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Geschrieben von KSLJ+2010, 22. SSW am 26.02.2013, 22:54 Uhr

Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Hallo,

jahrelang wurde in dem Mehfamilienhaus wo wir jetzt wohnen Hunde und Katzen gehalten. Jetzt halten mehrere Mieter Katzen und Hunde im Haus. Daher haben wir extra einen Anwalt gefragt ob wir eien Erlaubnis zur Katzenhaltung haben müssen wenn schon Tiere dieser Art gehalten werden und er meinte wir brauchen keine Erlaubnis da der Vermieter nicht den einen die Katzenhaltung erlauben kann und den anderen das aber verbietet. Es würde gegen den Grundgleichheitssatz? verstossen.

Ausserdem steht im Mietvertrag nur drin das man bei Hundehaltung um Erlaubnis fragen muß, Kleintierhaltung ist erlaubt.

Daher haben wir uns 2 Katzen angeschafft und haben sie jetzt seit 2 1/2 Jahren hier. Da wir eine defekte Klingel hatten und repariert wurde bekam die Hausverwaltung mit das wir Katzen hielten und schrieb uns das wir die abschaffen sollen sonst droht die Kündigung.

Angeblich soll es zur Geruchsbelästigung gekommen sein und es wurde geschrieben das wir 3 Katzen halten obwohl es nur 2 sind, die eine Katze hatten wir nur kurzzeitig zur Urlaubsbetreuung da das wir auch so der hausverwaltung geschrieben haben. Auch die Nachbarn meinten das sie das für eine Schikane der Hausverwaltung halten das es nie zur Geruchsbelästigung kam.

Leider sind wir auch nicht im Mietverein und unsere Hausverwaltung hat hier bei den Nachbarn einen ganz schlechten Ruf.

Bis zum 28.02.2013 sollen wir die Katzen abschaffen und es wurde jetzt eine letzte Abbahnung erteilt.

Habt ihr da ein Tipp wie man da vorgehen kann oder wie unsere Chancen vor Gericht wären. Gibt es dazu schon Urteile bzw. sind Katzen als Kleintiere anzusehen oder kommt das immer auf die Richter an?

 
9 Antworten:

Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von mf4 am 26.02.2013, 22:59 Uhr

Hier ist es so, dass die versch. Wohnungen versch, Eigentümern gehören (gleiche Hausverwaltung) und da kann das der Eigentümer entscheiden.

Ich habe eben Spaß mit einer netten Nachbarin die meint ihr Hund darf den Innenhof als Pissoir benutzen, weil ja Nachbars Freiläufer-Katzen auch ab und zu drauf pieseln... ätzend.

Bei euch fühlt sich jemand belästigt und dem muss der Vermieter nachkommen. Wenn es diese Belästigung nicht gibt würde ich das nicht einsehen.
Ich fühle mich durch den Hund auch nicht belästigt aber durch sein Frauchen, dass meint in den grünen Innenhof wo auch Kinder spielen kann man den Hund zum Gassi führen.

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Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von blossom, 19. SSW am 26.02.2013, 23:18 Uhr

hmmm ich find sowas schwierig.....
Wie ist denn das bei euch geregelt!? Habt ihr euch nicht bei der Hausverwaltung rückversichert ob ihr euch nen Haustier anschaffen dürft!?
Also bei uns im Haus ist das auch so das jede Wohnung jemand anderem gehört und diese teilweise vermietet sind. Nur das Haus wird von einer Organisation verwaltet.
Wir sind selbst Eigentümer, leben allerdings auch in unserer Eigentumswohnung. Bevor wir uns unseren Hund angeschafft haben, hab ich mich bei der Hausverwaltung und allen Mietern bzw. Eigentümern abgesichert das das ok ist... um nachher so nem Ärger aus dem Weg zu gehen.

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Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von kitkat170583 am 27.02.2013, 2:27 Uhr

es kann sein das einige mieter tiere halten dürfen und andere nicht! z.b. kann die tierhaltung wegen geruchsbelästigung oder verschmutzung des geländes von einen auf den anderen tag verboten werden. die tiere die zu diesem zeitpunkt aber schon dort gehalten werden dürfen dann auch dort verbleiben aber es ist nicht erlaubt sich ein neues tier anzuschaffen! das ist reine ermessenssache des vermieters!

