Schwanger - wer noch?

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von nina91383  am 22.06.2017, 20:17 Uhr

Ist das rechtlich in Ordnung ?

Guten Abend ihr Lieben

ich muss mich ja Mal erkundigen, vielleicht kennt sich jemand aus ...ich arbeite als Krankenschwester in einer Psychiatrie und eigentlich nimmt meine Chefin auch Rücksicht auf mich ...jetzt hat sie mir jedoch einen Dienstplan geschrieben, der mich persönlich jetzt schon fertig macht, ohne das er überhaupt begonnen hat.

Ich soll einmal 7 Tage am Stück arbeiten, habe dann einen Tag frei, dann wieder 8 Tage am Stück arbeiten, dann einen Tag frei und gehe dann wieder 9 Tage am Stück los ...die will mich doch fertig machen oder ?

In 24 Tagen 2 Tage frei ?
Ist das so in Ordnung ?
Habe euch Mal meinen Schichtplan angehängt und das 2. Bild im Post darunter...hoffe ihr steht das
F1 bedeutet Frühdienst
D5 bedeutet Spätdienst

Danke für eure Hilfe :)

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16 Antworten:

Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von nina91383 am 22.06.2017, 20:18 Uhr

Hier das Zweite Bild, also der folgende Plan

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stell die frage bei frau bader im rechtsforum

Antwort von mellomania am 22.06.2017, 20:21 Uhr

sie weiß ob das vom mutterschutzgesetz her passt

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von babytraum8783 am 22.06.2017, 20:29 Uhr

MuSchG § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1.von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2.von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1.in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2.in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3.als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, +ie werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören.
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von Lupichri am 22.06.2017, 20:31 Uhr

Hallo Nina.

Also wenn man bei uns im Gericht schwanger ist, ist man vom (richterlichen) Eildienst ausgenommen und muss nicht mehr in die Psychiatrie fahren, um die Untergebrachten anzuhören. Das hat vor allem den Grund, sich nicht anzustecken. Erfahrungsgemäß waren auf den Stationen häufig irgendwelche Viren etc.

Was Deinen Schichtdienst angeht, weiß ich leider nicht Bescheid. Aus dem Bauch: das darf so nicht sein!

Liebe Grüße

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von Heidi E. am 22.06.2017, 20:34 Uhr

Bei uns in Österreich gibt es die Arbeiterkammer - an die würde ich mich wenden!! Wei.ß nicht, ob es etwas ähnliches in D gibt, aber bestimmt. Also ich bin auch Chefin und meine nicht Schwangeren würden mir den Stinkefinger zeigen!! Müsst ihr denn keine Wochenruhezeiten einhalten? Wie weit bist du? Bei uns muss der Arbeitgeber einer Schwangeren die Möglichkeit bieten, sich auszuruhen- und es liegt inihrem Ermessen wie oft und wie lange. In Ö darf eine Schwangere keine Überstunden machen, nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten und auch keine Nachtdienste machen......
Lg und lass dich nicht unterkriegen!

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von nina91383 am 22.06.2017, 21:06 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten :)

Hier in Deutschland darf ich auch keine Überstunden machen, da wird drauf geachtet und ich arbeite auch nur 20 Uhr
Mir geht es um die vielen Tage am Stück mit nur einem Tag dazwischen...das ist doch unmenschlich.
Und das MuschG kenne ich, da steht aber nicht wieviele Tage am Stück ich arbeiten darf...ich persönlich finde das auch ganz schön dolle

Ich werde mich Mal beraten lassen, guter Tipp

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von maedchenmama am 22.06.2017, 21:26 Uhr

Allein die 3 Wochenenden in Folge sind eine Zumutung.
Hast du mal mit ihr gesprochen? Wie waren deine Pläne denn vorher?
Du überschreitest doch deine Sollatunden mit dem Plan, dann leistest du doch geplante Mehrarbeit was im Muschug verboten ist.

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von QueenMum, 34. SSW am 22.06.2017, 23:00 Uhr

Laut Muschu bezogen auf die Zeiten wende das mal bei deiner Chefin an und wenn es nicht funktioniert schalte die Behörde ein

Üben Sie eine überwiegend stehende Tätigkeit aus, muss der Arbeitgeber Ihnen regelmäßige Pausen einräumen, in denen Sie sich zur Entspannung setzen können. Üben Sie hingegen eine überwiegend sitzende Tätigkeit aus, dürfen Sie Pausen einlegen, um eine andere Haltung einzunehmen und sich die Beine zu vertreten. Außerdem ist der Arbeitsplatz so zu gestalten, dass keine erhöhte Unfallgefahr besteht.

Hinsichtlich der Arbeitszeit gibt es in der Schwangerschaft weitere Einschränkungen: Sie darf 8,5 Stunden am Tag beziehungsweise 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen nicht überschreiten. Für Minderjährige gelten acht Stunden täglich und 80 Stunden in zwei Wochen. Mehrarbeit ist nicht gestattet.

An Sonn- und Feiertagen sowie nachts zwischen 20 und 6 Uhr dürfen Schwangere nicht beschäftigt werden, wobei es hier für einige Branchen wie die Gastronomie, die Landwirtschaft und die Krankenpflege sowie das Kunst- und Showgewerbe eine Ausnahmeregelung gibt.

