Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von fotokath, 12+4. SSW am 26.07.2006, 14:41 Uhr

Freistellung für Vorsorgeuntersuchung

Hallo,
kann der Arbeitgeber die Zeit, die die Schwangere für den Besuch einer regulären Vorsorgeuntersuchung braucht (ca.1 1/2 Stunden während eines Frühdienstes im Krankenhaus) der Arbeitszeit abziehen, sodass sie praktisch nachgearbeitet werden muss???
Katharina!

 
3 Antworten:

Re: Freistellung für Vorsorgeuntersuchung

Antwort von Kuecken , 24. SSW am 26.07.2006, 14:47 Uhr

Hallo Katherina,

nein eigentlich kann er das grundsätzlich nicht. Vergleiche §16 MuSchG -
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__16.html
Aber, man kann ja versuchen die Termine so zu legen, dass sie die Arbeitszeit möglichst wenig tangieren. Versuch ich zumindest, da ich das nur fair meinen Kollegen gegenüber finde.
Wie das allerdings in einem Krankenhaus ist, wo immer eine bestimmte Anzahl von Personal da sein muss, weiß ich nicht.
LG Sylke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Freistellung für Vorsorgeuntersuchung

Antwort von line1981-1, 25. SSW am 26.07.2006, 14:48 Uhr

Nach meiner Kenntnis - bist du auf jedenfall freigestellt und brauchst auch nichts nacharbeiten! Bei mir im Büro, wollen dies sogar, dass ich es während der Arbeitszeit legen - da es wohl laut Gesetz festgelegt ist - dass der Arbeitgeber dich freistellen muss!

LG Jacky

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Freistellung für Vorsorgeuntersuchung

Antwort von Muckefutz, 34. SSW am 26.07.2006, 14:50 Uhr

nein, darf er nicht - er ist verpflichtet, dich für die erforderlichen VUs freizustellen, ohne dass dir finanzielle Nachteile entstehen - kann sein, dass du ein Attest vom FA benötigst, aus dem hervorgeht, dass kein anderer Termin zu bekommen war (so ähnlich wie damals in der Schule;o))

Hier der entsprechende Auszug aus dem Mutterschutzgesetz:
"Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten."

VG
Magdalena

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft

Harmony Test / vorsorgeuntersuchungen

Hallo, ich bin mit dem zweiten Kind schwanger und werde bald 40. Ich überlege aktuell, welche Untersuchungen für uns Sinn machen. In meiner ersten Schwangerschaft habe ich den 2. US einen Feinultraschall/pränataldiagnostik durchführen lassen. Ich dachte dass wir das dieses Mal ...

von Leli81 31.10.2021

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Vorsorgeuntersuchung Forum: Schwanger - wer noch?

Vorsorgeuntersuchung

Ich mache mir gerade hier so meine Gedanken. Meine ersten beiden Kinder habe ich mit 33 und 35 in Deutschland bekommen. Als Privatversicherte hatte ich unzählige Ultraschalluntersuchungen, beim ersten noch die Nackenfaltenmessung. Gegen Ende der 2. Schwangerschaft mehrere ...

von Astrid18, 11. SSW 09.09.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Vorsorgeuntersuchung Forum: Schwanger - wer noch?

an alle die über 35 Jahre sind - Vorsorgeuntersuchungen

hallo ihr lieben, bin rein informativ unterwegs ... ich bin fast 40 jahre und in der 9. ssw. habe schon 2 jungs im alter von 5 jahren und fast 4 jahren. wie ihr seht - gehöre ich zu den "spätgebärenden" habe bei den ss nur die ganz ...

von millima, 9. SSW 13.04.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Vorsorgeuntersuchung Forum: Schwanger - wer noch?
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.