Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Newborn13, 14. SSW am 06.04.2013, 15:55 Uhr

Habe ich das richtig verstanden???

Also wenn man ein Beschäftigungsverbot bekommt, dann ist
man nicht krank, sondern es besteht die Gefahr, dass man krank wird, wenn man weiter in die Arbeit geht.

Wenn man allerdings schon krank ist, dann bekommt man eine AU.

Hab ich es richtig verstanden.

Also darf man beim Beschäftigungsverbot noch alles machen wie z.b. Kino, Essen gehn und auch verreisen, aber natürlich nur soweit, dass man sich und dem Kind nicht schadet. Man darf halt nicht arbeiten, weil dies bestimmte Beschwerden, Krankheiten auslösen würde?


Ich habe keins von beiden, meine Kollegin aber und mich hat der Unterschied mal interessiert.


Lg

 
6 Antworten:

Re: Habe ich das richtig verstanden???

Antwort von MVgirl1986 am 06.04.2013, 16:06 Uhr

Nein. Ein BV ist lediglich dafür da, Leben und Gesundheit von Mutter und/oder Kind zu schützen, WENN Gefahr dafür besteht.

Und ja, man kann alles machen während des BV. Man darf halt nur nicht mehr voll arbeiten (Teil-BV) oder gar nicht mehr arbeiten, weil die Arbeit dann evtl. Leben und Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährden würde.

Ich hoffe das ist so einigermaßen verständlich.

Lz

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Re: Habe ich das richtig verstanden???

Antwort von poi3, 37. SSW am 06.04.2013, 16:36 Uhr

Hi

also ein BV gibt es wenn die Arbeit Gesundheit und Leben des Kindes oder der werdenden Mutter gefärdet.. entweder weil die Arbeit generell nicht geeignet ist (das stellt man dann anhand der Gefärdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes fest - hierbei geht es um Gefahrenstoffe, Körperliche Tätigkeiten etc. welche nicht mit dem Mutterschutzbestimmungne einhergehen), dann geht es noch darum ob der AG die Möglichkeit hat einen Schonplatz anzubieten.. wenn ja, so muss man dann diesen Schonplatz annehmen und bekommt kein BV, wenn nicht so muss der AG ein BV aussprechen da er die Mutterschutzbestimmungne nicht einhalten kann..

ein BV kann es auch geben wenn man Risikoschwanger ist, Blutungen und Co hat und man dann Bettruhe haben muss etc .

ein BV gibt es auch wenn man z.B. mit Kindern arbeitet und selber aber keinen ausreichenden Impfschutz bei bestimmten Krankheiten hat..

bei Rückenschmerzen, Übelkeit und allen normalen Begleiterscheinungne welche eben bei einer Schwangerschaft normale Symptome sind gibt es kein BV sondern eben eine Krankschreibung..

ob man alles machen kann liegt an der Art des BV bzw dem Grund..

hat man ein BV weil man in einem Labor sonst mit Gefahrenstoffen in Kontakt kommt oder keinen Impfschutz hat aber mit Kindern zu tun hat etc . so kann man alles das machen was man als normale Schwangere auch machen würde (sicher gibt es auch im Alltag Dinge die das Kind gefährden und die sind natürliche ebenso TABU)

bekommt man nun aber ein BV wegen Risikoschwangerschaft etc und man soll Bettruhe halten etc dann kann man in seiner Freizeit natürlich nicht alles machen..
ist Bettruhe angesagt so gilt das in der Freizeit auch..

Ich habe z.B. ein BV da ich Blutungen und öfter Hämatome in der Gebärmutter hatte.. hab in meinem Job alleine mit Patienten zu tun die ich heben und Tragen muss.. auf Hausbesuchen auch alleine bin und kein Schonplatz angeboten werden konnte.. durfte wegen der Hämatome und der Blutungen nicht mehr schwer heben etc und habe somit eines bekommen..
natürlich darf ich nun nicht im Fitnessstudio herumhüpfen oder gar Gewichte stemmen und sollte sicher auch weder meine Tochter Tragen noch schwere Einkäufe..
sicher käm sich meine Arbeitgeberin auch etwas veräppelt vor wenn sie mich Joggend im Wald antrifft etc..

aber natürlich gehe ich spazieren, gehe in die Therme, gehe ins Kino oder Restaurant.. etc. das ist dann auch ok..

lg

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Re: Habe ich das richtig verstanden???

Antwort von Newborn13, 14. SSW am 06.04.2013, 17:08 Uhr

Es ist echt interessant was es alles gibt. Da sieht man mal wie wenig man über die Bereiche weiß.
Ja klar Fitnessstudio oder Sport sind dann natürlich nicht geeignet.
Ich dachte mir nur, man kann ja nicht 7 Monate nur zu Hause sitzen, da dreht man ja durch. Ich finde es ja Super das es sowas gibt, das sich schwangere da nicht in die Arbeit reinquälen müssen.
Und wenn sie ins Kino geht schadet das ja mit Sicherheit nicht ihr und dem Kind oder wenn sie essen geht.
Ich telefonier heute eh nochmal mit ihr, dann kann ich ihr das auch sagen.

Würde mich aber noch über weitere Erfahrungsberichte freuen.

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Re: Habe ich das richtig verstanden???

Antwort von blossom, 24. SSW am 06.04.2013, 18:06 Uhr

der Arbeitgeber hat mit einem BV ebenfalls die Möglichkeit sich an das Mutterschutzgesetz zu halten wenn er dich im Betrieb nicht nach den gültigen Bestimmungen beschäftigen kann....

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Re: Komisch...

Antwort von Soie am 06.04.2013, 20:06 Uhr

Im Expertenforum hast du geschrieben das DU ein Beschäftigungsverbot hast. Dann müsstest du doch auch den Grund wissen, ob du Beschwerden hast oder einen Gefährlichen Arbeitsplatz.

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Re: Komisch...

Antwort von poi3, 37. SSW am 08.04.2013, 11:19 Uhr

....ach so.. verstehe.. also geht es mehr um die Frage in wie weit die freie Zeit genutzt werden kann wenn man dann ein BV hat.. aber ich denke wenn man selber eines hat dann kennt man die Gründe dafür und sollten es Beschwerden sein und hat man aus dem Grunde um ein BV gerungen so ist man ja auch sicher ganz von alleine schon verantwortungsvoll und weiß was man letztendlich auch im Alltag meiden sollte..

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