Geschrieben von Buschbaby, 11. SSW am 15.01.2008, 20:17 Uhr |
Geldfrage...
Hallo Mädels!!
Was gibt`s für Förderungen nach der Geburt?
Ich meine, Bundeserziehungsgeld, Landeserziehungsgeld (wohne in Bayern)....
aber was noch....?
Gibt`s noch irgendwas vom Staat oder von einer Einrichtung, Stiftung,...?
Ich will nicht den Eindruck machen, dass ich den Staat (oder sonstige) "ausnehmen" will, aber ich möchte doch wissen, was mir zusteht! ;O)
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!! ;O)
Liebe Grüsse, Claudia
Re: Geldfrage...
Antwort von ym29, 36. SSW am 15.01.2008, 21:05 Uhr
hallo ist zu aufwendig zu schreiben kommt drauf an
kannst mich gern anrufen
schreib mir deine email auf dann schicke ich dir meine und dann rufe ich dich gern an habe das gerade hinter mir mit den anträgen
möchte meine NR hier nicht ins forum setzten
lieben Gruss
Yvonne
Re: Geldfrage...
Antwort von bummi-mama am 16.01.2008, 11:28 Uhr
Geh doch mal zur Caritas oder so, die haben Anträge für Familienhilfe, je nachdem wie ihr situiert seit, steht euch geld für die Erstaustattung zu, das wird individuell entschieden. Finanziert sich aus Spenden.
Re: Geldfrage...
Antwort von Hotsprings, 40. SSW am 16.01.2008, 20:31 Uhr
- Mutterschaftsgeld, mind. 13 Euro am Tag von der Krankenkasse, Rest auf dein Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt (bei Frühgeburt 12 Wochen)
- Elterngeld (Adressen siehe: www.elterngeld.net) direkt im Anschluss an das Mutterschaftsgeld vom 3. - 12. Lebensmonat des Kindes, wenn du 1 Jahr zuhause bleibst bzw. vom 3.-20. Lebensmonat wenn du 2 Jahre zuhause bleibst. Höhe abhängig vom reinen Nettogehalt (ALG, Krankengeld werden nicht eingerechnet), d.h. du rechnest die Gehälter/Löhne der letzen 12 Monate zusammen, teils diese durch 12, dann nimmst du von diesem Betrag 67 % und ziehst davon nochmal 77 Euro Werbungskostenpauschale ab, das müsste dann dein Elterngeld sein, wenn du 12 Monate daheim bleibst, wenn du länger daheim bleibst, nimmst du die Hälfe davon.
- Kindergeld (Formular beim Arbeitsamt) über die Familienkasse beantragen, sind 154 Euro
- ggf. Kinderzuschlag von 140 Euro, wenn du dann immer noch unterm Existenzminimum bist (auch übers Arbeitsamt)