Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von guinan, 25. SSW am 11.05.2010, 16:03 Uhr

Ich hab mal eine Verständnissfrage zum BV

Ich bin aus Österreich.
Hier gibt es den vorzeitigen Mutterschutz aus gesundheitlichen Gründen. Dafür benötigt man ein Attest vom FA und der Amtsarzt gibt dann das OK (oder nicht). Ein vorzeitiger Mutterschutz gilt für die gesamte Restzeit der Schwangerschaft und man darf überhaupt nicht arbeiten! Das Geld bekommt man dann direkt von der KK ausbezahlt.
ODER
Das Arbeitsinspektorat sagt, das die Arbeit für die Schwangere und das Ungeboren zu gefährlich ist (z.B. wegen Chemikalien, o.ä.). Dann muss einem der AG eine andere Arbeit im Betrieb geben, oder nach Hause schicken. Der AG muss die weiteren Kosten (Gehalt) tragen. Ob der AG diese dann irgendwo anders wieder zurückbekommen kann, weiß ich nicht.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das bei Eurem BV so, dass der FA dieses ausspricht. Es muss nicht vollständig sein (nur mehr wenige Stunden arbeiten) oder kann auch begrenzt sein (für ein paar Wochen). Der AG zahlt das Gehalt weiter, bekommt es aber von der KK zurück.
Hab ich das soweit richtig verstanden?

Wer schickt eine Schwangere nach hause, wenn der Job zu gefährlich ist? Wer zahlt da das Gehalt?

LG
Bettina

 
11 Antworten:

Re: Ich hab mal eine Verständnissfrage zum BV

Antwort von irka09, 15. SSW am 11.05.2010, 16:10 Uhr

wenn der AG sagt das die arbeit zu gefährlich ist, und er keine andere hat, schickt er dich nach hause (ist dann auch ein BV) und der AG zahlt das gehalt weiter.

ich hoffe ich habs jetzt so richtig erklärt...

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Re: Ich hab mal eine Verständnissfrage zum BV

Antwort von Tiffy1212, 21. SSW am 11.05.2010, 16:11 Uhr

Hallo Bettina!

Ja, das hast Du richtig verstanden.
Der FA kann das Beschäftigungsverbot temporär aussprechen (also zeitlich beschränkt), er kann eine stundenweise Beschäftigung (unter vollen Bezügen) anordnen, wenn Vollzeitarbeit nicht zuzumuten wäre.

Was Deine letzte Frage betrifft, verstehe ich sich nicht so ganz. Aber ich vermute, Deine Frage zielt auf die Rolle des Arbeitgebers ab? Wenn eine Arbeit zu gefährlich würde, kann auch der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dies kommt gar nicht so selten vor. U.a. z.B. bei Frauen, die im Kindergarten arbeiten, als Krankenschwester, etc.

LG,
Tiffy

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Re: Ich hab mal eine Verständnissfrage zum BV

Antwort von mausi87hb, 11. SSW am 11.05.2010, 16:18 Uhr

Ich habe ein BV von meinen Arbeitgeber bekommen, da ich altenpflegerin bin und schon sehr sehr viele (ich auch) in dem Heim eine FG hatten.

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Re: @ irka09 & Tiffy1212

Antwort von guinan, 25. SSW am 11.05.2010, 16:19 Uhr

Im Grunde ist hier auch der AG zuständig, zu sagen, dass eine Arbeit zu gefährlich ist. Viele AG´s halten sich da aber nicht an die gesetzlichen Arbeitsverbote. Daher gibt es das Arbeitsinspektorat, dass den AG überprüft und gegebenenfalls Schwangere nach hause schickt.

In einem alten Job, im Behindertenbereich, da gab es so eine merkwürdige Situation. In einem anderen Wohnhaus wurden 2 Schwanger nach einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat nach hause geschickt. der Chef meinte daraufhin, dass alle Schwangeren nach Ankündigung der Schwangerschaft sofort nach hause geschickt werden müssen. Als dann eine direkte Arbeitskollegin von mir schwanger wurde, durfte sie aber nicht gleich nach Hause. Sie musste darum kämpfen.

