Geschrieben von nawe, 5. SSW am 17.05.2007, 10:14 Uhr |
Hab mal ne Frage bez.Arbeitgeber
und zwar bin ich momentan noch in Erziehungsurlaub, mein Arbeitsvertrag läuft noch bis 30.09.07. Muss ich trotzdem meinem Arbeitgeber von der neuen SS berichten und den ET ihm bekannt geben? Läuft der Vertrag dann trotzdem aus oder muss er den dann verlängern wegen der SS? Muss ich mich dann beim Arbeitsamt melden?
Danke
Nadine
Ich muss dazu sagen:
Antwort von nawe am 17.05.2007, 10:22 Uhr
ich bin bis Mai 08 noch mit Nico in Elternzeit.
Re: Hab mal ne Frage bez.Arbeitgeber
Antwort von svea26, 19. SSW am 17.05.2007, 11:27 Uhr
hi, bei mir war der mutterschutz am 21.04 vorbei bin wieder angestellt wurden seither allerdings krank (beschäftigungsverbot da wehen usw.)mein et. ist der 14.10 das war noch ne weile hin bei dir ists ja dann nicht mehr lang glaube aber das du mal bei der krankenkasse nachfragen solltest weil du ja da schon wieder im mutterschutz sein müsstest... alles liebe svea
Re: Hab mal ne Frage bez.Arbeitgeber
Antwort von svea26, 19. SSW am 17.05.2007, 11:31 Uhr
hi hatte mich vertan mit deiner ssw da du erst 5 woche bist ist es dann änlich wie bei mir kündigen kann er dich nicht und bis zum mutterschutz kannst du arbeiten und solltest ihm auf jedenfall bescheid geben.... sorry nochmal wg. oben svea
Re: Hab mal ne Frage bez.Arbeitgeber
Antwort von nawe am 17.05.2007, 11:33 Uhr
Das ist es ja, ich geh ja net bis zum Mutterschutz arbeiten,da ich noch im Erziehungsurlaub mit Nico bin bis Mai.
Re: Hab mal ne Frage bez.Arbeitgeber
Antwort von svea26, 19. SSW am 17.05.2007, 12:17 Uhr
hi, ja des stimmt würde am besten mal jemanden fragen gibt ja auch so ämter für arbeitsrecht und so wie das bei einem befristeten vertrag ist weiß ich leider auch nicht....
Re: Hab mal ne Frage bez.Arbeitgeber
Antwort von nicol am 18.05.2007, 12:22 Uhr
Hallo,
also befristete Arbeitsverträge laufen aus ob Du schwanger bist oder nicht spielt dabei überhaupt keine Rolle. Falls Du auf eine Verlängerung spekulierst brauchst Du es nicht unbedingt sagen.
Theoretisch kannst Du Dich arbeitslos melden bzw. 3 Monate vor Auslaufen des Vertrags arbeitssuchend. Du mußt aber damit rechnen, dass Du dann eventuell vermittelt wirst (Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings sehr gering). Leistungen bekommst Du nur wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehtst, wobei es natürlich unabhängig davon ist ob Du vermittelt werden kannst.
Hoffe ich konnte Dir etwas helfen
LG nicol