Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von annett23, ET-7. SSW am 28.03.2007, 11:41 Uhr

Kennt sich einer von euch mit Arbeitsrecht aus. DRINGEND!

hab mal ne frage an euch. vielleicht kennt sich einer von euch mit arbeitsrecht aus, oder hat vielleicht einen anwalt als freund?! Ich habe seit september Beschäftigungsverbot gehabt und habe von meinem AG ein monatl. Gehalt in Höhe von 1060 Euro in etwa bekommen. Dabei wurden aber nie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, da ja auf dem Lohnstreifen dies als Mutterschaftsgeld angegeben war. Jetzt nach 7 Monaten fällt meinem AG auf, das die Sozialversicherungsbeiträge doch abgezogen werden müssen. Jetzt hab ich neue Lohnstreifen bekommen, wo jetzt nicht mehr Mutterschaftsgeld, sondern Krankstunden drauf steht, und eine saftige Nachzahlung. Ich soll bis zum 31.03. doch bitte knapp 1500 nachzahlen und wenn ich dies nicht mit einmal kann, soll ich dies in 3 raten machen. Das war erst mal ein Schock für mich und das eine Woche vor der Geburt.

Wenn irgendjemand einen anwalt als freund hat, würde ich euch mal bitte, den zu kontaktieren und zu fragen, ob das so rechtens ist. ob ich das zurückzahlen muss, denn schließlich ist es doch nicht mein problem, wenn mein AG zu blöd ist und das nicht richtig berechnen kann, oder? Vorallen dingen, wo soll ich jetzt bitte 1500 euro her nehmen, ich krieg schließlich bald ein kind. Das find ich ein bisschen dreist von dem.

Wäre wirklich sehr glücklich, wenn mir jemand helfen könnte. Ist wirklich dringend.

LG annett

 
4 Antworten:

Re: Kennt sich einer von euch mit Arbeitsrecht aus. DRINGEND

Antwort von phifeha, 23. SSW am 28.03.2007, 11:50 Uhr

bist du im rechtschutz? dann geh schleunigst zum anwalt....denke der kann dir da ma besten helfen, als wenn wir hier nun unken, was wäre wenn, da kann er sich die lohnstreifen mal ansehen und sofort sagen, was sache ist!

alles gute für dich...

lg phi, die auch beim anwalt ist, wegen zahlung bei BV und so weiter!

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Re: Kennt sich einer von euch mit Arbeitsrecht aus. DRINGEND

Antwort von kroetilie, 20. SSW am 28.03.2007, 12:05 Uhr

Hallo :-)

schau mal in § 11 Mutterschutzgesetz. Dort ist geregelt, dass Du für die Zeit des Beschäftigungsverbots den durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen erhälst...

Für die Zeit 6 Wochen vor der Entbindung bekommst du dann ganz normal Mutterschutzgeld.

Du gilts nicht als krank mit einem Beschäftigungsverbot.

Aber um konkret helfen zu können, muss man sich die Unterlagen genau ansehen.

Von der Ferne würde ich sagen, wenn du vor dem Beschäftigungsverbot rund 1000 Euro verdient hast, dann musst du nichts nachzahlen.

LG
Nicole

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Re: Kennt sich einer von euch mit Arbeitsrecht aus. DRINGEND!

Antwort von Chrissicat, 9. SSW am 28.03.2007, 13:44 Uhr

Hast du vor deinem Beschäftigungsvebot auch ca. 1060 € netto bekommen? Oder war das der Bruttobetrag? Wäre im Prinzip nicht unwichtig zu wissen, ob der Betrag OK war...

Während deinem Beschäftigungsverbot müsstest du eigentlich genau so viel wie vorher bekommen. Leider darf der Arbeitgeber, selbst wenn er den Fehler verschuldet hat, die nicht einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge, noch von dir verlangen. Ein halbes Jahr rückwirkend ist völlig ligitim.

Versuch am besten mit deinem Arbeitgeber eine Regelung zu finden, wie du das Geld am besten zurück zahlst. Vielleicht könnt ihr ja geringere Raten vereinbaren, die du dann auch aufbringen kannst...

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@Chrissicat

Antwort von annett23, ET-7. SSW am 28.03.2007, 13:54 Uhr

die 1060 euro waren brutto wie netto betrag. das hat sich aus den letzten 3 monaten vor der schwangerschaft errechnet gehabt. hatte auch gerade noch mal bei meiner KK angerufen und die haben auch gesagt, das ich nicht drum rum komme und das bezahlen muss. hab jetzt einen brief an meinen ag geschrieben, das ich das (da das ja nicht mein verschulden ist, das die das nicht richtig berechnen können) nur in kleinen raten von höchsten 30 euro im monat bezahlen kann. anders geht es nicht und darauf muss er sich einlassen, sonst kriegt er gar nichts, ich kanns mir ja nicht aus den rippen schneiden.

hab denen auch den vorschlag gemacht, das die meinen kompletten jahresurlaub und die ersten 3 monate von nächstes jahr mit nehmen können, da ich ja dann in elternzeit bin und der anspruch auf urlaubsgeld ja immer noch besteht. somit wären schon ca. 630 euro weg.

lg annett

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