LG
Bettina

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Re: @ irka09 & Tiffy1212

Antwort von Tiffy1212, 21. SSW am 11.05.2010, 16:27 Uhr

Völlig richtig. Ein allgemeines Beschäftigungsverbot spricht der AG aus.
Ein individuelles BV wird vom FA ausgesprochen.

Die Situation bei Dir auf der Arbeit war wirklich strange. Man sollte meinen, alle sollten gleich behandelt werden. Schlussendlich sah das aber doch ehr nach "Nasenentscheidung" aus, nicht?

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Re: @ irka09 & Tiffy1212

Antwort von irka09, 15. SSW am 11.05.2010, 16:30 Uhr

ich weiß nicht, ob in das in deutschland kontrolliert wird, aber bei mir wars so, das ich vom AG kein BV bekommen hab, obwohl die arbeit sehr schwer ist für eine schwangere, und die FÄ meinte nur, wenn es nicht ganz so schnwer ist, soll ich einfach weiterarbeiten, als ich zu ihr gesagt hab das es sehr schwer ist, hat sie mich erstmal krankgeschrieben...hatte dann zwar eine FG, aber das hatte damit ncihts zu tun...

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Re: @ irka09 & Tiffy1212

Antwort von guinan, 25. SSW am 11.05.2010, 16:34 Uhr

Ja! Daher hat sich meine Kollegin auch an das Arbeitsinspektorat gewendet. Da sie aber auch gesundheitliche Probleme hatte wurde sie dann in den vorzeitigen Mutterschutz geschickt. Wenn man sich als Arbeitnehmer an das Arbeitsinspektorat wendet, kann der ganze Prozess sehr lange dauern!

Jetzt weiß ich etwas besser bescheid, wenn ihr hier über das BV schreibt!

Danke!

LG
Bettina

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Re: @ irka09 & Tiffy1212

Antwort von guinan, 25. SSW am 11.05.2010, 16:40 Uhr

Oh, das tut mir leid!

Meine jetzige Situation ist etwas merkwürdig. Da ich in einem Non-Profit-Unternehmen arbeite, konnte mich meine Chefin nicht so einfach nach Hause schicken. Mein Gehalt und das einer Karenzvertretung wären zu viel gewesen. Daher habe ich auch über den FA und Amtsarzt meinen vorzeitigen Mutterschutz bekommen.
Ich hatte aber auch einen Nebenjob. Den darf ich jetzt auch nicht ausüben, da der Mutterschutz für alle Arbeiten gilt!

LG
Bettina

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Re: @ irka09 & Tiffy1212

Antwort von irka09, 15. SSW am 11.05.2010, 16:49 Uhr

ja, das das BV für alle arbeiten gilt is hier auch so.

ja wenn das bei dir so gut geht mit der zusammenarbeit von arzt und AG ist doch echt schön!

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Re: Freistellung

Antwort von Missy27, 34. SSW am 11.05.2010, 17:12 Uhr

Beim Zahnarzt gibt es auch die Möglichkeit der Freistellung der Zahnarzthelferin, wenn sie in der Praxis keine andere Tätigkeit (zum Besipiel an der Rezeption) ausüben kann. Dann stellt der Zahnarzt sie während der SS frei, also ähnlich wie beim BV. Die Zahnarzthelferin bekommt auch weiter ihr Gehalt. Aber der ZA kann sich auch eine Art Ausgleich holen (aber nicht von der KK der AN), aber soweit ich weiß nicht das komplette Geld, einen Teil muss er selbst tragen. Bin mir aber nicht 100%ig sicher.

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Re: Ich hab mal eine Verständnissfrage zum BV

Antwort von schnecke1 am 11.05.2010, 20:03 Uhr

ich arbeite im Labor. Als ich mit meinem 1.Kind schwanger war, durft ich arbeiten. Jetzt gelten andere Bestimmungen, wenn man schwanger ist, darf man im Labor nur noch mit wässrigen Lösungen arbeiten. Kann oder will man das auch nicht, wäre Versetzung möglich in Labor ohne gefährliche Stoffe.

Oder der FA schreibt krank.

Aber von wem jetzt welche Gelder kommen, das weiß ich nicht so genau. Sorry...

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