Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JaneTwins+1, 8+4. SSW am 04.01.2007, 21:15 Uhr

gerade arbeitslo gemeldet und gerade schwanger geworden

Hallo Ihr Lieben,

ich bin eher eine stille Mitleserin. Doch heute hab ich auch mal eine Frage. Ich hoffe, es kann mir jemand eine Auskunft geben.


Ende November hatte ich mich geade auf dem Arbeitsamt arbeitslos gemeldet.

Seit Anfang Dezember weiß ich das ich wieder schwanger bin. Es kommt im Leben nie so wie man es sich denkt/ wünscht.

Vorab: Im Juni 2006 hatte ich eine FG. Ich war noch im Erziehungsjahr. Die Schwangerschaft war volle Absicht. Wir wünschen uns ein Geschwisterchen für unsere gemeinsame Tochter.

Als ich die Fehlgeburt hatte , wollte es bis dato auch nicht mehr klappen.

Ich hatte das für mich selbst dann im Herbst zu den "Akten" gelegt und meldete mich im November auf dem Arbeitsamt arbeitslos. Mein Hintergedanke war überhaupt nicht Leistung vom Amt zu beziehen, eher wollte ich das mit der Rentenversicherung
geklärt wissen, dass mir da keine Lücke entsteht.
(Ging eh davon aus, dass ich keinen Anspruch mehr habe.)
Man gab mir die Auskunft, das ich Anspruch auf ALG I habe für knapp ein Jahr. Ich war überrascht.

Eigntlich hatte ich mich auch auf dem Amt gemeldet um mich ernsthaft um eine Stelle zu bemühen. Ich leide manchmal sehr darunter "nur Hausfrau" zu sein...

Doch kam es anders ich stellte fest ich bin schwanger. Obwohl der Wunsch noch da war, kam nun das schlechte Gewissen auf.

Nun sehe ich nicht wirklich einen "Sinn" mich um eine Stelle zu bemühen auf Grund der Schwangerschaft!!! Und auch nur auf Grund der Schwangerschaft.. Ich meine wer stellt schon eine Frau ein die in zwei, drei Monaten einen Babybauch hat und dann wieder ausfällt?

Ich bin froh, dass man bis jetzt noch nichts sieht.
Doch um mein Gewissen zu beruhigen, habe ich heute Bewerbungen abgeschickt.Bin ja auch verpflichtet dazu.

Auf dem Amt habe ich auch noch nicht bescheid gesagt. Ich getraue mich nicht. Ich will nicht abgestempelt werden als hätte ich keine Lust zu arbeiten.Denn das ist abolut nicht war.

Bin ich verpflichtet dem Amt bescheid zu geben? Falle ich dann aus der Bewerbungspflicht raus.? kennt sich damit jemand aus.? Kann jemand meine chaotische gefühlswelt verstehen.? Irgendwie trübt das die Freude auf das letzte gemeinsae Kind mit meinen neuen Mann. Danach lasse ich mich auf jeden Fall sterilisieren.

Vier kinder sind dann echt genug. Aus erster Ehe habe ich zwei Mädels, Zwillinge.

ich hoffe, ich habe jetzt keine heissen Diskussionen eingeleitet.

Vielen Dank für viele (hoffentlich nette) Antworten.

LG Jane

 
7 Antworten:

Re: gerade arbeitslo gemeldet und gerade schwanger geworden

Antwort von +lalelu+ am 04.01.2007, 21:50 Uhr

Hallo,

mir ging es damals genauso. Ich habe mich am 2. Juli arbeitslos gemeldet und Anfang August war ich schwanger. Ich habe das gleich dort gemeldet, den Mutterpass vorgelegt. Die waren dort sehr verständnisvoll, ich musste zwar alle 3 Monate hingehen, die sagten auch wenn ich mich bewerbe und die würden mich einstellen, dass ich ja nicht sagen muss, dass ich schwanger bin. Aber ich fand das ja nur fair wenn ich das sage!

Sie meinten dann, ich solle Kontakte knüpfen um evtl. dann nach den 3 Jahren Elternzeit schon mal was in der Hand zu haben, sprich, jemand auf den du zurückgreifen kannst.

Du kannst es denen ruhig sagen, es ist doch nichts schlimmes! Bewerben sollst du dich auch noch aber als ich dann so im 6./7. Monat war, haben die auch gesagt, ich brauche nichts mehr weiter zu machen, die haben das ja auch eingesehen, dass ne Firma einen kaum so einstellt.

