Geschrieben von sandra1509 am 18.06.2014, 14:37 Uhr |
Frage zum Elterngeldantrag
da steht unter Punkt 2:
Bezug von Entgeltersatzleistung: in Deutschland
im Ausland; LAnd vom___bis___
muss ich da was ankreuzen???
Ich hab bis September 2013 Elterngeld für Kind 1 bekommen.
Und jetzt nur noch Kindergeld für Kind 1
Spielt das ne Rolle???
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von sandra1509 am 18.06.2014, 14:47 Uhr
und noch zwei Fragen:
Punkt 9 : weitere Kinder im Haushalt:
klar trag ich den Namen von Kind 1 ein. dann steht da aber noch
Elternzeit der Mutter für Geschwisterkinder von____bis___
soooo...muss ich da was eintragen?? bin ja jetzt nicht mehr in Elternzeit. Die hab ich ja vorzeitig beendet, da ich jetzt im Mutterschutz für Kind2 bin.
Punkt 13: Statistische Angaben:
Anzahl der im Haus lebenden Kinder: ???
schreib ich da jetzt ne 1 rein oder schon ne 2
momentan ist ja nur ein Kind da....
Danke für eure Hilfe....ich bin so planlos ....liegt bestimmt an den Hormonen ;-)))
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von stupsi76, 33. SSW am 18.06.2014, 15:56 Uhr
2. Kreuz bei Deutschland und von ... bis Sept. 13
9. würde ich auch den Zeitraum von Kind 1 reinschreiben.
Zur Statistik. Da kommt die 2 rein, da du den Antrag ja erst nach der Geburt abgibst.
Bei Unklarheiten kann man sich auch auf der Elterngeldstelle beim ausfüllen helfen lassen.
LG
Schwanger. Und nun?
Waschhinweis auf polnisch. helft mir mal :-D
Wieviel merkt mein Baby im Bauch?
Ich brauche dringend euren rat!!!
Noch nicht bereit
Vorsorge in England
Langgezogene ovale fruchthöhle 9.ssw
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Wer hat über die 41. SSW hinaus auf sein Baby gewartet?