Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von dadi76, 28. SSW am 26.06.2008, 16:55 Uhr

Frage zu Mitterschutzgeld!

Heißt es so?
Ich arbeite nun schon 4 Jahre nicht mehr!
Nun habe ich aber gelesen, das mir evtl vor und nach der Geburt Geld von der KK zusteht!
Wird dann mit dem Elterngeld verrechnet!
hatte das schon mal jemand?
Bei der KK geht keiner mehr ans Telefon!
Werde es morgen früh wieder probieren!
lg Karen

 
4 Antworten:

Re: Frage zu Mitterschutzgeld!

Antwort von hedda84, 24. SSW am 26.06.2008, 16:59 Uhr

du bekommst 13€ pro tag und ca 6-7 wochen vor der geburt erhälst du einen kleinen gelben zettel und den musst du zur kk hinschicken
mutterschutzgeld wird, so denke ich zu einem drittel angerechnet beim elterngeld....aber ganz genau weiß ich das nicht...kann dir aber die kk genauer sagen....

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Re: Frage zu Mitterschutzgeld!

Antwort von ifunanya, 16. SSW am 26.06.2008, 19:20 Uhr

Das ist so aber nicht richtig.
Die 13 € beziehen sich auf Arbeitnehmer. (Den Rest zahlt der AG:)
Bei ALG I ist es die Höhe des vorher bewilligten ALG.
Bei Hartz IV sind es glaube ich 200 € einmalig für diese Zeit. Denn du bekommst ja Hartz IV weiterhin.
Wenn jemand nur familienversichert ist (ohne ALG II), gibt es gar nichts. Es sein denn du bist freiwillig pflichtversichert.
Das war die aussage meiner KK

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mutterschutzgeld

Antwort von chr_pe, 36. SSW am 26.06.2008, 20:05 Uhr

Also ich bin jetzt noch in der 3 jährigen Elternzeit (wegen dem ersten Kind), habe also die letzten 1,5 Jahre nicht gearbeitet, stehe aber noch im Angestelltenverhältnis und habe von der KK 13 Euro am Tag erhalten für die 6 Wochen vor der Geburt, waren ca. 580 Euro und den Rest erhalte ich nach der Geburt für die 8 Wochen danach auch 13 Euro am Tag, das zahlt die Kk, der Ag hat damit nichts mehr zu tun, zumindest nicht in der Elternzeit, wenn du nicht arbeitest. Aber ich weiss nicht, wie es ist wenn du arbeitslos bist? Ich bin auch in einer Familienversicherung, das hat also damit nichts zu tun. Die 8 Wochen nach der Geburt, die Mutterschutzgeld gezahlt wird, die werden vom Elterngeld abgezogen. D.h. man erhält nur 10 Monate Elterngeld und keine 12 Monate, das weiss ich ganz sicher, weil es bei meinem ersten Kind auch so war und ich mich damals schon aufgeregt habe, weil das Elterngeld überall mit 12 Monaten beworben wird und das gar nicht stimmt. Denn mutterschaftsgeld gab es früher auch und warum sie das anrechnen verstehe ich nicht, damit hat der Staat ja wieder was gewonnen und ich gehörte damals zu einer der ersten, die Eltergeld bekamen und damals wusste das kaum jemand und heute ist das mittlerweile schon eher bekannt, dass das abgezogen wird.
Hoffe du hast alles verstanden:-)
Ruf aber nochmal bei deiner KK an, weil ich wie gesagt nicht weiss, wie es bei AL ist.
LG

PS: Du kannst das Mutterschaftsgeld frühestens ca. 7 Wochen vor errechnetem Termin bei der KK beantragen, falls du es bekommst. Bekommst dann vom FA einen Zettel, auf dem der vorraussichtliche Entbindungstermin steht und dann zahlen sie es dir. Aber ruf morgen mal bei der Kasse an, obs dir zusteht.

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Re: mutterschutzgeld

Antwort von ifunanya am 26.06.2008, 23:19 Uhr

Klar, wenn du noch im Elternjahr bist udn dazu noch einen Arbeistplatz hast, bekommst du auch das Mutterschaftsgeld von der KK.

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