von MitOhneNamen, 26. SSW am 11.02.2015, 12:02 Uhr |
Frage zum Elterngeld
Ja ja das liebe Geld...bereitet einem immer Kopfzerbrechen...
Mir stellen sich gerade einige Fragen, vielleicht habt Ihr ja nen Plan! Wir haben ja 14 Monate Anspruch auf Elterngeld, davon werde ich 12 Monate nehmen und mein Mann dann die 2 Monate darauf.
Bei der Berechnung werden ja 65 Prozent vom Gehalt gezahlt... wird dann ab dem 13. Monat das Gehalt von meinem Mann zugrunde gelegt oder kriegen wir trotzdem weiterhin die gleiche Summe (also 65 % von meinem Gehalt)? Logischer wäre ja, wenn dann das Gehalt von meinem Mann als Berechnungsgrundlage genommen wird, oder?
Und dann frag ich mich gerade, ob die 12 Monate Elternzeit ab der Geburt losgehen oder erst, wenn der Mutterschutz vorbei ist nach 8 Wochen... ob ich also 12 oder dann praktisch 14 Monate zu Hause bleiben kann?
Dank Euch schon mal!
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von angi159 am 11.02.2015, 12:22 Uhr
Das Elterngeld was der Vater bekommt, wird von seinem Gehalt berechnet. Von den letzten 12 Monaten vor dem ET. Darum must du auch für euch beide einen Antrag stellen.
Die Elternzeit geht ab der Geburt los. Also bekommst du ab der Geburt Elterngeld. Das wird aber mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. Also wenn dein Kind den ersten Geburtstag hat, bekommst du kein Elterngeld mehr in deinem Fall. Und ab da bekommt dein Mann dann Geld für 2 Monate.
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Jowi, 10. SSW am 11.02.2015, 12:22 Uhr
Hallo,
Die Elternzeit beginnt ab Zeitpunkt der Geburt. Du bekommst also quasi 2 Monate Mutterschaftsgeld und 10 Monate Elterngeld. Für die Elterngeldmonate deines Mannes wird auch das Gehalt von deinem Mann zu Grunde gelegt.
Bei einem Einkommen das unter 1000 EUR liegt, sind es übrigens nicht nicht 65% des Nettoeinkommens, sondern 67%. Die Höhstgrenze liegt bei 1.800 EUR.
Hoffe das hilft etwas weiter.
LG
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von MitOhneNamen, 26. SSW am 11.02.2015, 12:27 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von yola-noah am 11.02.2015, 13:32 Uhr
http://www.elterngeldrechner.de/
Schau mal, hier kannst du es auch berechnen lassen.
(Ihr könnt auch gemeinsam in Elternzeit, also dass er zB den 2.+3. Monat Elterngeld bekommt. - er muss aber 7 Wochen vorher Elternzeit beantragen, ansonsten darf der AG ablehnen)
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von MitOhneNamen am 11.02.2015, 14:15 Uhr
Habs gleich mal ausgerechnet.... Hilfe, das tut echt weh im Geldbeutel. :(