Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von platschi, 35. SSW am 05.11.2008, 12:23 Uhr

Frage zur Bescheinigung für die KK

Meine FÄ hat mir nun die Bescheinigung über den ET für die KK gegeben. da muss ja auf der Rückseite ausgefüllt werden, wann der letzte Arbeitstag war. Ist das nun bei mir
- der 31.10. - der offiziell letzte Tag vor dem Mutterschutz,
- der 02.10. - danach hatte ich meinen Resturlaub,
- oder gar der Tag bevor ich krank geschrieben bzw. im BV war (irgendwann Anfang September, dann hatten wir auf der Arbeit erst Scharlch und dann Windpocken)

LG platschi

 
5 Antworten:

Re: Frage zur Bescheinigung für die KK

Antwort von Kissa1, 38. SSW am 05.11.2008, 12:44 Uhr

Hallo,
ich würde sagen, dass der Resturlaub nicht mit gerechnet werden darf, aber wie das mit der Krankschreibung ist, weiß ich leider auch nicht...
Frag vorsichtshalber bei der Kasse nach - dann geht nichts schief!!!
Sorry, dass ich auch nichts anderes sagen kann!
LG3

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Re: Frage zur Bescheinigung für die KK

Antwort von chrissykoeln1, 38. SSW am 05.11.2008, 13:09 Uhr

es gibt dort auch ein extra Eintrag für den Resturlaub, hatte ich auch eingetragen, das BV ist keine Krankmeldung! Es findet ja keine Gehaltskürzung statt. Denke dass das BV unberücksichtigt bleibt, würde aber auch zur Vorsicht bei KK anrufen.

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Re: Frage zur Bescheinigung für die KK

Antwort von sheena am 05.11.2008, 13:24 Uhr

Die KK füllt das auch gerne mit dir zusammen aus. bei mir haben sie es durhcgeschaut. und es war alels okay. ich hatte auch ein bv ab der11 Woche oder so.

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Re: Frage zur Bescheinigung für die KK

Antwort von platschi, 35. SSW am 05.11.2008, 13:32 Uhr

Habe gerade mit der KK telefoniert - es gilt generell der Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes als letzter Arbeitstag, egal ob vorher krank oder BV.

Danke euch und LG
platschi

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scheint von KK zu KK verschieden zu sein

Antwort von nightnurse3, 39. SSW am 05.11.2008, 15:46 Uhr

Bei mir zählte definitiv der letzte Tag an dem ich arbeiten war. Das war irgendwann Anfang April, dann war ich krank und anschließend im BV.

LG

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