Ich wünsche dir alles Gute für deine Schwangerschaft.

LG

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Re: gerade arbeitslo gemeldet und gerade schwanger geworden

Antwort von Luni2701, 6. SSW am 04.01.2007, 21:54 Uhr

Hallo, mir ging es im Jahr 2004 genauso. Hatte mich im Dezember arbeitslos gemeldet und im Februar wurde ich schwanger.

Also du musst dem Amt Bescheid geben. Wenn die Fragen, sag es war ein Unfall und gut. Geht die aber auch nichts an. Ist schliesslich deine Familie. Dann fällst du auch aus den Bewerbungen raus glaub ich, da ne schwangere wahrscheinlich eh niemand einstellt. Und nach der Geburt, hast du 3 Jahre Elternzeit vom Amt aus. Falls du vorher was findest wenn du willst ist es gut. Aber vom Amt aus musst du nach drei Jahren ert wieder.

LG Britta

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Geht das auch so??

Antwort von JaneTwins+1 am 04.01.2007, 22:03 Uhr

Ich warte auf meinen Mutterpaß, kopiere ihn und schicke das hin. ich bin echt zu feige selbst hin zu gehen.Blöd nicht?

Oder ich rufe die Beraterin an.
Das würde ich auch noch hinkriegen.

Irgendwie lege ich viel Wert darauf, dassich alle insbesondere die Fam. mit uns freuen. Ich habe einfach Angst für negativen Reaktionen.Eigentlich sollte es mir egal sein was andere sagen, doch in diesem fall ist dem nicht so!!

Wie sagte meine Mutter: "Vier kinder in der heutigen Zeit.." Was soll ich darauf sagen?, "Du hat doch schon im Sommer gesagt du probierst es noch mal..."
was soll ich sagen , ich war fertig mit der Welt. Ist eigentlich typisch für meine Mutter...

Jane

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Re: Geht das auch so??

Antwort von tweety80, am 7.12. geschlüpft. SSW am 04.01.2007, 22:16 Uhr

Hallo,

ich kann dich verstehen. Ich habe einfach bis zum nächsten Termin abgewartet und wo ich da hin musste, habe ich halt gesagt, dass ich ss bin und meinen Mutterpass vorgezeigt. Ich musste mich sogar bis zum Mutterschutz noch bewerben. Mein Vermittler hat damals sogar zu mir gesagt, solange wie man nicht sieht das sie ss sind, können sie ja sagen dass sie nicht glauben ss zu sein! Was deine Mutter angeht, ging es uns mit meinem Vater genauso. Es ist jetzt unser 2. Kind und es war geplant! So wie wir unsere Familie eingeweiht haben, dass wir noch ein zweites Kind wollen, hat mein Vater geschimpft, in der heutigen Zeit und arbeitslos... was wollt ihr denn mit noch einem Kind. Jetzt wo der Kleine da ist, ist davon keine Rede mehr und er ist stolz wie Oscar über sein Enkel. Ich wünsche dir alles Gute!

Nadine

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mal was klar stellen muss

Antwort von Primelchen, 10. SSW am 04.01.2007, 22:30 Uhr

rechtlich gesehen musst du sofort bescheid geben das du ss bist. fühl dich dafür nich schuldig. du musst das nich begrünen. das is eure sache und du musst nur sagen ja und nich weil...

zu meiner klarstellung: hab hier voller schrecken gelesen das ein berater gemeint hat das man es verheimlichen soll. das ist rechtlich gesehen totaler bullshit. wenn du angenommen wirst un musst die stelle antreten dann musst du deinem chef bescheid geben.das ist arbeitsrechtlich geregelt. du könntest dafür nämlich von deinem chef wegen betrugs oder irreführung rausgeklagt weren und das macht kein gutes erscheinungsbild auf einer bewerbung. frag mich was in dem kopf deines beraters da vor sich geht.

allerdings gibt es 2 unterschiede!!! wenn der chef fragt: sind sie schwanger muss du mit der wahrheit raus auch beim vorstellung gespräch.
allerdings musst u das nicht von dir aus sagen. wenn er also nich fragt dann musst dus auch nich erzählen...allerdings kanns dann wenn du genommen wirst auch wieder probelme geben also lieber ehrlich sein bevor man ne super schlechte beurteilung bekommt oder gar vorm arbeitsgericht steht, weil einem so ein idiotischer berater so nen unsinn geraten hat...vllt. sollten die berater auch eine arbeitsrechtliche einführung bekommen damit sie das laufende arbeitsrecht auch in ihrer beratung anwenden können und nich so ein stuss dabei entsteht.