Möchten Sie auf eigenen Wunsch in einer anderen Branche Mehr-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit leisten, können Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung beantragen. Hierzu genügt ein formloser Antrag, in welchem Sie Ihr Anliegen begründen, und die Vorlage eines ärztlichen Attests, dass keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von KaroD am 23.06.2017, 1:18 Uhr

Huhu,

wenn sie sich nicht ans MuschG hält, gehst du dir einfach eine BV holen.

LG

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von Kinka75 am 23.06.2017, 4:54 Uhr

Du kannst den Betriebsarzt einschalten und er muss eine Gefährdungseinstufung deines Arbeitsplatzes machen.U.a. kannst Du auch Deinen Dienstplan vorlegen.
Falls Dein Arbeitgeber es ablehnt den Betriebsarzt einzuschalten,kannst Du das beim Gewerbeaufsichtsamt melden.Die schalten sich dann ein.
Du kannst Dich auch dort vorab beraten lassen.
Es wäre interessant ob Du eine 5 oder 6Tage Woche hast!
Ich gehe mal davon aus dass Ihr Euch gerade in der Urlaubszeit befindet oder?

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von nina91383 am 23.06.2017, 9:08 Uhr

Hey, vielen Dank für die Reaktionen.

Ich arbeite in einer 5,5 Tage Woche - ich weiß nicht ob ich das alles ansprechen soll, meine Chefin hat wohl schon gesagt, dass sie von niemanden Beschwerden will...durch Urlaub und viele Wünsche wäre es nicht möglich gewesen, den Plan anders zu schreiben.

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von Schafinchen am 23.06.2017, 13:37 Uhr

Rechtlich gesehen darf sie das machen. Es kommt auf die Stundenzahl an die du arbeitest im Monat und die darfst du nicht überschreiten. Sprich wenn du mit diesen 24 Tagen schon auf dein Monatssoll kommst dann musst du danach zwingend frei haben. Arbeitest du zum Beispiel kürzere Schichten als üblich kann deine Chefin dich an mehr Tagen einteilen.
Und aufs Jahr gesehen müssen in dem Beruf 15 Sonntage frei sein.

Würde dennoch mit ihr reden. Selbst wenn sie es am Ende nicht ändert (ändern kann) ist es besser als es in sich hineinzufressen.
Ansonsten ist der FA, Betriebsrat was auch immer ne gute Anlaufstelle

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von xBekki am 25.06.2017, 1:27 Uhr

Hi. Bin auch Krankenschwester und bin recht frisch Mutter.

Soviel ich weiß, musst du, wenn du am Sonntag arbeitest mindestens EINEN anderen Tag in der Woche frei haben. Sprich: du darfst maximal 12 Tage am Stück arbeiten (wenn der erste Montag und der letzte Sonntag frei wären)..

Hoffe, ich konnte helfen. Sonst kannst du mir auch ne pn schreiben

Liebe Grüße Bekki und Sunny (4 Monate)

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von Asia. am 25.06.2017, 8:10 Uhr

Rede mal mit deinem AG. Bei uns ist sowas bei Vollzeit fast gang und gebe wenn es Mitarbeittechnisch etwas unterbesetzt ist wegen krankheitsfällen. (unser AG ist da zum Glück korrekt und Mitarbeiterfreundlich, was in der Branche leider nicht Gang und gebe ist)
Vollzeitkraft arbeitet 6Tage die Woche. Sprich: Du hast in einer Woche nur Anspruch auf einen Tag frei. Solange der AG deine Stunden einhält ist das in dieser Aufteilung in Ordnung. Deswegen habe ich seit Jahren nicht mehr in der Altenpflege Vollzeit gearbeitet weil es einfach nur ausgeschlachtet wird wo es nur geht. Du hast nämlich auch kein recht auf regelmäßige wochend-frei. Das ist alles Verhandlungssache.

ABER du darfst als Schwangere Sonn- und Feiertage NICHT arbeiten. Dein dienstplan muss dies also Berücksichtigen. Genauso die verminderten Stunden. Da muss er notfalls die Dienste kürzen damit du früher heim,gehen kannst. Auch zwecks spätschicht. Spätestens 20:00 haste Feierabend auch wenn es brennt.

Versuch es mal das zu besprechen. In der Altenpflege gibt es genug Arbeitgeber die sich da dumm stellen.

Ist er nicht in der Lage dies einzuhalten muss er dir ein BV erteilen, damit er nach 6 Wochen Anspruch auf eine Kraft hat, die voll arbeiten gehen kann. (das hat mein AG gleich zu beginn der Schwangerschaft gemacht. So war es für den Betrieb am einfachsten)

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von sophiital am 29.06.2017, 13:42 Uhr

Nein, du darfst Sonntags und Feiertags nicht arbeiten. Keine Überstunden sowie Mehrarbeit.

Sprich mit deiner Gynäkologischen Praxis und leg ihr die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes vor ;-)

Liebe Grüße und alles Gute! :-)

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Re: Ist das rechtlich in Ordnung ?

Antwort von Maroulein am 24.07.2017, 18:30 Uhr

Theoretisch gehen gar nicht mehr wie 6Tage in Folge,da du zwar Sonntags arbeiten darfst,dann muss aber der Folgetag frei sein
Das gleiche gilt für Feiertage

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