Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von engelchen_lpz am 09.06.2010, 9:05 Uhr

Hinweis zum Sparpaket und Elterngeld

Hab grad bei uns mit der Firma telefoniert... Das Sparpaket ist eine Gesetzesvorlage und muss noch durch den Bundesrat ... der wird wahrscheinlich der 65% Regelung zustimmen, und die 300 euro Mindestbetrag bei Hartz IV wird wohl als Sozialleistung umgemodelt und dann vom SOzialamt gezahlt. Hintergrund: Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, Hartz IV hat kein ausfallendes EInkommen, daher könnte es so kommen das die 300 Euro dann vom Sozialamt gezahlt werden müssen und nur die Einkommensersatzleistung bei Erwerbstätigen von den zuständigen Elterngeldstellen.

Komplett streichen dürfen und können sie das Elterngeld für Hartz IV Empfänger nicht.

also von dem her, keine Sorge, es wird alles weitergehen!

 
18 Antworten:

Re: Hinweis zum Sparpaket und Elterngeld

Antwort von Pitry, 39. SSW am 09.06.2010, 9:15 Uhr

darf ich fragen, wo du arbeitest? In welcher Branche?

Und..... das ist ja wieder lustig, wenn das wirklich so wäre..... wir sparen jetzt! Ich bezahl den nächsten Einkauf nicht vom Girokonto, sondern vom Sparbuch..... wie funktionell.... weg ist das Geld doch dann trotzdem.

LG, Pitry

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinweis zum Sparpaket und Elterngeld

Antwort von Klee, 24. SSW am 09.06.2010, 9:36 Uhr

Hallo,
kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, das es vom Sozialamt gezahlt wird.
Werden Sozialleistungen nicht von der Stadt gezahlt?
Unseren Städten geht es doch momentan allen nicht so besonders, also hier wird entweder gestrichen oder Beiträge erhöht, Schulen geschlossen ....
Und Elterngeld wird doch vom Bund bezahlt oder?
Liege ich da völlig falsch?

Das können sich die Städte doch gar nicht leisten, und da das Elterngeld eigentlich als Entgeldersatzleistung eingeführt wurde,sprich für Mütter die in ihrem Job aussetzen um sich ein Jahr ums Kind zu kümmern. Ist es doch irrsinn solche Kosten auf die Stadt abzuwälzen, so das alle anderen im nächsten Jahr wieder mit Beitragserhöhungen(Kiga, Grundsteuer,..) und Schulschließungen rechnen müssen.
Klee

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinweis zum Sparpaket und Elterngeld

Antwort von Alexa1909, 32. SSW am 09.06.2010, 9:44 Uhr

Ich finds auch fraglich,wie das gehen soll.Ich mach mir da aber generell keine grossen Sorgen.
Bisher wurde man vor Neuerungen ja immer rechtzeitig gewarnt und konnte sich mehr oder weniger drauf einstellen.

lG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinweis zum Sparpaket und Elterngeld

Antwort von Cindy_18 am 09.06.2010, 10:15 Uhr

Weißt wie lange das noch dauern wird?Weil die meisten nicht zu stimmen!
Außerdem kam gestern auf RTL das wenn das Sparpaket durch ist haben wir am ende noch mehr schulden.
Das wird alles noch Dauern und es wird sich noch oft verändern.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinweis zum Sparpaket und Elterngeld

Antwort von TweetyS, 31. SSW am 09.06.2010, 10:20 Uhr

Sorry, aber ich finde es sollte so gemacht werden wie angekündigt! Denn es ist eine Entgeldersatzleistung und wer nicht arbeitet, der hat keinen Anspruch darauf. So seh ich das, ganz klar!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinweis zum Sparpaket und Elterngeld

Antwort von Alexa1909, 32. SSW am 09.06.2010, 10:49 Uhr

Ja da hat Tweety schon irgendwie recht.Wenn Hartz 4 Empfänger,Haufrauen ,Schüler und Studenten,also alle die vor der Geburt nicht gearbeitet haben das Geld nicht bekommen,wird der Staat so einiges sparen.

Bin mal gespannt ob das Deutschland rettet

lG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Alexa1909

Antwort von Dreikindmama am 09.06.2010, 11:00 Uhr

Du schreibst, dass alle, die nicht gearbeitet haben vor der Geburt des Kindes auch kein Elterngeld bekommen sollten.

Ich sehe es aber ganz anders. Wenn eine vorher berufstätige Frau nach der Geburt zu Hause bei ihrem Kind bleibt erhält sie ja 67 % ihres Lohnes als Elterngeld. Sie arbeitet aber in diesem Jahr dann auch nicht mehr als eine Hausfrau. Mit welchem Recht sollte dann eine vorher berufstätige Frau Geld bekommen aber eine Hausfrau nicht. Die vorher berufstätige Frau und die sogenannte "Nur"-Hausfrau üben in dem einen Jahr beide die gleiche Tätigkeit aus und da wäre es doch eigentlich nur gerecht, wenn dann beide gleich viel Geld bekommen. Aber selbst das ist ja nicht der Fall, denn eine Hausfrau bekommt ja bis jetzt lediglich 300 Euro, für die selbe Tätigkeit, für die eine vorher berufstätige Frau 67 % ihres Lohnes bekommt. Wo ist da die Gerechtigkeit?

