Geschrieben von littlema, 24. SSW am 23.04.2008, 20:08 Uhr |
Geld
Hallo kann mir jemand sagen, was für Geld einem nach der Geburt zusteht?
Geh arbeiten, werde allerdings alleine mit meinem Kind sein...
Also bin nicht mit dem Vater des Kindes zusammen, verstehen uns gut und er wird mich auch so gut wie er kann unterstützen...
Würde nun jedoch gerne makl wissen was für Gelder man bekommt?!
Danke für die Antworten
Re: Geld
Antwort von SilkeJulia am 23.04.2008, 20:32 Uhr
Hallo,
also erstmal kriegst du auf jeden Fall Kindergeld (154 Euro monatlich). Das beantragst du nach der Geburt bei der Kindergeldstelle deines zuständigen Arbeitsamtes.
Dann kannst du Elterngeld beantragen (60% deines Einkommens für 12 Monate), ebenfalls nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle. Von deiner Krankenkasse bekommst du als Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes - ruf deine KK zwecks Antrag an!
Des weiteren kannst du versuchen, Wohngeld zu kommen, wenn dein Einkommen gering ist.
Schön, wenn du dich mit dem Vater über den Unterhalt einigen kannst.
Die Düsseldorfer Tabelle kann als Anhalt dienen.
Wenn du dein Kind nach einem Jahr zu einer Tagesmutter bringen möchtest, kannst du beim Jugendamt Betreuungszuschuss beantragen.
LG,
Silke
Re: Geld
Antwort von littlema, 24. SSW am 23.04.2008, 22:53 Uhr
Aber man kommt doch mit den 60 % und dem kindergeld nie aus...GUt dann bekomme ich ja noch den Unterhalt für das Kind (Düsseldorfertabelle) sonst steht einem nix zu?
Re: Geld
Antwort von SilkeJulia am 23.04.2008, 23:16 Uhr
Tja, so ist das eben...
Wenn du mit dem Geld nicht auskommst, kannst du weitere Zuschüsse beantragen, zB Wohngeld bis hin zu Unterstützung vom Arbeitsamt.
Lass dich doch mal von der Caritas oder von Pro Familia beraten.
Und mach dich im Internet schlau.
Re: Geld
Antwort von littlema, 24. SSW am 24.04.2008, 8:02 Uhr
Danke für deine Antworten.
Re: Geld
Antwort von Hotsprings am 24.04.2008, 8:12 Uhr
Du kannst noch versuchen unterstützendes Hartz IV zu beantragen. Da gibt es aber Grenzen, dich ich nicht kenne, ich weiß nur dass eine Bekannte von mir das bekommt, sie hat 3 Kinder.
Dann fällt mir noch ein Kinderzuschuss ein, den gibt auch beim Arbeitsamt, soll wohl auch für 36 Monate gezahlt werden können. Sind wohl nochmal 140 Euro.
Wenn das mit Hartz IV net klappt, bleibt dir immer noch der Antrag auf Wohngeld beim Landratsamt.
Nach dem 1 Jahr Eltergeld kannst du mal schauen ob du ggf. Anspruch auf das Landeserziehungsgeld hast, bei uns in Bayern gibt es das noch, hat aber ein paar Voraussetzungen, u.a. alle Impfungen gemacht, alle Untersuchungen aus dem U-Heft gemacht.
Elterngeld sind übrigens 67 % des durchschnittlichen Nettogehaltes aus den letzten 12 Monaten (Lohnersatzleistungen nicht eingerechnet), abzüglich einen Werbungskostenpauschale von 77 Euro. Also wenn du 1000 Euro netto hattest sind das 670 Euro abzgl. 77 Euro, macht 593 Euro. Du braucht für den Elterngeldantrag, die Kopien von deinen Gehaltszetteln der letzten 12 Monate, den Bescheid zum Mutterschaftsgeld, den Bescheid vom Arbeitgeber über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Mutterschaftsgeld beantragst du mit so nem gelben Zettel vom Frauenarzt 7 Wochen vor ET.
Hotsprings
Icq
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