Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von marjane am 29.03.2014, 11:32 Uhr

Frage zum Elterngeld (Partnermonate)

Ich werde nach der Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen...davon bekomme ich 2 Monate Mutterschutzgeld und dann noch 10 Monate das Elterngeld (Insgesamt ist also mein 12-Monate-Anspruch damit weg).

Nach dem Jahr wird mein Mann ab dem 13. Lebensmonat des Kindes 10 Monate Elternzeit nehmen und wir würden gerne im 13. und 14. Lebensmonat Elterngeld für den Vater beantragen.

Nun will der Vater die ersten beiden Monate nach Geburt noch 2 Elternzeitmonate nehmen, da aber eben kein Elterngeld beantragen, da wir sonst kein Elterngeld im 13./14. Lebensmonat des Kindes bekommen würden. Damit hat er dann auch 12 Monate Elternzeit voll.

Wisst ihr ob das geht? Habt ihr es eventuell auch so gemacht?

 
4 Antworten:

Re: Frage zum Elterngeld (Partnermonate)

Antwort von Tinchenbinchen, 27. SSW am 29.03.2014, 12:02 Uhr

Elternzeit und Elterngeld sind nicht wirklich voneinander abhängig.
Die Elternzeit muss er mit seinem Arbeitgeber abklären, das Elterngeld beantragt ihr einfach so, wie ihr es haben wollte, bei der entsprechenden Elterngeldstelle.

Bedenken würde ich dabei, dass das Elterngeld ja gemessen am Verdienst der letzten 12 Monate berechnet wird und da muss man dann sehen, wie die zwei Monate ohne Elterngeld nach der Geburt das beeinflussen.
Meiner Logik nach kommt dann weniger Elterngeld für den Vater heraus, weil er in den zwei Monaten ja keinen Verdienst hat.


Ich selbst habe beim ersten Kind mein Elterngeld auf 18 Monate gestreckt und konnte einfach angeben, dass ich 6 Monate volles Elterngeld möchte und die restlichen 12 Monate je nur den halben Betrag.

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Re: Frage zum Elterngeld (Partnermonate)

Antwort von Lewanna am 29.03.2014, 13:18 Uhr

Werden denn die 12 Monate vor dem Elterngeld als Grundlage genommen oder die 12 Monate vor der Geburt?
LG

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Re: Frage zum Elterngeld (Partnermonate)

Antwort von Tinchenbinchen am 29.03.2014, 13:33 Uhr

Stimmt, guter Hinweis.
Was ich jetzt nachgelesen habe, sagt, dass die letzten 12 Monate vor Geburt zählen. Dann würde es natürlich keinen Unterschied machen, das ist richtig.
Allerdings steht das da immer nur für den Fall, dass das EG direkt nach der Geburt gezahlt wird.
Das würde ich also auf jeden Fall noch mal abklären.

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Re: Frage zum Elterngeld (Partnermonate)

Antwort von aprilagain am 29.03.2014, 16:35 Uhr

Hallo,
es werden immer die zwölf Monate vor Geburt genommen, auch wenn die LM 13 und 14 sind! Bei Selbständigen wird sogar da komplette Jahr vor dem Geburtstagsjahr genommen (aber das ist in diesem Fall ja nicht Frage....)
lg sabrina

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