nicht auskenne..naja..jetzt ist der Beitrag hier..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von cinthya, 35. SSW am 15.02.2013, 21:24 Uhr

Auf jedan Fall DANKE EUCH schon mal für die Infos..ich werde ihr..naja..zusammenfassen könnte ich nicht, aber dann alle Antworten von euch übersetzen..

Sie soll dann entscheiden, wie sie es macht..

Wollte keine Unruhe stiften, aber wie gesagt, ich kenne mich mit sowas nicht aus, und eure (meist emotionale ) Meinungen zu "hören" war - glaube ich - hilfreich..

Also danke nochmal

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von mf4 am 15.02.2013, 21:51 Uhr

Sag ihr... wenn sie ihn decken will dann wird sie für ihr Kind finanziell allein sorgen müssen. Kein deutsches Amt verschenkt Geld welches ein anderer zahlen müsste und könnte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Zusammenfassung:

Antwort von Nicole_Meyer, 19. SSW am 16.02.2013, 10:22 Uhr

Betrug. Am Kind und am Staat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt sich jemand aus? => Jugendamt

Antwort von Feuerengel112 am 16.02.2013, 20:22 Uhr

wenn du unterhalt bzw. unterhaltsvorschuß möchtest musst du den namen angeben.

davon abgesehen finde ich es unter aller sau sich von einem verheirateten mann schwängern zu lassen, geschweige denn ins bett zu gehen. ich würde ihn erst recht zur verantwortung ziehen, weil er hat genauso schuld an dem kind.

tja dumm gelaufen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

...

Antwort von Feuerengel112 am 16.02.2013, 20:29 Uhr

meinte deine bekannte, nicht dich

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.