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Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von ChoCoCat, 32. SSW am 27.02.2013, 4:57 Uhr

Vorab sind Katzen keine "Kleintiere" und fallen somit nicht unter Kleintierhaltung.Damit sind Kafigtiere gemeint.
Für Hunde, Katzen und sogar Frettchen sollte man vorher mit dem Vermieter reden und sich alles schriftlich geben lassen!
Allerdings würde ich es genau wie du nicht einsehen.
Ich empfehle dir dich an den Mieterschutzbund bei euch zu wenden! Da kannst du jederzeit eintreten. Kostet hier bei uns 60 Euro jährlich und meiner Meinung nach ist das als Mieter ne dufte Sache.

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Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von Christine70 am 27.02.2013, 8:02 Uhr

kann es sein, dass die anderen ihre katzen in der wohnung halten? und nur deine freigänger sind?
kann es vielleicht sein, daß deine katzen schon beobachtet wurden, wie sie z. b. in einen kinderwagen gepieselt haben? ihr werdet ja kaum eine katzenklappe haben, wo sie dauernd rein und rausgehen können.

ich würde mich erstmal genau erkundigen, wieso ihr sie abschaffen sollt und ob es beweise gibt, daß deine katzen für die verunreinigungen verantwortlich sind.

ansonsten wirst du wohl kaum etwas machen können. du hättest vorher fragen müssen. katzen sind keine kleintiere, vor allem wenn sie freigänger sind.

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Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von susafi am 27.02.2013, 8:25 Uhr

Lass doch den Anwalt ein Schreiben aufsetzen... wenn du ihn schon gefragt hast... ich glaube kaum das die Hausverwaltung weiter etwas unternimmt, wenn sie ein schreiben von diesem erhält

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Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von ccs am 27.02.2013, 8:31 Uhr

Hab jetzt nicht alley gelesen,aber katzen dürfen gendrell nicht verboten werden..gibt auch ein gerichtsurteil dazu

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Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von swiss-mom am 27.02.2013, 8:59 Uhr

Hier ist es so, dass man vorher den Vermieter fragen muss, dann gibt es einen Vertragszusatz, dass bei evtl. Belästigung/Verachmutzung durch die Tiere diesen der Mietvertrag auf Ende Monat gekündigt werden kann (also den Katzen).

Evtl. Haben die anderen Mieter die Vermieter vorher gefragt?

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Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Antwort von KSLJ+2010 am 27.02.2013, 20:22 Uhr

Hallo nochmal,

wir haben alle dieselbe Vermieterin und Hausverwaltung und die anderen haben keinen Brief bekommen.

Unsere Katzen werden nur in der Wohnung gehalten und alle Nachbarn die ich gefragt habe meinten das sie nie Katzengeruch aus unserer Wohnung wahrgenommen haben.

Die Hausverwaltung hat den schlechten Ruf da sie sich um keinerlei Mängel kümmert und alles auf die Mieter abwälzen möchte. Wir haben uns damals mit einem Anwalt gewehrt und haben Recht bekommen. Dann gab es noch den Nachbarn unter uns der sich beschwert hat da sich unser gerade mal 4 Monate Sohn damals mit den Beinchen auf dem Fußboden gestrampelt hat. Da hat die Hausverwaltung auch versucht uns abzumahnen, der Anwalt meinte das Kinderlärm hinzunehmen ist. gerade wenn ein Baby schreit oder in der Wohnung krabbelt kann der Nachbar nichts machen.

Der Mietverein meinte das er keine laufenden Sachen übernimmt, da hätten wir schon drin sein müssen und wenn dann etwas gewesen wäre hätten die etwas machen können.

Wir haben uns vorab beim Anwalt erkundigt und der meinte das wir keine Genehmigung des vermietes brauchen und daher haben wir auch nicht gefragt.

Daher haben wir jetzt einen Anwalt eingschaltet und der meinte das der Ausgang ungewiss ist.

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