Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von krümmelchen2007 am 04.04.2007, 13:31 Uhr

Frage zu Elterngeld

hallo!
Ich bin ja jetzt erst fast in der 9 SSW, aber habe da mal eine Frage.
Und zwar, ich verdiene nur ca 900euro, mein Mann nichts studiert (macht praktikum dafür). Also wenn ich dann Elterngeld bekomme, dann bekomme ich ja während der Mutterschutzzeit keins , was ja eigentlich unlogisch ist, denn wenn ich nicht arbeiten würde hätte ich dann ja 300eurto pro monat bekommen, aber so muss das amt mir zum mutterschutzgeld zuzahlen, und das wird ganz angerechnet, also habe ich die 8 wochen nach der Geburt kein elterngeld.
Kann ich denn die Elternzeit erst nach den 8 Wochen des Mutterschutzes antreten? So das dann auch Elterngeld von anfang an bekomme?
Oder wie wird das gemacht, denn eignetlich sollte ich da ich arbeite einen vorteil haben, und so wie es scheint eingeltihc ein Nachteil daraus wird.
Hoffe ich versteht was ich meine und das ich nicht zu wirr geschrieben habe..
LG Magda

 
4 Antworten:

Re: Frage zu Elterngeld

Antwort von Mariposa, 21. SSW am 04.04.2007, 13:57 Uhr

Wenn ich es richtig verstanden habe, fragst du, ob du erst NACH dem Mutterschutz in Elternzeit gehen kannst, um 12 Monate lang Elterngeld zu bekommen, statt die ersten beiden Monate das Elterngeld mit dem Mutterschutzgeld aufgerechnet zu bekommen?

Das geht leider nicht :-( Es läuft darauf hinaus, daß dir 2 Monate Elterngeld flöten gehen, falls du Mutterschutzgeld bekommst und falls das Mutterschutzgeld höher ist als das Elterngeld. Bekommst du keines, gibt es natürlich sofort nach der Geburt Elterngeld, ist das Mutterschutzgeld geringer, wird bis zum Elterngeldbetrag aufgestockt.

Bitter, aber wahr ...

LG, Mari

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Re: Frage zu Elterngeld

Antwort von JennyKöln, 36. SSW am 04.04.2007, 14:02 Uhr

Hallo Krümmelchen,

ich hoffe ich schreibe dir jetzt nicht falsches also korrigiert mich bitte.

Die ersten sechs und die ersten acht Wochen nach der Geburt bekommst du Mutterschutzgeld von deiner Krankenkasse. Die bezahlen glaube ich max. 11 Euro pro Tag. Den Rest muss dein Arbeitgeber bis zu deinem normalen Nettogehalt aufstocken.

Nach den acht Wochen bekommst du (wenn du direkt beantragst) Elterngeld.
Also genauer gesagt bekommst du nur 10 Monate Elterngeld, da die acht Wochen Mutterschutz mit angerechnet werden.

Weiterhin bekommst du 67 % von deinem letzten Netto. Bei dir wird es wahrscheinlich etwas mehr sein, da du nicht über ein durchschnittliches monatliches Jahresnettoeinkommen von 1000 Euro kommst.

Ich hoffe ich habe das alles richtig erklärt und dir weiter geholfen.

Liebe Grüsse aus Köln

Jenny

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Es gibt eine Möglichkeit

Antwort von Mone82, nix mehr seit 18.02.. SSW am 04.04.2007, 14:09 Uhr

Hallo,

es gibt da tatsächlich eine Möglichkeit!

Dein Freund bleibt die ersten zwei Monate daheim und beantragt die zwei Monate für sich Elterngeld (Partnermonate). Du beantragst dann im Anschluss deine 10 Monate. So kommt ihr auf 12 Monate!
Geh doch mal auf www.elterngeld.net, da ist es erklärt und auch ein Online-Rechner.

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Re: Frage zu Elterngeld

Antwort von botterbloemsche, 25. SSW am 04.04.2007, 18:12 Uhr

Hallo,

ich habe da auch mal eine Frage :-)

Mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.06.07 aus, ausgerechnet bin ich zum 21.07.07, ich bekomme also nur das Tagesgeld von der Krankenkasse. Ist das richtig so? Oder muss mein AG einen Teil mittragen?

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