Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JEW, 12. SSW am 04.04.2013, 7:00 Uhr

Freistellung Arzttermin

Guten Morgen,

ich wollte mal fragen wie Ihr das macht mit den Arztterminen.
Nach § 16 Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber ja verpflichtet, uns für den Arztbesuch freizustellen, wenn es sich um eine Vorsorgeuntersuchung handelt.
Ich habe genau morgen meinen Vorsorgetermin, der erst gegen 09:15 h ist und da ich meistens warten muss und bis alles erledigt ist, bin ich bestimmt erst gegen 11:00/11:30 h im Büro.
Habt Ihr Euren Arbeitgebern einfach eine Bescheinigung vorgelegt, aus welcher sich die Zeit der Untersuchung ergibt oder wie habt ihr das gemacht?

Danke und Lg - guten Start in den Tag

 
6 Antworten:

Re: Freistellung Arzttermin

Antwort von keinnamemehrfrei am 04.04.2013, 7:58 Uhr

der Chef muß einen doch nur freistellen wenn die Arbeitszeit es zeitlich nicht zulässt einen Termin in der Freizeit zu machen, oder!?

Da ich im schichtdienst arbeite war es mir natürlich immer möglich meine Termine indie Freizeit zu packen.

ich würde denken das man eine Bescheinigung vvom Arzt kommt. und ich würde aber auf jeden Fall vorher Bescheid sagen und nicht einfach später kommen. bzw gehst du ja vorher noch mal zur Arbeit oder nicht? Ob Gesetz oder nicht, ich wäre sehr vorsichtig damit ;-) meine pdl hätte mir wohl höchstpersönlich nen Einlauf verpasst.

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Re: Freistellung Arzttermin

Antwort von keinnamemehrfrei am 04.04.2013, 8:09 Uhr

"Bei der Vereinbarung eines schwangerschaftsbedingten Untersuchungstermins mit dem Arzt muss die Arbeitnehmerin aber, soweit dieses möglich ist, auf die Belange des Betriebes Rücksicht nehmen. Kann sie den Arzt oder die Hebamme ohne Schwierigkeiten auch außerhalb der Arbeitszeit aufsuchen, dann braucht ihr der Arbeitgeber aufgrund des § 16 MuSchG eine Arbeitsbefreiung nicht zu erteilen."

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Re: Freistellung Arzttermin

Antwort von Itzy am 04.04.2013, 8:48 Uhr

ich habe immer versucht die termine so zulegen das es nicht in die arbeitszeit fiel. ich hatte das nur 1x das es nicht anders ging und da hat es mir meine chefin auch ohne bescheinigung geglaubt.

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Re: Freistellung Arzttermin

Antwort von Missy27 am 04.04.2013, 13:57 Uhr

Na dann ist ja schön, dass ihr euch die Termine aussuchen könnt. Ich habe bei meiner FÄ am zweiten Termin eine Liste mit allen weiteren Terminen bekommen, da konnte ich mir nichts aussuchen. Die Praxis ist sehr voll. Hab dann aber BV bekommen, sonst wäre das wohl gar nicht gegangen.

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Re: Freistellung Arzttermin

Antwort von JEW, 12. SSW am 04.04.2013, 14:38 Uhr

Also natürlich versucht man seinen Termin so zu legen, dass man nicht in der Arbeitszeit zum Arzt muss. Dies lässt sich aber manchmal nicht vermeiden.
Ich habe mich nochmal schlau gemacht und falls es einen interessiert:
- Man muss von der Arbeit für den Arzttermin freigestellt werden lt. Mutterschutzgesetz. Dies ist auch unabhängig davon, ob man nach der Arbeit einen Termin bekommen hätte. Für eine Schwangere gelten andere Regelungen.
Dies gilt aber nur, wenn es sich um Vorsorgeuntersuchungen beim Gyn handelt, nicht bei sonstigen Beschwerden bei anderen Ärzten.
LG

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Re: Freistellung Arzttermin

Antwort von keinnamemehrfrei am 04.04.2013, 14:46 Uhr

Mein zitierter Beitrag war ein Rechtsspruch Aber da kommt es natürlich immer auf den Chef an. Aber mich würde trotzdem interessieren wann du normal mit deinem Dienst beginnst und ob du die Zeit vorher auch gar nicht mehr zur Arbeit gehst.

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