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Re: Geht das auch so??

Antwort von syvet, 19 + 4. SSW am 04.01.2007, 22:33 Uhr

Jane, das tut mir leid, dass die Leute manchmal so blöd sind - besonders wenn sie es zu Menschen sind, die in solchen Situationen stecken, wie Du gerade. Echt, Gott hämmere sie... Du hast mit Deiner Schwangerschaft bestimmt nichts Falsches getan - und hast überhaupt keinen Grund für Dein schlechtes Gewissen. Du bist gerade mal wenige Wochen arbeitslos und hast im Sommer eine wirklich schlimme Zeit durchgemacht. Jeder sollte sich mit Dir freuen, wenn es nach dem Schock mit einer "neuen" Schwangerschaft geklappt hat. Und warum auch nicht vier Kinder? Ich bin 34, bin das erste und vermutlich einzige Mal schwanger und muss praktisch direkt nach dem Mutterschutz wieder in den Job einsteigen, wenn ich den Anschluss nicht verlieren will. Wer soll denn die ganzen Kinder in diesem Land bekommen, die uns hier fehlen - Leute wie ich vielleicht?

Also Kopf hoch, Jane, ich freu mich mit Dir!

Liebe Grüße, Sandra

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Kommentar/Richtigstellung zu Primelchens Antwort:

Antwort von Anne84, 21. SSW am 05.01.2007, 14:31 Uhr

"rechtlich gesehen musst du sofort bescheid geben das du ss bist. fühl dich dafür nich schuldig. du musst das nich begrünen. das is eure sache und du musst nur sagen ja und nich weil..."

>> Im MuSchG steht, du solltest es sagen sobald du es weißt, weil du dann im Kündigungsschutz drin bist und die Arbeitsbedingungen an deinen "Zustand" angepasst werden. Wenn du es nicht sagst oder viel später, dann entstehen für die werdende Mutter keine Konsequenzen!

"zu meiner klarstellung: hab hier voller schrecken gelesen das ein berater gemeint hat das man es verheimlichen soll. das ist rechtlich gesehen totaler bullshit. wenn du angenommen wirst un musst die stelle antreten dann musst du deinem chef bescheid geben.das ist arbeitsrechtlich geregelt. du könntest dafür nämlich von deinem chef wegen betrugs oder irreführung rausgeklagt weren und das macht kein gutes erscheinungsbild auf einer bewerbung. frag mich was in dem kopf deines beraters da vor sich geht.allerdings gibt es 2 unterschiede!!! wenn der chef fragt: sind sie schwanger muss du mit der wahrheit raus auch beim vorstellung gespräch.
allerdings musst u das nicht von dir aus sagen. wenn er also nich fragt dann musst dus auch nich erzählen...allerdings kanns dann wenn du genommen wirst auch wieder probelme geben also lieber ehrlich sein bevor man ne super schlechte beurteilung bekommt oder gar vorm arbeitsgericht steht, weil einem so ein idiotischer berater so nen unsinn geraten hat...vllt. sollten die berater auch eine arbeitsrechtliche einführung bekommen damit sie das laufende arbeitsrecht auch in ihrer beratung anwenden können und nich so ein stuss dabei entsteht."

>> Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt (wegen dem gleichstellungsgesetz), die Bewerberin zu fragen, ob sie schwanger sei. Tut er es doch, dann darf die Bewerberin auch Lügen und sagen: Nein, ich bin nicht schwanger! Niemand kann deshalb wegen Irreführung angeklagt werden. Sollte man die Arbeit wegen mutterschutzrechtlicher Vorschriften nicht ausüben können, dann ist der Bewerberin geraten, dies zu sagen. Rechtlich gesehen war der Hinweis des Beraters richtig. Allerdings sollte man sich überlegen, wie sich eine Lüge (die ja erlaubt ist!!!) auf das zukünftige Arbeitsklima auswirken wird. Nochmal: Niemand darf wegen einer Schwangerschaft diskriminiert werden.

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