Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sweetlady200, 23. SSW am 15.02.2010, 18:29 Uhr

frage zum jugendamt

muss mein freund die vaterschaft beim jugendamt beantragen oder anerkennen oder muss man das nicht machen?

als wir die entbindungsstation angeguckt hatten sagte die hebi nur das man die geburtsurkunde von mutter und vater mitbringen muss würde das reichen??oder doch lieber nen termin beim jugendamt machen?
danke euch jetzt schon ;)

 
6 Antworten:

Re: frage zum jugendamt

Antwort von CarmenOma am 15.02.2010, 18:34 Uhr

Hi,

wir haben das ganze vorher schon anerkennen lassen.

Was man ja nicht will aber immer mal passieren kann:
Dem Vater stösst etwas zu - im schlimmsten Fall verstirbt er. Dann hätte dein Kind keinen Vater - kein Recht auf Halbwaisenrente etc.
Klar das will man ja nicht und daran will man auch nicht denken ABER es kann passieren und ist auch schon passiert.

wir haben das damals bei der Gemeinde gemacht - haben da die Geburtsurkunden vorlegen müssen bzw. einen Auszug aus dem Familienbuch (weil ich schon geschieden bin bzw. damals auch schon war).

Das schlechteste ist es nicht die Sache schon vorher anerkennen zu lassen WENN man nicht verheiratet ist ;-)

LG und schöne Restkugelzeit
Carmen*1972 Zwillingsmädels*1992 Sohnemann*2002 und Oma in 08/10

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Re: frage zum jugendamt

Antwort von mini-mama1989 am 15.02.2010, 18:35 Uhr

Ihr könnt die Vaterschaftsanerkennung auch im KH machen...
Wir hatten es dort nicht geschafft und habe es beim Jugendamt gemacht...es ist also egal,wo ihr sie macht ;)

lg BiBi+Leonie Abby und Fynn Lukas inside (9Tage bis zum ET :))

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Re: frage zum jugendamt

Antwort von Missy27, 22. SSW am 15.02.2010, 18:50 Uhr

Frag am besten in deinem zuständigen Jugendamt nach, was ihr mitbringen müsst, wann die Sprechzeiten sind und ob ihr einen Termin braucht. Ich habe nachgefragt und hier in Berlin ist es so, dass ich meinen Freund "mitbringen" muss, außerdem unsere Personalausweise, meinen Mutterpass und nur seine Geburtsurkunde. In anderen Bundesländern muss man wohl auch seine eigene Geburtsurkunde mitnehmen.

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Re: frage zum jugendamt

Antwort von Sasumm am 15.02.2010, 18:58 Uhr

Wenn ihr nicht verheiratet seid, MUSS er die Vaterschaft anerkennen. Das könnt ihr nach der Entbindung machen oder eben schon vorher.

In meinem Krankenhaus wurde die Anmeldung von dem Kleinen für Unverheiratete NICHT gemacht. Sprich wir mussten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung auf das Standesamt. Zum Glück hatten wir schon vorher alles geklärt, sonst hätte ich halbtot mitgemusst. Bei der Vaterschaftsanerkennung muss frau nämlich persönlich erscheinen und das ganze bestätigen.

Mal ganz abgesehen davon, dass bis das nicht passiert ist, du weder Unterhaltsansprüche hast, noch dein Kind erbberechtigt ist....

lg Sasumm, die froh war alles vorher schon geklärt zu haben!!!!

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Re: frage zum jugendamt

Antwort von Sophie_mum, 16. SSW am 15.02.2010, 22:33 Uhr

Hi,

wir waren damals bei unserer Tochter gar nicht beim Jugendamt.
Das Standesamt war direkt im KH und als wir den Namen eintragen gelassen haben für ihre Geburtsurkunde sind wir nur mit unseren Geburtsurkunden dahin gegangen. Mein Mann musste dann nur eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben und schon war es auch offiziell sein Kind.
Lg sophie_mum

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Re: frage zum jugendamt

Antwort von kathy508, 27. SSW am 16.02.2010, 8:12 Uhr

Also wir haben bei unserer Tochter damals die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt gemacht und zwar schon vor der Entbindung, weil ich keine Lust auf Behördengänge mit einem Neugeborenen hatte.

Eigentlich wollten wir dann auch gleich die Sorgerechtserklärung mitmachen, so dass mein Freund auch sorgeberechtigt ist, aber das kann man dann nur beim Jugendamt machen. Allerdings kann man die Vaterschaftsanerkennungserklärung auch beim Jugendamt machen lassen.

Wir werden dieses Mal auch beide Sachen vorher erledigen und fahren dann gleich zum Jugendamt.
Denn auch der Mutter kann bei der Entbindung was passieren und dann hat der Vater kein Recht auf das Kind. Der muss dann erst gerichtlich vorgehen. Jedenfalls ist das bei Unverheirateten so.

Kathrin

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