Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jessi-H, 32. SSW am 20.08.2010, 17:59 Uhr

Frage zur Bescheinigung

Muss ich die Bescheinigung zum Mutterschutz bei der KK und dem Arbeitgeber einrichen?

Zahlt die KK eine Einmalzahlung oder Monatlich zum 1.?

In welcher SSW kann ich den Arzt darum bitten?

Danke Jessi

 
5 Antworten:

Re: Frage zur Bescheinigung

Antwort von tweety76, 35. SSW am 20.08.2010, 18:18 Uhr

Ich kann Dir zwei Fragen hoffentlich beantworten:

Also Du bekommst die Bescheinigung frühestens 7 Wochen vor dem ET und musst sie nur bei der KK einreichen.

LG tweety

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Re: Frage zur Bescheinigung

Antwort von cke04, 38. SSW am 20.08.2010, 18:39 Uhr

die kk überweist den betrag für die 6 wochen vorher auf einmal!und die für die 8 nwo. nach der geburt auch, wenn sie dann die geb-urkunde vorliegen haben.

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Also mein AG...

Antwort von JuliaLinda, 36. SSW am 20.08.2010, 18:59 Uhr

..wollte eine Kopie des Scheins. LG

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Re: Frage zur Bescheinigung

Antwort von wolke76 am 20.08.2010, 20:14 Uhr

Hallo,

der Schein darf frühestens 7 Wochen vor MET ausgestellt werden, gern später.

Viele AG wünschen eine Kopie vom Schein, damit sie "was in der Hand haben" für die Unterbrechungsmeldung, für die Lohnakte, für die Zahlung des Zuschusses zum MUG.

Auf der Rückseite des Scheines ist dann der Antrag aufs MUG. Diesen muss man ausfüllen und dann bei der KK einreichen. Manche KKn schicken aber noch n Extra-Antrag raus. Zwar unnötig aber leider wahr. Vielleicht einfach vorher mal anrufen, ob der normale Schein reicht oder nicht.

Nach Abgabe des Scheins zahlt die KK normalerweise sehr schnell die Vorauszahlung für die 6 Wo. vor MET aus - Einmalzahlung. Sobald das Kind da ist, musst du die Geburtsurkunde einreichen und dann erhälst du die Restzahlung ebenfalls in 1 Summe.

LG

Wolke

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Re: Frage zur Bescheinigung

Antwort von Janina80 am 20.08.2010, 20:59 Uhr

Hihi, bin bei der DAK und ich habe Schein am 15.07. abgegeben und am 30.08.ET. Leider habe ich meinen Vorschuß immer noch nicht! Man sagte mir, eine woche vor ET überweisen sie erst.

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