Gruß

Sylvia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinweis zum Sparpaket und Elterngeld

Antwort von Nine8, 34. SSW am 09.06.2010, 11:01 Uhr

Natürlich wird das Geld nicht gestrichen, im SInne von "gestrichen". Das Elterngeld wird als einkommen auf den Hartz IV-Regelsatz angerechnet. dadurch sinkt der Hartz IV Satz um genau diese 300 € .

Elterngeld gibt es anch wie vor von der Elterngeldstelle, nur eben weniger vom Amt. Und das ist auch gut so...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Alexa1909

Antwort von Alexa1909, 32. SSW am 09.06.2010, 11:12 Uhr

Siehste und genau das ist das was ich meine.Ich hab mein Posting nicht wirklich ernst,sondern es eher ironisch gemeint.

Was ich damit sagen wollte,ist ,das es wahrscheinlich nie gerecht zugehen wird.Immer wird sich jemand durch gewisse Regelungen auf den Schlips getreten fühlen.Da sind dann die Mittelständler und Armen die eine Reichensteuer wünschen.Und die Reichen, die das gar nicht verstehen und sich damit verteidigen,das sie doch für ihr Geld hart und manchmal fast rund um die Uhr gearbeitet haben.

Da ist der Familienvater,der 16 Stunden am Tag arbeitet um seine Familie durchfüttern zu können und der schimpft auf die Hartz 4 Empfänger.

Da ist dann die alleinerziehende Hartz 4 Mutti mit nen Säugling,die sagt,sie kann auch nichts für ihr Elend und wenn ihr netter Ex-Mann nicht seine Gehaltsabrechnung frisieren lassen würde ,müsste der auch Unterhalt zahlen und sie müsste gar kein Hartz 4 beziehen.

Das sind alles Klischees und Beispiele und jaaaa es gibt solche und solche,haben wir ja alle inziwischen verstanden,aber es wird sich immer jemand ungerecht behandelt fühlen.
Man kann dieses blöde Thema nun noch weitere Tage verfolgen und diskutieren,aber Fakt ist,so lange die Bürger dieses Landes sich untereinander nicht grün sind und an einem Strang ziehen wird die Politik es immer wieder leicht haben irgendwelche fiesen Neuerungen in die Welt zu setzen.

lG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

SUPER! Hier unterschreib ich.....

Antwort von Pitry, 39. SSW am 09.06.2010, 11:20 Uhr

Du bringst es auf den Punkt.

LG, Pitry

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wegen der 65%

Antwort von kiki-oliver, **. SSW am 09.06.2010, 11:21 Uhr

War es aber nicht so, das die 65% nur für die Zahlungen gelten, wo die Antragsteller über 1400€ netto verdienten? Meine es in den Nachrichten gelesen zu haben. Darunter sollte es bei den 67% bleiben. Oder haben die das schon wieder geändert?

LG Karina, mit Emily im Arm

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

noch gar NIX steht fest...

Antwort von Pitry, 39. SSW am 09.06.2010, 11:27 Uhr

.... es bleibt euch definitiv nichts anderes übrig, als abzuwarten.

LG, Pitry

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

engelchen ist für die berechnung von elterngeld zuständig!

Antwort von cke04, 27. SSW am 09.06.2010, 11:29 Uhr

ot

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: engelchen ist für die berechnung von elterngeld zuständig!

Antwort von Pitry, 39. SSW am 09.06.2010, 11:32 Uhr

aaaaaahhhhhh, das ist natürlich dann eine sehr interessante Aussage!

Aber wie gesagt: der Sinn dieser Maßnahme entzieht sich mir - bei dieser Regelung - dann völlig.

LG, Pitry

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

lese immer mal wieder hier im forum mit...nine gebe dir völlig recht

Antwort von bald-mama? am 09.06.2010, 12:33 Uhr

den rest meiner gedanken spare ich mir.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

.. und bei minijobbern?

Antwort von Rina, 12. SSW am 09.06.2010, 13:01 Uhr

wie sieht das eigendlich bei der neuregelung mit den minijobbern aus (165€ und 400€ basis)?
die haben doch zuvor auch den sockelbetrag von 300€ bekommen. und nun?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: .. und bei minijobbern?

Antwort von Alexa1909, 32. SSW am 09.06.2010, 13:36 Uhr

Also ich denke Minijobber werden das Geld auch bekommen.Warum auch nicht?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hinweis zum Sparpaket und Elterngeld

Antwort von montpelle am 09.06.2010, 15:23 Uhr

"keine Sorge, es wird alles weitergehen!"

Toll, dann kann man ja weiterhin faul auf dem Sofa sitzen und braucht nicht arbeiten gehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.