Geschrieben von larifari456 am 22.06.2016, 8:34 Uhr |
Frage zur Vaterschaftsanerkennung
Hallo,
Irgendwie haben wir bisher versäumt eine Vaterschaft'sanerkennung beim Jugendamt vorzunehmen.
Vor der Geburt schaffen wir das bestimmt nicht mehr, da ich ja fast nur noch liegen kann.
Kann das Kind nach Geburt trotzdem den Nachnamen meines Freundes bekommen und kann er auch in der Geburtsurkunde stehen oder ist es dann rechtlich gesehen ausschließlich "Mein" Kind?
Kann man das auch nach Geburt noch nachholen? Mit späterer Heirat ändert es sich ja sowieso.
Danke für Eure Hilfe. Lari
Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Sarah180808 am 22.06.2016, 8:46 Uhr
Hey
Ja klar kannst du das nachher machen habe ich bei meinem ersten Sohn auch gemacht und das ist sogar bei den meisten so
Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Sonnenschein30, 31. SSW am 22.06.2016, 8:48 Uhr
Wäre ja schlimm wenn das nicht ginge! Klar könnt das nach der Geburt machen.
Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung
Antwort von Nadinchen81 am 22.06.2016, 11:45 Uhr
Ja,das geht. Haben es auch so gemacht. Das Kind heisst aber bis dahin wie die Mutter.
Mein Sohn hatte 9 Tage meinen Nachnamen.
LG
Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung
Antwort von mf4 am 22.06.2016, 16:22 Uhr
Du musste die Geburtsurkunde ja nicht direkt nach der Geburt ausstellen lassen. Danach die VA machen, dann Geburtsurkunde ausstellen lassen.
So habe ich es bei meinem 3.Kind gemacht, weil ich wegen Feiertagen (Weihnachtskind) die Urkunde sowieso nicht sofort bekommen hätte.