Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von tayler2011, 22. SSW am 16.01.2014, 21:35 Uhr

im RUB antwortet niemand, vllt weiss hier jemand antworten ?

hallo, ich bin fast in der 23 ssw (et 22.5.14) mit dem 2 kind, so nun bin ich hausfrau.

mein mann wurde am 2 dez 2013 gekündigt , nun meine frage , mein mann möchte die ersten beiden monate nach der geburt zu hause bleiben, aber wie wird das gehandhabt... er wird bis dahin bzw denke ich mir mal bis mitte feb. wieder arbeit haben.

wenn dies zb so sein sollte, wie ist das mit dem elterngeld zu machen ? muss er das denn trotzdem 7 wochen vor ET einreichen beim arbeitgeber ( schriftlich formlos? oder elterngeldantrag? ) oder bei der elterngeldstelle ,
oder steht ihm das gar nicht zu da er denn ja nicht volle 12 monate vor ET gearbeitet hat ?

und wie ist das wenn er arbeitslos bleibt ( ganz hart genommen) steht ihm denn die 2 monate elternzeit zu ? wo muss er das denn beantragen ( beim arbeitsamt ? )

das internet ist ja voll damit ( elterngeld) aber nix beantwortet meine fragen genau .


danke schon mal für hilfe :)

 
9 Antworten:

Re: im RUB antwortet niemand, vllt weiss hier jemand antworten ?

Antwort von Melli2901 am 16.01.2014, 21:38 Uhr

Hallo!

Ja, es muss trotzdem 7 Wochen vor ET eingereicht werden.

Soweit ich weiß, kann dein Mann trotz vorheriger Arbeitsosigkeit in Elternzeit gehen. Das Elterngeld wird nur deutlich niedriger ausfallen.
Wie es während der Arbeitlosigkeit ausschaut, ob der dann in Elternzeit gehen kann, weiß ich leider nicht.

Ich war dir keine wirkliche Hilfe...sorry

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Re: im RUB antwortet niemand, vllt weiss hier jemand antworten ?

Antwort von tayler2011, 22. SSW am 16.01.2014, 21:42 Uhr

und wo wird das beantragt ?wenn er arbeitet ?

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Re: im RUB antwortet niemand, vllt weiss hier jemand antworten ?

Antwort von love14, 11. SSW am 16.01.2014, 21:46 Uhr

Ich kenn mich damit leider auch noch überhaupt gar nicht aus. Aber ich glaube gute Info´s bzw. direkte Beratung bekommst du auf der Stelle für´s Elterngeld (Oft in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung). Denke dort bekommst du dann auch eine gezielte Auskunft........

LG Gina

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Re: im RUB antwortet niemand, vllt weiss hier jemand antworten ?

Antwort von Melli2901 am 16.01.2014, 21:46 Uhr

Zum einen beim Arbeitgeber (schriftlich & und um Unterschrift bitten, das es erhalten wurde) und zum anderen bei der Familienkasse (die regeln die Sache mit dem Eterngeld)

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Re: im RUB antwortet niemand, vllt weiss hier jemand antworten ?

Antwort von tanzmit, 18. SSW am 16.01.2014, 21:54 Uhr

Hundertprozentig weiß ich auch nicht Bescheid, aber ich weiß von meinem Mann, (wir hatten so eine Konstellation), dass dein Mann beim Arbeitsamt die Elternzeit angeben muss und dann solange dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Er soll dann das Arbeitslosengeld aufschieben lassen und nur Elterngeld beziehen, das wird sonst aufeinander angerechnet. ABER: Monate vor der Geburt, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, werden für das Elterngeld mit 0,00 € berechnet und versauen einem heftig den Durchschnitt! Mein Mann hat nach anderthalb Monaten Elternzeit eine Stelle gefunden, mit der Bedingung, dass er die Woche drauf anfing - er hat dann seine Elternzeit abgebrochen.
Ob er vorher 12 Monate gearbeitet hat oder nicht, ist egal, Elterngeld steht ihm zu (anders als ALG1), halt im Zweifelsfall aber nur der Mindestsatz von 300€.
Die Sieben-Wochen-Frist gilt trotzdem, wobei manchmal nicht jeder Arbeitgeber begeistert ist von Elternzeitnehmenden Männern - meinen hat das den letzten Job gekostet ziemlich eindeutig - aber eine nette Abfindung eingebracht für den Klageverzicht. Kündigung kam ZUFÄLLIG zum letzten Tag vor der geplanten und leider zu früh angekündigten Elternzeit, noch außerhalb der Kündigungsschutzzeiten. Sei's drum, wir haben dadurch plus gemacht... ;-) Und der jetzige Job ist auch noch besser bezahlt.
Elternzeit wird schriftlich formlos beim Arbeitgeber beantragt und die Elterngeldkasse hilft einem gerne telefonisch bei Fragen weiter.

Liebe Grüße

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Ps: Rechtexpertenforum

Antwort von tanzmit am 16.01.2014, 21:57 Uhr

Im Forum bei Frau Bader kannst du ganz allgemeine Fragen stellen, Einzelfallberatung darf sie aber nicht machen. Aber deine Fragen müssten gehen.

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danke

Antwort von tayler2011, 22. SSW am 16.01.2014, 22:03 Uhr

das hat mir schon ein bisschen geholfen, ja bei fr bader hab ich das auch schon gefragt . danke nochmal

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Re: im RUB antwortet niemand, vllt weiss hier jemand antworten ?

Antwort von Xeniachan am 16.01.2014, 22:24 Uhr

ELTERNZEIT beantrags man beim Arbeitsgeber
ELTERNGELD beantragt man bei der Elterngeldstelle (meist bekm jugendamt mit drin in deiner nahe)
KINDERGELD bei der Familienkasse ^.^

Hoffe ist verstandlich^^

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Re: im RUB antwortet niemand, vllt weiss hier jemand antworten ?

Antwort von tayler2011, 22. SSW am 16.01.2014, 22:35 Uhr

ich bin ja nicht völlig verblödet ^^.... aber komisch die frage mit der elternzeit wenn man zb alg 1 bekommt wie die sich handhabt beantwortest du nicht, komisch, aber das man hier gleich für dumm gehalten wird, war ja kla.

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